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Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-06-08

Wortprotokoll

Auch diese Frage haben wir vor rund einer Stunde diskutiert. Worum geht es? Mit der Standesinitiative Waadt wird gefordert: "Der Bundesrat erhöht in einem Kanton, der von erhöhter Arbeitslosigkeit betroffen ist, auf dessen Gesuch hin den Anspruch ... um höchstens 120 Taggelder, falls der Kanton sich an den Kosten mit 20 Prozent beteiligt; diese Erhöhung ist jeweils auf längstens sechs Monate zu befristen. Diese Massnahme kann auch nur für ein wesentliches Teilgebiet des Kantons gewährt werden." Wir haben dazu Standesvertreter der Waadt angehört. Und wir haben zur Kenntnis genommen, dass, vor allem was den Kanton Waadt anbelangt, im Jahre 2003 Kosten von 6,2 Millionen Franken aufliefen. Im Jahre 2004 waren es 31 Millionen Franken, im Jahre 2005 dann 23 Millionen Franken, 2006 waren es noch 2 Millionen Franken und 2007 noch 742 000 Franken. Die Gesamtkosten für den Fonds der Arbeitslosenversicherung betrugen 128 Millionen, die Kosten für die Kantone 32 Millionen Franken. Insgesamt waren es im Zeitraum vom 1. Juli 2003 bis Ende Mai 2007 161 Millionen Franken. Der Kanton Waadt hat ungefähr die Hälfte dieser Mittel beansprucht.

Eigentlich gleichziehend mit dem Beschluss, den wir im revidierten Arbeitslosenversicherungsgesetz gefasst haben, sind wir der Auffassung, dass der Standesinitiative keine Folge zu geben ist. Wenn hier Mittel zu ergreifen sind, ist das eben über besondere Massnahmen oder auch über die Regionalpolitik zu bewerkstelligen, nicht über die Arbeitslosenversicherung.