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Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-06-09

Wortprotokoll

Zu Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe d: Diese Bestimmung ist im Zusammenhang mit dem neuen Artikel 22a des Bundespersonalgesetzes zu sehen, wo gewisse Anzeigepflichten und Anzeigerechte sowie der Schutz der Anzeige und der Person neu geregelt werden. Es geht dort um eine Konkretisierung unter dem Stichwort Whistleblowers. Wer Unregelmässigkeit in der Verwaltung feststellt, soll ermächtigt oder sogar verpflichtet sein, diese zu melden; es geht vor allem um Korruptionsfälle. Es werden hier auch Vorgaben von internationalen Gremien gemacht.