Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-06-09
Wortprotokoll
Der Bundesrat hat die Botschaft zum Strafbehördenorganisationsgesetz am 10. September 2008 verabschiedet. Das StBOG, wie es abgekürzt wird, steht in engstem Zusammenhang mit der Strafprozessordnung vom 5. Oktober 2007. Die Strafprozessordnung kann nicht in Kraft treten, wenn die Strafbehördenorganisation auf Bundesebene nicht angepasst wird und auf dem gleichen Stand ist. Ein zügiges Behandeln der Vorlage ist auch für die Kantone von Bedeutung. Sie sind daran, die sich aus der StPO ergebenden Neuregelungen umzusetzen wie auch diejenigen, die sich aus der Zivilprozessordnung im organisatorischen Bereich ergeben und die ebenfalls jetzt aufgegleist werden müssen. Ursprünglich war es die Zielsetzung, StPO und ZPO auf den 1. Januar 2010 in Kraft zu setzen. Das Departement erhielt dann ein Schreiben der KKJPD und wurde darauf aufmerksam gemacht, dass eine Vielzahl von Kantonen noch nicht so weit war, vor allem deswegen, weil die ZPO und die Jugendstrafprozessordnung damals vom Parlament noch nicht verabschiedet waren. Es gibt allerdings auch Kantone, die an sich bereit gewesen wären, diesen Termin einzuhalten. Es wurde im Zusammenhang mit den Kantonen entschieden, das Inkrafttreten auf den 1. Januar 2011 zu verschieben, aber man ist der Meinung, dass der Termin nun nicht mehr verschoben werden darf; man möchte es unbedingt so durchsetzen können.
Ich habe bei der Vorbereitung des Geschäftes natürlich noch einmal die Protokolle angeschaut. Beim Eintreten haben wir in der Kommission eigentlich nur über einen Punkt des Entwurfes, über die Frage, wer die Aufsicht über die Bundesanwaltschaft ausüben soll, eine längere Diskussion geführt. Zu diesem Teil wird sich anschliessend Herr Kollege Marty äussern. Ich kann mich deshalb bei den anderen Punkten relativ kurz halten.
Das StBOG übernimmt zu einem guten Teil die heutigen Regelungen. Nach wie vor wird die Bundesanwaltschaft die Anklage vor Gericht erheben und vertreten. Als erstinstanzliches Gericht wird auch weiterhin das Bundesstrafgericht in Bellinzona tätig sein. Dessen Urteile können auch künftig an das Bundesgericht weitergezogen werden.
Es gibt auch Neuerungen. Die StPO verlangt für gewisse Massnahmen den Entscheid eines Zwangsmassnahmengerichtes. Der Bund will kein eigenes Gericht schaffen, weil wegen der zu erwartenden Geschäftslast ein solches Gericht auf Bundesebene nicht ausgelastet wäre. Deshalb soll in Absprache mit den Kantonen auf diese zurückgegriffen werden. Sie haben sich bereiterklärt, die Aufgabe im Auftrag des Bundes wahrzunehmen. Die Zwangsmassnahmengerichte an den vier Standorten der Bundesanwaltschaft, Bern, Zürich, Lausanne und Lugano, sollen künftig auch in Bundesstrafsachen zuständig sein. Natürlich werden die Kantone für diese Tätigkeiten entschädigt. In Bundesstrafsachen soll auf eine Berufungsinstanz mit voller Kognition verzichtet werden. Stattdessen soll weiterhin das Bundesgericht die erstinstanzlichen Entscheide des Bundesstrafgerichtes ausschliesslich auf ihre Rechtmässigkeit hin überprüfen können.
Ein Punkt ist noch zu erwähnen: Weil das Bundesstrafgericht durch dieses Gesetz auch erfasst wird, wird das Strafgerichtsgesetz, das wir vor zwei, drei Jahren verabschiedet haben - ich weiss nicht mehr, wann das war -, in dieses Strafbehördenorganisationsgesetz integriert. Es wird also praktisch tel quel übernommen.
Noch ein letzter Punkt zum Eintreten: Wir haben ein Anliegen der GPK des Nationalrates und auch des Bundesgerichtes behandelt, die Namengebung noch einmal zu überprüfen. Man hat vorgeschlagen, dass man alle diese eidgenössischen Gerichte neu bezeichnet, weil es nach Auffassung des Bundesgerichtes ein Problem gibt. Der Normalbürger kann keine Unterscheidung machen, welche Gerichte genau gemeint sind, wenn man vom Bundesstrafgericht redet. Weil wir nicht mehr die Zeit hatten, diese Frage zu prüfen, gehen wir davon aus, dass der Zweitrat dieses Anliegen aufnehmen, die entsprechenden notwendigen Anhörungen mit den betroffenen Stellen durchführen und dann einen Entscheid fällen und allenfalls einen Vorschlag machen wird.
Die Kommission ist einstimmig auf das Gesetz eingetreten; ich bitte Sie, das ebenfalls zu tun.