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Hess Hans · Ständerat · Obwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2009-06-10

Wortprotokoll

Ich finde diese Bestimmung äusserst problematisch. In letzter Zeit müssen wir gerade auch seitens traditionell befreundeter ausländischer Staaten immer mehr Druckversuche auf unser Land und unsere international tätigen Gesellschaften feststellen, nicht nur im Banken- und Finanzbereich. Es besteht eine ausgeprägte Tendenz, dass Staaten wie die USA oder auch Länder der EU versuchen, ihr Rechtsverständnis auch exterritorial durchzusetzen. Nun laden wir sie mit dieser Bestimmung geradezu ein, im eigenen Land zulasten schweizerischer Interessen aktiv zu werden und an Informationen heranzukommen, die sie über die Rechts- und Amtshilfe nicht oder nur nach aufwendigem Verfahren erhalten können.

Wie stellen wir in diesem Umfeld sicher, dass bei einer solchen physischen Präsenz der Gesellschaftsorgane und Aktionäre im Ausland das Geschäfts- und insbesondere auch das Revisionsgeheimnis gewahrt werden können? In der Botschaft wird diese Problematik nicht behandelt. Soweit ich es überblicken kann, hat sich unsere Kommission mit diesem Problem offenbar auch nicht auseinandergesetzt. Für mich ist es aber offensichtlich, dass eine an einem ausländischen Tagungsort durchgeführte Generalversammlung seitens der ausländischen Aufsichtsbehörde zu einem direkten Zugriff auf die Revisionsstelle missbraucht werden kann, wodurch das Revisionsgeheimnis gefährdet wird. Auch könnte eine ausländische Revisionsaufsichtsbehörde beispielsweise die Durchführung einer Generalversammlung einer schweizerischen Tochtergesellschaft eines ausländischen Konzerns im Ausland verlangen, um so die Rechtshilfebestimmung zu umgehen.

Ich bitte den Zweitrat dringend, sich dieser Problematik anzunehmen. Wir wissen ja, dass verschiedene Gesellschaften zu einem Grossteil von ausländischen Aktionären beherrscht werden. Da, muss ich sagen, müssen wir sicher einen Riegel vorschieben, damit da kein Missbrauch getrieben wird. Man kann nun schon sagen, es sei eine Kann-Bestimmung. Aber wir wissen, wie Kann-Bestimmungen ausgelegt werden können. Ich bitte die Frau Bundesrätin, sich dieses Themas anzunehmen.

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