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Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-12-13

Wortprotokoll

Das Waffengesetz ist in der Tat ein wichtiges Gesetz, das unsere volle Aufmerksamkeit und unsere volle Sorgfalt verdient. Es ist nicht nur im Bereich der inneren Sicherheit bedeutend, sondern auch im Bereich des freien Waffentragens, des Schiesswesens und der Jagd. Da geraten sich zwei Bereiche oftmals in die Haare, die wir sehr sorgfältig anschauen müssen, und wir dürfen eine gründliche und präzise Interessenabwägung erst nach Kenntnis aller Dinge vornehmen.

Ich bitte Sie, die Motion als Postulat zu überweisen. Ich möchte Ihnen zum einen darlegen, warum ich die Motion nicht als das richtige Mittel erachte. Zum anderen möchte ich auch darlegen, welches der Umfang des Prüfungsauftrages auch im Rahmen eines Postulates an Bundesrat und Bundesverwaltung ist.

Die Motion - Herr Kollege Maissen hat das eben dargelegt - will die Standesinitiative teilweise umsetzen. Sie verlangt generell eine Verschärfung des Waffengesetzes. Ich bin der Überzeugung, dass das heute sachlich nicht nötig und staatspolitisch auch nicht klug ist. Wir haben im neuen Waffengesetz nach langen Auseinandersetzungen und intensiver Diskussion ein System gefunden, das die Weitergabe von Waffen unter Privaten mit schriftlichem Vertrag regelt. Diese Einigung war erst nach langen Auseinandersetzungen möglich, nach langen Diskussionen zwischen der Bundesversammlung, dem Departement, den Schützen, den Jägern und weiteren betroffenen Kreisen. Ich meine, dass dieser Kompromiss, der erst vor zwei Jahren gefunden wurde, ohne sachliche Notwendigkeit nicht aufgebrochen werden darf. Die Motion würde wahrscheinlich darauf hinauslaufen. Die sachliche Notwendigkeit müsste aber zuerst nachgewiesen werden.

Dass es mit dem Waffengesetz in einzelnen Bereichen Probleme gibt, ist uns bekannt. Das dürfen und wollen wir nicht bestreiten. So haben die kantonalen Polizeistellen eine Reihe von Missbräuchen genannt. Aber bei jedem Waffengesetz gibt es einzelne Missbräuche. Es ist kein Waffengesetz ohne Missbräuche denkbar, weil eben Kriminelle - vor allem diese - Waffen auch zu unlauterem Zweck gebrauchen wollen. Aber wenn wir den Kompromiss und das heutige System aufbrechen wollen, dann dürfen nicht nur einzelne Missbräuche bekannt sein, sondern es muss eine Notwendigkeit nachgewiesen sein, das System zu ändern. Es muss die Notwendigkeit nachgewiesen sein, dass den Missbräuchen auf andere Weise nicht begegnet werden kann.

Ich bin bereit und wünsche mir das auch, dass in diesen heiklen Bereichen nun nach eineinhalb Jahren Erfahrung gründliche Abklärungen getroffen werden. Das will das Postulat. Aufgrund dieser gründlichen Abklärungen sollen dann Änderungsvorschläge unterbreitet werden, sofern sie nötig sind. Aber heute bereits einen generellen Auftrag zur Verschärfung zu erteilen, geht mir zu weit. Das dürfen wir auch gegenüber unseren politischen Partnern - den Schützen, den Jägern und anderen interessierten gesetzestreuen Kreisen - auf keinen Fall so rasch tun.

Was bedeutet der Prüfungsauftrag? Der Prüfungsauftrag bedeutet für mich, dass die ganze Problematik gründlich zu klären und auszuloten ist. Dann ist sorgfältig darzulegen, wo Änderungen nötig sind. Insbesondere verwahre ich mich dagegen, dass bereits heute ein Systemwechsel initiiert werden soll, bei dem beispielsweise das verworfene System eines Waffenpasses oder eines allgemeinen Waffenerwerbsscheines beim Handel unter Privaten notwendig wird. Dafür sehe ich noch keinen Bedarf. Ich möchte also nicht, dass mit der Motion quasi durch die Hintertüre ein politisch ausgehandeltes System über Bord geworfen wird. Wenn Lücken vorhanden sind, bin ich gerne bereit, sie dort zu schliessen, wo die Notwendigkeit im Einzelfall gegeben ist. Damit werden wir unser griffiges Waffengesetz noch weiter verbessern. Aber ein allgemeiner Auftrag, das Gesetz zu verschärfen, scheint mir nicht das Richtige zu sein.

Getrennt von dieser Diskussion, gibt es aber einen bereits heute ausgewiesenen Änderungsbedarf, vor allem in zwei[PAGE 914] Bereichen: Der erste Bereich betrifft die "soft air guns", die eine erhebliche Gefahr für die Menschen darstellen. Sie wurden ursprünglich als Spielzeugwaffen geschaffen, können aber sehr gefährlich sein. Beim zweiten Bereich handelt es sich um Waffenattrappen, die das Auge von echten Waffen nicht unterscheiden kann. Diese beiden Bereiche haben nichts mit der Standesinitiative Genf und mithin eigentlich auch nichts mit der Motion zu tun. Doch in diesem Bereich erwarte ich eine Verbesserung, die der Bundesrat ausarbeiten soll.

In diesem Sinne bitte ich Sie aus staatspolitischer Vorsicht, den Kompromiss mit den Jägern und Schützen nicht mit dieser Motion aufzubrechen, sondern mit einem Postulat die gründliche und sachte Prüfung zu verlangen und dann in den Bereichen zu handeln, in denen wir es nach gründlicher Prüfung als notwendig erachten.