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Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-06-10

Wortprotokoll

Ziffer 2 in Absatz 1 unterscheidet sich fundamental von Ziffer 1. Bis jetzt ist es um die kotierten [PAGE 662] Unternehmen gegangen, und jetzt geht es um die nichtkotierten, also eigentlich um kleine und mittlere Unternehmen in der Form der Aktiengesellschaft. Da müssen wir also wirklich einen Unterschied machen. Ich finde den Schwellenwert von 5 Prozent absolut übertrieben. Das basiert auch nicht auf dem, was in der Realität passiert. Jetzt heisst es in Artikel 697b des Obligationenrechtes: "Entspricht die Generalversammlung dem Antrag nicht, so können Aktionäre, die zusammen mindestens 10 Prozent des Aktienkapitals oder Aktien im Nennwert von 2 Millionen Franken vertreten, innert dreier Monate den Richter ersuchen, einen Sonderprüfer einzusetzen." Das gilt für alle. Die Hürden sind 10 Prozent und 2 Millionen Franken.

Jetzt gehen wir runter auf 5 Prozent und diese 250 000 Franken; mit Buchstabe b bin ich einverstanden, das kann man so belassen. Aber mit diesen 5 Prozent treffen Sie nun wirklich die privaten Aktiengesellschaften. Die Mindestdotierung beträgt 100 000 Franken. Und jetzt geben Sie neu mit 5 Prozent jemandem, der 5000 Franken an einer Gesellschaft hält, das Recht, eine Sonderprüfung einzuberufen. Das öffnet irgendwo auch jenen Tür und Tor, die querulatorisch intervenieren wollen, eine Gesellschaft behindern wollen. Das, meine ich, sollten wir nun wirklich vermeiden.

Ich habe mich erkundigt: Es hat bis jetzt mit diesen 10 Prozent und 2 Millionen Franken als Hürden nie Probleme gegeben. Bei den privaten Gesellschaften, bei den KMU meine ich jedoch: Wenn man gegenüber den heutigen Anforderungen bereits mit 5000 Franken Anteilskapital eine Sonderprüfung verlangen kann, ist das in einem krassen Missverhältnis. Ich finde, man muss die Unterscheidung machen. Probleme hat es bei den börsenkotierten und nicht bei den kleinen und mittleren Unternehmen gegeben. Darum können wir hier getrost beim geltenden Recht bleiben. Wir haben nie Probleme gehabt. Legen wir hier doch nicht den KMU ein Ei ins Nest.

Ich danke für die Zustimmung zur doch namhaften Minderheit, die Ihnen vorschlägt, bei den kleinen und mittleren Unternehmen beim geltenden Recht zu bleiben.