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Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-06-10

Wortprotokoll

In der Kommission für Rechtsfragen wurde beantragt - Sie können auch der Fahne entnehmen, dass die Mehrheit eine neue Ziffer 4 eingeführt hat -, in Absatz 2 Ziffer 4 neu den Passus [PAGE 648] aufzunehmen: "zur Rückzahlung an die Aktionäre ..." Eine Mehrheit schloss sich dem Antrag an. Die Begründung lautete wie folgt: Die Einführung der Kapital- und der Gewinnreserve gemäss den Artikeln 671 und 672 sei grundsätzlich zu begrüssen. Allerdings könne die Einschränkung der Verwendung der Kapitalreserve so nicht akzeptiert werden. Es gebe keine stichhaltige Begründung, weshalb die Verwendung der gesetzlichen Kapitalreserve gegenüber der gängigen Praxis und entgegen der heute herrschenden Lehre weiter eingeschränkt werden solle. Der Vorschlag stehe im Widerspruch zum Inhalt der in der Volksabstimmung gutgeheissenen Unternehmenssteuerreform II. Dieser liegt das sogenannte Kapitaleinlageprinzip zugrunde. Damit will man eine steuerlich günstige und flexible Möglichkeit schaffen, jegliche Einlagen, ob aus Nominalkapital oder als Aufgeld, steuerneutral wieder entnehmen zu können. Ein Aufgeld soll auch in Zukunft im Rahmen eines Dividendenbeschlusses entnommen werden können. Die Mehrheit wollte nicht so weit gehen. Sie beschloss, dass die Hälfte des Aktienkapitals nicht angetastet werden dürfe. Sie sehen das in Ziffer 4 auf der Fahne.

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