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Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2000-12-13

Wortprotokoll

Seit der Überweisung der Motion durch den Nationalrat hat sich die Lage insofern geändert, als der Bundesrat beschlossen hat, im nächsten Jahr dem Parlament eine Revision des Obligationenrechtes zu unterbreiten, die einen bezahlten Mutterschaftsurlaub einführen soll. Diese Neuregelung soll im OR Platz finden, und das bedeutet, dass im Sinne des Volkswillens wenigstens zurzeit auf eine Versicherungslösung verzichtet werden soll. Dies bedeutet aber auch, dass - mindestens vorläufig - auch auf eine Lösung verzichtet wird, bei der ein Teil des Mutterschaftsurlaubes durch die EO-Kasse oder anders, über eine Versicherungslösung, finanziert würde.

Aus diesem Grunde bittet Sie der Bundesrat, die Motion in der Form des Postulates zu überweisen. Diese Umwandlung drängt sich umso mehr auf, als der Bundesrat bereit ist, das Postulat Ihrer Kommission mit dem Titel "Finanzierung Mutterschaftsschutz" entgegenzunehmen. Dieser Vorstoss, der federführend vom EDI behandelt wurde, verlangt gerade Abklärungen hinsichtlich der verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten einer künftigen Mutterschaftsversicherung. Er steht somit in einem gewissen Widerspruch zum Anliegen der Motion der SGK des Nationalrates und noch mehr zur Verbindlichkeit, welche die Motion gerade charakterisiert.

Zu erwähnen ist schliesslich noch, dass sich der Bundesrat im Nationalrat bereit erklärt, das Postulat Aeppli Wartmann 00.3587 entgegenzunehmen, das die Erstellung eines Berichtes wünscht. Dieser Bericht soll insbesondere Auskunft über die aktuelle Dauer des bezahlten Mutterschaftsurlaubes nach OR und nach Gesamtarbeitsverträgen geben. Er soll weiter ausführen, wie viele Frauen sich privat gegen den Lohnausfall infolge Mutterschaft versichern.

Ich fasse zusammen: Der Bundesrat wird Ihnen im nächsten Jahr eine Revision des OR unterbreiten, die einen mindestens achtwöchigen, allein von den Arbeitgebern finanzierten Mutterschaftsurlaub vorsehen wird. Hier ist die Federführung beim EJPD. Alle anderen Formen der Finanzierung des Mutterschaftsurlaubes, so insbesondere eine näher zu bestimmende Mischfinanzierung, lehnt der Bundesrat zurzeit ab. Der Bundesrat ist aber bereit, mit Blick auf eine spätere Erfüllung des Verfassungsauftrages auch diese Finanzierungsmodalitäten zu prüfen und zu gegebener Zeit dem Parlament eine Lösung zu unterbreiten; das unter Federführung des EDI.

In diesem Sinne bitte ich Sie, die Motion des Nationalrates

(SGK-NR) in ein Postulat umzuwandeln und das Postulat SGK-SR zu überweisen.