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Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-06-10

Wortprotokoll

Es handelt sich hier um eine Konkretisierung des Rechtsmissbrauchsverbots; es wird insbesondere hinsichtlich des Schutzes von Minderheitsbeteiligten konkretisiert: Es reicht nicht, wenn ein Aktionär aufgrund eines finanziellen Engpasses nicht in der Lage ist, sein Bezugsrecht auszuüben, sondern es muss dazukommen, dass sonst keine sachlichen Gründe ersichtlich sind, warum die Gesellschaft handelt.

Für uns ist dies eine sinnvolle Konkretisierung des Rechtsmissbrauchsverbots. Wenn man das aber bei Lichte betrachtet, geht der Regulierungsgehalt an sich nicht über das hinaus, was in Artikel 2 ZGB geregelt ist und sich aus diesem allgemeinen Artikel ergibt. Es ist also eine Konkretisierung des Rechtsmissbrauchsverbots dahingehend, dass man sagt: Es soll eine Kapitalerhöhung, wenn es wirtschaftlich nicht notwendig ist, nicht in einem Moment durchgeführt werden, in dem einer der Aktionäre sein Bezugsrecht aus irgendeinem Grund nicht ausüben kann.