Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-12-13
Wortprotokoll
1. Wie Sie sich sicher erinnern, haben wir uns in der Herbstsession in diesem Rat bereits ausführlich mit dem Thema "Wie weiter nach der Volksabstimmung zur Mutterschaftsversicherung?" auseinander gesetzt. Dabei sind Sie der vorberatenden Kommission gefolgt, die die Meinung vertreten hat, dass das klare Verdikt des Volkes eine - wie der Sprecher unserer Kommission, Herr Kollege Frick, es in der Herbstsession ausdrückte - "Respektzeit" verlange. Eine solche, so der Kommissionssprecher weiter, sei nicht gewahrt, wenn nach der dritten deutlichen Ablehnung der Mutterschaftsversicherung bereits wieder ein pfannenfertiges Rezept vorgegeben werde. Das wäre, so der Kommissionssprecher, eine Zwängerei und staatspolitisch sogar gefährlich.
2. Im Amtlichen Bulletin der Herbstsession ist ebenfalls nachzulesen, die Kommission wolle sich, das sei die entscheidende Aussage, ein Jahr nach der Abstimmung noch nicht darauf festlegen, welche Lösung sie treffe. Eine Typenwahl zum heutigen Zeitpunkt, welche Lösung auch immer das wäre, sei eindeutig verfrüht. Die Kommission wolle den ganzen Fächer auftun und dem Bundesrat einen offenen, umfassenden Prüfungsauftrag geben. Der einzige gangbare Weg sei deshalb die Überweisung eines Postulates. Dies war die Meinung der Kommission und auch des Rates im Herbst. Sie haben damals alle Modelle, die auf unserem Tisch lagen, mit deutlichem Mehr, jeweils 27 zu 13 Stimmen, abgelehnt.
Die Motion des Nationalrates, die - so die Meinung der Mehrheit der Kommission - nun trotz klar anders lautenden Aussagen des Kommissionssprechers überwiesen werden soll, unterscheidet sich in ihrer Anlage kaum von den anderen Vorstössen in dieser Sache. In der Kommission wurden auch keine Argumente vorgetragen, weshalb gerade dieser Vorstoss eine bevorzugte Behandlung verdient. Inhaltlich haben wir uns mit dem Anliegen nicht auseinander gesetzt, was aus dem Protokoll unserer Kommission ersichtlich ist, das nur gerade eine Seite enthält. Wir haben uns auch nie die Frage gestellt, ob dieser Vorstoss sich mit der von uns überwiesenen Empfehlung an den Bundesrat zur Senkung der EO-Beiträge verträgt. Darin empfehlen wir nämlich, die EO-Beiträge ab dem Jahr 2000 zu senken. Gleichzeitig wird jetzt mit dieser Motion verlangt, dass über diese EO ein sechswöchiger Mutterschaftsurlaub zu bezahlen sei.
Nicht die in der Motion vorgeschlagene Mischfinanzierung ist es, die mich dazu bringt, vehement gegen die Überweisung der Motion anzutreten. Es ist vielmehr die Art und Weise, wie wir mit den verschiedenen Vorstössen umgehen.
Wenn unser Rat, so meine ich zumindest, gegen aussen auch nur einigermassen glaubwürdig auftreten will, dann gibt es nur einen Weg, nämlich den der Minderheit, d. h.: Ablehnen der Motion, aber Überweisen des Kommissionspostulates.