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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2009-06-10

Wortprotokoll

Es ist tatsächlich so, dass die Rückerstattungsklage ja bereits im Entwurf 2007 vorgesehen ist. Vielleicht noch Folgendes: Es geht hier um ungerechtfertigte Leistungen, die bezogen wurden. Es geht nicht einfach um irgendwelche Leistungen, sondern um ungerechtfertigte Leistungen. Es ist auch nicht so, dass eine Rückforderungsklage einfach ohne irgendeinen Grund eingereicht werden kann. Unsere Gerichte werden nicht tätig, ohne dass irgendein Grund dafür besteht, von daher sind die Voraussetzungen dieselben wie in jedem Verfahren. Unseres Erachtens besteht im Bereich der Rückerstattung von Leistungen Handlungsbedarf. Man kann heute auch sehen, dass sich der geltende Artikel 678 OR in der Praxis nicht bewährt hat.

Würde man nun beim geltenden Recht bleiben, so würde Absatz 1 weiterhin die Mitglieder der Geschäftsleitung und die Mitglieder eines allfälligen Beirates nicht erfassen. Das wäre unseres Erachtens aufgrund der Erfahrungen in der [PAGE 653] Wirtschaftspraxis in den letzten Jahren als unbefriedigend einzustufen und sachlich auch nicht zu rechtfertigen.

Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates hat auf ein Erfordernis verzichtet, das noch ursprünglich vorhanden war bzw. das wir aufgenommen haben, nämlich dass die Leistung in einem Missverhältnis zur wirtschaftlichen Lage bzw. zur Ertragslage des Unternehmens stehen muss, damit sie nach Absatz 2 zurückgefordert werden kann. Es soll genügen, dass ein Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung besteht; so lautet jetzt der Vorschlag der Kommission für Rechtsfragen. Eine ungerechtfertigte Leistung soll auch dann zurückgefordert werden können, wenn es der Gesellschaft finanziell gut geht; das ist die Schlussfolgerung. Die wirtschaftliche Situation des Unternehmens vermag ein klares Ungleichgewicht zwischen Leistung und Gegenleistung nicht zu rechtfertigen. Würde dem Antrag gefolgt, so würde auch dieser wichtige und sachlich unseres Erachtens gerechtfertigte Fortschritt beseitigt.

Ich möchte Sie daher bitten, den Antrag Büttiker abzulehnen.