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Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-06-10

Wortprotokoll

Es geht hier um die Frage der Ausübung des Stimmrechts durch den unabhängigen Stimmrechtsvertreter im Falle, dass nichtangekündigte Anträge gestellt werden und für diesen Fall keine Weisung erteilt worden ist. Die Mehrheit will mit dem Bundesrat, dass der unabhängige Stimmrechtsvertreter in diesem Fall gemäss den Empfehlungen des Verwaltungsrates stimmt. Die Minderheit beantragt, dass er sich in diesem Fall der Stimme enthält.

Die Mehrheit weist darauf hin, dass der Antrag der Minderheit die Aktionärsrechte nicht stärkt. Den Aktionären, die sich an der GV vom unabhängigen Stimmrechtsvertreter vertreten lassen, wird es ermöglicht, im Voraus für erwartete Anträge Weisungen zu erteilen. Zudem wird ein Missbrauchspotenzial ausgemacht. Es wird befürchtet, gewisse Aktionäre könnten ihre Anträge an der GV stellen, da sie wüssten, dass vom unabhängigen Stimmrechtsvertreter vertretene Aktionäre nicht darüber abstimmen können. Im Entwurf vom 21. Dezember 2007 ist mit Artikel 689c nach Auffassung der Mehrheit ein guter Kompromiss zwischen der heutigen, sehr verwaltungsratsfreundlichen Regelung und jener des Antrages der Minderheit gefunden worden.