Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2009-06-10
Wortprotokoll
Ich möchte Sie bitten, dem Minderheitsantrag zuzustimmen.
Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass die Aktionäre ihre Interessen häufig nicht gebührend wahrnehmen können. Oft besteht ein Machtgefälle zwischen Unternehmensführung und Eigentümern der Gesellschaft. Die Stärkung der Aktionäre durch die Schaffung prozessual durchsetzbarer Rechtsansprüche - das wäre hier vorgesehen - ist in erster Linie ja Sache des Gesetzgebers. Der Entwurf enthält deshalb verschiedene Vorschläge zur Stärkung dieser Aktionärsrechte. Das Auskunfts- und Einsichtsrecht dient der gesellschaftsinternen Transparenz und ist auch für den Rechtsschutz der Aktionäre von Bedeutung. Mithilfe des Auskunfts- und Einsichtrechtes kann abgeklärt werden, ob weitere Massnahmen zu ergreifen sind.
Heute stehen den Aktionären nichtbörsenkotierter Unternehmen nur beschränkt Mittel zur Verfügung, um an gesellschaftsrelevante Informationen zu gelangen. Sie können ihren Informationsanspruch lediglich in der Generalversammlung geltend machen. Der Entwurf sieht deshalb vor, dass ein Aktionär einer Gesellschaft, deren Aktien an der Börse nicht kotiert sind, vom Verwaltungsrat jederzeit schriftlich Auskunft über die Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen kann, soweit dies zur Ausübung der Aktionärsrechte erforderlich ist und soweit keine Geschäftsgeheimnisse oder auch keine anderen vorrangigen Interessen der Gesellschaft dem entgegenstehen. Der Verwaltungsrat hat - das sehen Sie - neunzig Tage Zeit, um dann eine schriftliche Antwort zu geben. Die erteilten Auskünfte sollen, damit eine Gleichbehandlung der Aktionäre gewährleistet ist, an der nächsten Generalversammlung zur Einsicht aufgelegt werden.
Ich möchte Sie bitten, dem Minderheitsantrag zuzustimmen.