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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2009-06-10

Wortprotokoll

Der Entscheid der Kommission für Rechtsfragen hat die Transparenzbestimmungen verschärft, indem auch Vergütungen von bestimmten Nichtmitgliedern der obersten Leitungsorgane einer Gesellschaft im Anhang zur Jahresrechnung offengelegt werden sollen. Der Entscheid der Kommission für Rechtsfragen zielt auf die Offenlegung von Vergütungen von Fachbereichsspezialisten, die gemäss Erfahrung der jüngeren Praxis deutlich höher sein können als diejenigen eines hierarchisch übergeordneten Geschäftsleitungsmitgliedes. Ich erinnere an die Investmentbanker, die relativ hohe Entschädigungen beziehen. Dadurch wird mehr Transparenz geschaffen und mittelbar aber auch den Anliegen - ich darf das schon fast nicht mehr sagen - der Initiative entgegengekommen.

Ich denke, dass der Entscheid der Kommission für Rechtsfragen zu begrüssen ist. Er führt nichts Wirtschaftsunfreundliches ein.