David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-06-10
Wortprotokoll
Ich möchte mich dem anschliessen, was Frau Forster gesagt hat, und eigentlich noch ein Argument beifügen zu dem, was sie gesagt hat, nämlich dass Auskunftsrechte bestehen, dass sich diese auch bewährt haben und genügen.
Wenn Sie solche Bestimmungen aufnehmen, lösen Sie vor allem Streitereien in Familiengesellschaften aus - das ist am Schluss das Resultat. Die Gesellschaften werden auch lahmgelegt durch solche Bestimmungen, indem man dann sagt: Ich habe jetzt diese und jene Rechte, und derjenige, der im Geschäft arbeitet, muss allen anderen, die nicht im Geschäft arbeiten, regelmässig Rechenschaft ablegen, anstatt dass er sich den Geschäften widmen kann. Ich kenne solche Verhältnisse; sie sind nicht selten, vor allem bei Erbengemeinschaften, bei denen eben einer das Geschäft weiterführt, wobei ihm auch der Vater das Geschäft zur Hauptsache mit der Mehrheit übertragen hat und er auch das Risiko tragen muss. Die übrigen Aktionäre, um die man sich hier immer so intensiv kümmert, haben einfach einen Kapitalanteil drin, den sie auch zurückziehen können. Sie können das Kapital abziehen, wenn sie kein Vertrauen in den Geschäftsverantwortlichen - meistens ein Familienmitglied - haben; sie können sich aus der Gesellschaft [PAGE 659] zurückziehen. Wenn sie das Kapital drinlassen, hat es keinen Sinn, wenn man ihnen von Gesetzes wegen das Instrumentarium einräumt, um nachher den geschäftsführenden Gesellschafter eigentlich mit Aktivitäten lahmzulegen, was dieser Artikel hier ermöglicht.
Ich bitte Sie hier wirklich, Frau Forster und Herrn Büttiker zu folgen. Dieser hat gesagt, dass dies wirklich im Interesse der KMU sei. Wenn wir immer von KMU-Politik sprechen und nachher den KMU solche Prügel zwischen die Beine werfen, machen wir aber gerade das Gegenteil dessen, was wir immer predigen.