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Gutzwiller Felix · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2009-06-10

Wortprotokoll

Es wurde hier schon verschiedentlich gesagt: Wir wollen mit dieser Vorlage die Aktionärsrechte stärken. Das entspricht auch meiner Meinung. Wir wollen aber gleichzeitig handhabbare Verhältnisse für die [PAGE 660] schweizerische Wirtschaft, und aus dieser Optik erlaube ich mir zu beantragen, dass wir die Schwellenwerte, auch jene, die nachher noch folgen werden, nicht derart radikal senken, wie das vorgesehen ist. Ich lasse mich dabei vor allem vom europäischen Durchschnitt leiten. Ich glaube nicht, dass es für den Schweizer Unternehmensstandort sinnvoll ist, wenn wir dramatisch unter europäische Schwellenwerte gehen - und das tun wir hier teilweise.

Im ersten Fall geht es um die Beantragung einer Sonderprüfung nach Ablehnung durch die Generalversammlung. Sicher ist der heutige Wert von 10 Prozent viel zu hoch; er muss deutlich gesenkt werden. Allerdings geht der Bundesrat hier doch sehr weit, indem er um einen Faktor 20 senkt, nämlich von 10 Prozent auf 0,5 Prozent des Aktienkapitals. Sie sehen, dass der Frankenbetrag ebenfalls gesenkt wird, das scheint sehr vernünftig zu sein. Der Betrag in Prozent des Aktienkapitals hingegen, das entnehmen Sie meinem Antrag, liegt wohl sinnvollerweise eher bei 3 Prozent. Das ist eine dramatische, deutliche Reduktion im Sinn der Stärkung der Aktionärsinteressen. Mit diesem Prozentsatz wird aber verhindert, dass sehr kleine Gruppen gegen den Willen der Generalversammlung eine aufwendige, teure Sonderprüfung beantragen können.

Ich mache Sie auch darauf aufmerksam, dass der Bundesrat und die Kommission mit Artikel 697g ja beantragen, dass Sonderuntersuchungen gegen den Willen der Generalversammlung in Zukunft kein Prozessrisiko mehr beinhalten, also eigentlich für denjenigen, der den Antrag stellt, kein Risiko darstellen. Es ist, so glaube ich, nur fair, dass sich ein potenzieller Antragsteller nach einigen Gesinnungsgenossen umschauen muss, bevor er seinen Antrag einreicht. Das erreichen wir mit einer Senkung auf 3 Prozent. Ich bitte Sie hier, nicht so weit zu gehen wie der Bundesrat, also nicht um Faktor 20 zu reduzieren, sondern eine angemessene Reduktion ins Auge zu fassen, d. h. statt 10 Prozent also 3 Prozent vorzusehen. Das ist tiefer als der europäische Schnitt, scheint aber noch wirtschaftsverträglich zu sein.

Ich bitte Sie, diesem Antrag zuzustimmen.