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Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-06-10

Wortprotokoll

Unabhängig vom Ergebnis dieser Diskussionen - es sind ja mehrere Anträge - scheint es mir wichtig zu sein, dass man in unserer Schwesterkommission noch einmal eine Gesamtschau zu diesen Limiten macht. Sie scheinen mir noch nicht in sich stimmig, und es fehlt auch noch eine gewisse Logik. Wir haben ja in vier Bereichen solche Limiten: beim Gesuch der Sonderuntersuchung, die wir jetzt besprechen, bei der Einberufung der Generalversammlung, bei Traktandierung und Anträgen im Hinblick auf eine Generalversammlung und bei einer Klage auf Auflösung einer Gesellschaft. Ich gehe davon aus, dass die heute bestehenden Limiten eine gewisse Logik hatten; es waren in jedem Bereich 10 Prozent, und jetzt reduzieren wir in einem Fall von 10 auf 0,5 Prozent, in einem anderen Fall von 10 auf 2,5 Prozent, dann einmal auf 0,25 Prozent und einmal von 10 auf 5 Prozent.

Jetzt kann man sagen, diese Limiten seien vielleicht bis heute nicht logisch oder nicht schlüssig gewesen, aber mir scheint schon, dass man diese ganze Diskussion anhand einer Übersicht und einer Gegenüberstellung nochmals diskutieren müsste. Es gibt ja dann auch noch die absoluten Beträge, die auch sehr unterschiedlich sind.

Mir scheint es auch für den Rechtsanwender relativ schwierig, wenn da bei jedem Artikel eine andere Zahl steht. Das ist fast nicht praktikabel. Dann muss man an einer Generalversammlung überlegen, wie es aussieht, wie viele Stimmen es für eine Sonderprüfung braucht, wie viele Stimmen es für eine Nachtraktandierung braucht usw. Mir scheint, man sollte da eine Unité erreichen und auch eine gewisse Logik in den verschiedenen Limiten. Das unabhängig vom Ergebnis.

Ich werde diesem Antrag zustimmen, weil ich diese Diskussion nicht beendet haben möchte, sondern es begrüsse, dass man das nochmals gründlich studiert.