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Luginbühl Werner · Ständerat · Bern · Fraktion BD · 2009-06-11

Wortprotokoll

Vorab möchte ich dem Bundesrat für die positive Aufnahme des Postulates danken, auch wenn es ein verhaltener Dank ist; ich komme noch darauf zu sprechen.

Das Hauptziel des Vorstosses wurde erreicht, denke ich. Es war mir ein wichtiges Anliegen, zu verhindern, dass eine komplexe, bestrittene und möglicherweise auch überladene Totalrevision des Raumplanungsgesetzes einer einfachen, klar verständlichen und nachvollziehbaren Volksinitiative gegenübergestellt wird.

Mitte Mai dieses Jahres hat sich Bundesrat Leuenberger mit Vertretern der Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren der Kantone getroffen. Dabei wurde festgelegt, an einer kleinen Teilrevision zu arbeiten, mit dem Ziel, diese der Landschafts-Initiative als indirekten Gegenvorschlag gegenüberzustellen. Mit diesem Vorgehensentscheid wurde - so interpretiere ich es zumindest - wahrscheinlich definitiv auf die Option eines direkten Gegenvorschlags verzichtet. Das nehme ich zur Kenntnis; diesen Weg kann man gehen. Das würde aber auch heissen, dass man den Vorstoss, wenn der Bundesrat ihn heute behandeln würde, nicht mehr annehmen könnte, sondern eher ablehnen müsste.

Persönlich habe ich gewisse Zweifel, ob es in der knappen verbleibenden Zeit gelingen wird, eine mehrheitsfähige Vorlage auszuarbeiten. Gelingt es nicht, so dürfte es für einen direkten Gegenvorschlag dann definitiv zu spät sein. Erhebliche Zweifel habe ich, ob es überhaupt möglich ist, in diesem politisch stets stark bestrittenen Themenbereich einen indirekten Gegenvorschlag zu erarbeiten, der nicht die Chancen der Initiative erhöht. So gesehen müsste man sich auch die Frage stellen, ob man ihr überhaupt einen Gegenvorschlag gegenüberstellen will. Ich habe nie gesagt, dass es in jedem Fall einen Gegenvorschlag braucht. Ich wollte mit meinem Vorstoss einfach bezwecken, dass man dieser Initiative keine Totalrevision gegenüberstellt.

Weil sich die Kantone mit dem erwähnten Vorgehen letztendlich einverstanden erklärt haben und jetzt auch in die weiteren Arbeiten einbezogen sind, werde ich mich diesem Vorgehen nicht widersetzen. Meiner Auffassung nach ist der gewählte Weg ein risikobehafteter. Letztlich werden ihn aber Bundesrat und Kantone zu verantworten haben.