AB 99414
Lombardi Filippo · Ständerat · Tessin · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-06-11
Wortprotokoll
De quoi s'agit-il? Es geht um die Marktverzerrung beim Netzzugang, um die berühmte Frage, die wir schon mehrmals diskutiert haben. Es geht um die Entbündelung der letzten Meile und besonders um die Preiskalkulation für den Netzzugang im Bereich des Kupferdrahts. Alle sprechen von der Glasfaser; die Mehrheit der Konsumenten ist immer noch mit einem Kupferdraht ans Netz angeschlossen; dort stellen sich gewisse Fragen.
Wir haben darüber eingehend diskutiert. Wir haben eine Motion Forster und ein Postulat unserer Kommission angenommen. Was hat mich dazu bewegt, noch diese Interpellation einzureichen? Es sind eigentlich zwei Gründe:
Der eine Grund: Ich habe die Bemerkungen des Preisüberwachers zur Kenntnis genommen; er kritisiert tatsächlich die heutige Berechnungsmethode und schlägt dem Bundesrat vor, die LRIC-Methode, also die Kalkulation der Preise auf dem Neuwert der Wiederbeschaffung, zu verlassen und anders vorzugehen. Dies führt nämlich tatsächlich zu einer Wettbewerbsverzerrung zugunsten der ursprünglichen Monopolistin und gleichzeitig zu einer zusätzlichen Belastung der Konsumenten; sie wird auf rund 400 Millionen Franken pro Jahr geschätzt. Ich habe diese Zahl selber nicht geprüft, aber das Ergebnis sind gewisse, wahrscheinlich erhebliche Mehrkosten für die Konsumenten.
Nun sagt der Bundesrat in seiner Antwort: Wir kommen Mitte 2010 sowieso mit einem Bericht, wie vom Ständerat in diesem Postulat verlangt; dann werden diese Fragen beantwortet. Das Problem ist aber, dass gleichzeitig eine vorgezogene Teilrevision der Fernmeldeverordnung im Gang ist. Die [PAGE 692] Vernehmlassung hat stattgefunden. Die Verordnung befindet sich nun in den Händen des Bundesrates und wird demnächst beschlossen; sie wird voraussichtlich per 1. Januar 2010 in Kraft treten. Deswegen meine Zusatzfrage an den Bundesrat - ich habe alles gelesen und bin mit den Antworten grossmehrheitlich zufrieden -: Welchen Einfluss soll ein Bericht, der uns Mitte 2010 vorgelegt wird, auf die Überlegungen in der Vorbereitung der neuen Verordnung, die eben per 1. Januar 2010 in Kraft tritt, noch haben? Der Bericht wird diese neue Verordnung selbstverständlich nicht mehr beeinflussen, weil diese dann bereits vom Bundesrat beschlossen sein wird. Deswegen ersuche ich den Bundesrat, uns trotzdem zu sagen, ob er bereit ist, in dieser Verordnung gewisse Anpassungen zu machen zugunsten der Konsumenten und zugunsten eines korrekten Wettbewerbs zwischen den verschiedenen Anbietern in der Schweiz.
Der zweite Grund: Es ist meines Erachtens ein bisschen fragwürdig, dass der Bundesrat in seiner Antwort sagt, dass er die Kosten der Swisscom selber nicht kenne und nicht in der Lage sei, sie zu eruieren, weshalb die Sache so eigentlich dem früheren Monopolisten überlassen wird. Ich wäre sehr froh über eine ergänzende Antwort des Bundesrates.