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Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-12-13

Wortprotokoll

Unsere Kommission empfiehlt Ihnen mit 8 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen - aber trotzdem klar und überzeugend -, dieser Parlamentarischen Initiative Hess Hans Folge zu geben. Wir wollen damit eine Gesetzeslücke im Bereich des Asyl- und Ausländerrechtes schliessen, die uns durch einen jüngsten Bundesgerichtsentscheid plastisch vor Augen geführt worden ist.

Es ist angebracht, Ihnen diesen Bundesgerichtsentscheid ganz kurz vor Augen zu führen, auf dass Sie sich selber ein Bild von dieser unbefriedigenden Gesetzeslage machen können: Das Bundesgericht hat nämlich festgestellt, dass für Straftäter, die ohne Papiere aufgegriffen werden, die rechtliche Grundlage für eine Vorbereitungshaft sowohl im Anag als auch im Asylgesetz fehlt, wenn diese Straftäter unmittelbar nach der Festnahme ein Gesuch um Asyl einreichen. In der Praxis müssen also solche Straftäter sofort nach der Festnahme und der Einreichung des Asylgesuches wieder freigelassen werden; sie können untertauchen.

Der Bundesgerichtsentscheid ist deshalb bei den Ermittlungs- und Strafbehörden auf Unverständnis gestossen, zumal diese Tatsachen in einschlägigen Kreisen bekannt sind und gewisse Täterkreise davon profitieren. Der Täterkreis, der diese Lücke im Gesetz schonungslos missbraucht, dürfte im Moment noch klein sein. Aber wir wissen aus Erfahrung: Eine solche Lücke, die dem Missbrauch Tür und Tor öffnet, spricht sich schnell herum, weshalb wir in der Kommission der Ansicht waren, sie sei so schnell als möglich zu schliessen.

Drei Wege zeigten sich dabei auf:

1. das ist sicher der schnellste Weg: eine vorgezogene Partialrevision;

2. wohl wesentlich langsamer: der Einbezug in die langsam in Sichtweite kommende Totalrevision des Anag bzw. des neuen Ausländergesetzes;

3. eine vorgezogene Partialrevision, aber um weitere Massnahmen zur Missbrauchsbekämpfung im Asyl- und Ausländerwesen erweitert.

Die Kommission hat sich noch nicht darauf festgelegt, welchem Weg sie die Priorität geben will. Wir haben die Diskussion darüber geführt, aber zuerst wollen wir - bevor wir uns dieser Verfahrensfrage vertieft annehmen - von Ihnen grünes Licht erhalten; d. h., wir wollen zuerst wissen, ob Sie der Initiative überhaupt Folge geben. Darum möchte ich Sie auf jeden Fall bitten.

Ich glaube, wir haben - im Nachgang zur abgelehnten Volksinitiative "für eine Regelung der Zuwanderung" - anstelle von fragwürdigen Prozentklauseln den mindestens ebenso fragwürdigen Missbräuchen in diesem Rechtsbereich einen Riegel vorzuschieben. Nun wollte es der Zufall, dass uns nach der Behandlung der Parlamentarischen Initiative Hess Hans in der Kommission vom Präsidenten des Bundesgerichtes, Herrn Martin Schubarth, via die Geschäftsprüfungskommission weiterer gesetzlicher Handlungsbedarf im gleichen Rechtsbereich - also im Anag und im Ausländerrecht - signalisiert wurde. Es geht um die Vermittlung von Scheinehen, die ausschliesslich zum Zweck der Erlangung einer Aufenthaltsbewilligung eingegangen werden.

Diese Handlung ist nämlich nicht strafbar, fällt sie doch, wie das Bundesgericht auch festgestellt hat, ebenfalls in eine Gesetzeslücke. Im Entwurf des Bundesrates zum neuen Ausländergesetz wird dieser Gesetzeslücke mit einem neuen Strafartikel über die "Täuschung von Behörden" - so heisst dieser neue Artikel - bereits Rechnung getragen. Er liegt pfannenfertig vor. Weil der Handlungsbedarf auch im Fall der Vermittlung von Scheinehen dringlich ist, sollte auch eine rasche Schliessung dieser Lücke vorgenommen werden. Das würde also heissen - um auf die Parlamentarische Initiative Hess Hans zurückzukommen -, dass wir den verfahrenstechnischen Weg beschreiten sollten, den ich Ihnen vorstehend - als einen der drei Wege - unter Punkt 3 beschrieben habe, nämlich die vorgezogene Partialrevision des Anag und/oder des Asylgesetzes, verbunden mit weiteren Massnahmen zur Missbrauchsbekämpfung im Asyl- und Ausländerwesen, die im politischen Gesamtspektrum unserer Gesellschaft weitgehend unbestritten sind.

Ich skizziere Ihnen diesen Weg vorerst einfach so auf, damit Sie sich eine Vorstellung darüber machen können, wie in etwa das weitere Vorgehen einzuschätzen ist, wenn Sie der Parlamentarischen Initiative Hess Hans Folge geben.

Ich glaube, dass die vorgezogene Partialrevision gerechtfertigt ist, denn die Missbrauchstatbestände und die Gesetzeslücken sind offensichtlich: Sie sind unbestritten. Die Tatbestände nehmen in ihrer Häufigkeit zu. Es stünde uns als Gesetzgeber wohl schlecht an, die Schliessung dieser Gesetzeslücken einfach auf die lange Bank der Totalrevision zu schieben, wo es mit Sicherheit zu politisch-ideologischen Grabenkämpfen kommen wird, die einer speditiven Schliessung dieser Gesetzeslücken nicht eben förderlich sein dürften.

Deshalb geben Sie nun fürs Erste, wie es Ihnen die Kommission beantragt, der Parlamentarischen Initiative Hess mit Überzeugung Folge.