Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2009-06-11
Wortprotokoll
Den Gegnern dieser Vorlage, all jenen, die für Nichteintreten gestimmt haben, ist in verschiedenen Punkten zuzugestehen, dass sie Recht haben. Es stimmt, dass wir schon viel früher auf die Idee hätten kommen können, das zu machen. Es stimmt, dass wir darüber gesprochen haben, dass dann wieder gewisse Verschiebungen vorgenommen wurden usw. Mir fällt aber überhaupt kein Stein aus der Krone, wenn ich sage: Kann etwas, was ich nicht gemacht habe, was ich unterlassen habe, mir verbieten, in dem Zeitpunkt, in dem ich eine andere Beurteilung vornehme, anders zu entscheiden? Ist es nicht in unserem Leben ganz generell so, dass wir vielfach Entscheidungen treffen, aber mit der Zeit, ehe diese Entscheide vollzogen sind, zur Überzeugung kommen, es dürfe uns auch erlaubt sein, Entscheide in Wiedererwägung zu ziehen und zu ändern?
Dann müssen wir uns einmal klar sein, was wir für eine Position haben. Unsere Rolle ist auf der einen Seite die, dass wir erstens entscheiden, ob wir eine Verfassungsänderung als solche generell als richtig oder eben als nicht richtig erachten. Wenn wir eine Verfassungsänderung wollen, besteht unsere Aufgabe zweitens darin, die Vorbereitungen so zu treffen, dass unsere Bevölkerung in die Lage kommt, über diese Verfassungsänderung abstimmen zu können und dabei alle relevanten Belange zu kennen.
Mir ist bekannt, dass Vorschriften bestehen, wonach vorgesehen ist, zwischen dem Zeitpunkt der Entscheidung und der Abstimmung eine Frist von vier Monaten einzuhalten. Es sind jetzt nur noch dreieinhalb Monate. Rechtlich wurde begründet, warum dem so ist. Aber nun stellen sich für mich die zwei ganz einfachen Fragen:
1. Schaffe ich bei der Bevölkerung, welche über diese Frage abzustimmen hat, irgendwelche Unsicherheiten darüber, was diese Verfassungsfrage beinhaltet?
2. Erwecke ich Unsicherheiten bei der Bevölkerung dadurch, dass bei uns im Vorfeld des Geschehens nicht alles rund gelaufen ist?
Ist es nicht so, dass ich der Bevölkerung sagen kann: "Okay, wir haben zu spät entschieden, wir haben etwas geplempert, aber am Schluss sind wir zur Auffassung gelangt, dass es das, was wir durchsetzen wollen, eben notwendig macht, eine gewisse Retouche vorzunehmen"? Da bin ich absolut ehrlich. Auch da fällt mir kein Stein aus der Krone, wenn ich sage: Ich beurteile die Situation so, dass der Einbezug der Wirtschaft in dieser Frage nicht unbedeutend ist. Ich weiss schon, dass Sie das alles auf die Frage des Geldes reduzieren. Aber es ist doch ein nicht unbedeutsamer Punkt, zu wissen, wer sich hinter eine Vorlage stellt und unter welchen Bedingungen er dies tut.
Ich habe keine Sekunde lang ein schlechtes Gewissen, wenn ich sage: Das, was wir jetzt machen, verunsichert das Volk nicht. Wenn die Abstimmungsveranstaltungen durchgeführt werden, wenn über diese Vorlagen diskutiert wird, kann jeder, aber auch wirklich jeder Bürger beurteilen, dass diese Verschiebung um ein Jahr nun auch Bestandteil der Vorlage ist. Es wäre ein Armutszeichen, wenn wir der Bevölkerung nicht zutrauen würden, dass sie die Vorlage auch dann beurteilen kann, wenn das Inkrafttreten um ein Jahr verschoben wird. Wenn uns der Vorwurf gemacht würde, wir würden unser Volk nicht ernst nehmen und unsere Bevölkerung hinters Licht führen, wäre das in dieser Absolutheit nicht richtig. Ich verwahre mich dagegen. Die Bevölkerung soll wissen, dass wir bezüglich des Inkrafttretens die Meinung kurz vorher noch geändert haben; dazu stehen wir. Unsere Bevölkerung ist klug genug zu beurteilen, ob sie angesichts dessen so oder anders stimmen soll.