Inderkum Hansheiri · Ständerat · Uri · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-06-11
Wortprotokoll
Im Hinblick auf die Inkraftsetzung der Schengener Assoziierungsabkommen in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein muss die bilaterale Zusammenarbeit im Ausländerbereich sowie bei der Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben im Grenzraum an der liechtensteinisch-österreichischen Grenze angepasst werden. Die heutigen Rechtsgrundlagen sind hierfür nicht ausreichend.
Der neue Rahmenvertrag zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über die Zusammenarbeit im Bereich des Visumverfahrens, der Einreise und des Aufenthalts sowie über die polizeiliche Zusammenarbeit im Grenzraum wird Fremdenpolizeivereinbarungen aus dem Jahre 1963 sowie dazugehörige Vereinbarungen und Notenaustausche ersetzen. Der Rahmenvertrag wurde am 3. Dezember 2008 in Bern unterzeichnet. Dazu gehören drei Vereinbarungen technischer Art, welche vom [PAGE 720] Bundesrat bereits am 19. September 2008 genehmigt wurden. In diesen Vereinbarungen sind die Einzelheiten zu den verschiedenen Bereichen der Rahmenvereinbarung geregelt. Die Genehmigung des Rahmenvertrages selbst obliegt der Bundesversammlung.
Die Vernehmlassung verlief völlig unproblematisch. Es äusserten sich ausschliesslich die SP, die FDP und das Centre Patronal zu dieser Vorlage. Alle Stellungnahmen waren positiv.
Der Rahmenvertrag sowie die erwähnten Vereinbarungen treten nach Abschluss der jeweiligen innerstaatlichen Genehmigungsverfahren auf den Zeitpunkt in Kraft, in dem in beiden Staaten der Schengen-Besitzstand in Kraft gesetzt wird. Für Liechtenstein ist das noch offen. Man geht jedoch davon aus, dass es im November dieses Jahres der Fall sein wird.
In der Kommission war diese Vorlage völlig unbestritten. Ich beantrage Ihnen namens der einstimmigen Kommission, diesem Geschäft zuzustimmen.