Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-06-11
Wortprotokoll
Nur ein Hinweis zuhanden des Amtlichen Bulletins: Sie sehen hier, dass immer noch vorgesehen ist, dass das Eidgenössische Amt für das Handelsregister alle Einträge zu genehmigen hat, die im Kanton vorgenommen worden sind.
Frau Bundesrätin, ich bitte Sie, der Frage nachzugehen, ob eine Genehmigung durch das Eidgenössische Amt für das Handelsregister tatsächlich noch nötig ist, wenn es in den kantonalen Ämtern vorbereitet worden ist. Ich stelle hier keinen Antrag, aber ich wäre Ihnen dankbar, wenn diese Frage im Zweitrat noch behandelt würde.