Briner Peter · Ständerat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2009-06-11
Wortprotokoll
Es geht um das Handelsregister. Im Entwurf ist neu vorgesehen, dass neben den regulären Einträgen ins Handelsregister auch die Statuten und Stiftungsurkunden im Internet unentgeltlich zugänglich sein sollen. Mit meinem Antrag möchte ich es beim Status quo belassen. Das heisst, "die Statuten und die Stiftungsurkunde" ist zu streichen.
Die Aufbereitung von Statuten und Urkunden zur Bereitstellung im Internet wäre mit erheblichen Kosten verbunden. Das dürfte nur der Anfang sein. Der nächste Schritt, die Publikation aller einer Eintragung zugrunde liegenden Belege, z. B. Generalversammlungsprotokolle, ist dem Vernehmen [PAGE 715] nach bereits angedacht. Nachdem Drittpersonen äusserst selten Einblick in die Statuten verlangen - wie auch für die übrigen Belege, die schon immer jedermann ohne Angabe von Gründen zur Einsichtnahme offenstanden -, entspricht diese Änderung keinem Bedürfnis. So lautet sinngemäss die Stellungnahme vieler Kantone und Handelsregisterämter.
Ich finde im Begleitbericht keine stichhaltigen Begründungen für diese Neuerung. Auch die Botschaft enthält keine Entkräftung der im Rahmen der Vernehmlassung eingebrachten Einwendungen; diese Bemerkung gilt auch für den nächsten Einzelantrag. Ob die Wirtschaft tatsächlich daran interessiert ist, dass sich jedermann ohne Aufwand durch ihre Geschäftsdokumente klicken kann, ist mehr als fraglich. Einen Mehrwert für die Wirtschaft oder sonst jemanden vermag ich nicht zu erkennen. Hingegen würde das Handelsregister unnötigerweise bürokratisiert und dem Amtsschimmel noch mehr aufgehalst.
Ich danke Ihnen, wenn Sie meinem Antrag zustimmen.