Lexipedia

Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2009-06-11

Wortprotokoll

Hier steckt der Teufel wieder im Detail, indem das wieder für alle Arten von Unternehmungen gilt. Ich nenne Ihnen zwei Beispiele. Das erste: Die Metzgerei Rutishauser hat verschiedene Metzgereien. In der Metzgerei A ist Herr X Geschäftsführer. Er arbeitet dreissig Jahre zur vollen Zufriedenheit in diesem Geschäft, leitet die Geschäftsstelle A und gehört demzufolge der Geschäftsleitung an. Man will ihm zum Abschied eine Karibikreise mit seiner Frau schenken. Der Wortlaut dieser Bestimmung würde dies nicht zulassen.

Das zweite Beispiel ist wahrscheinlich das schwerwiegendere: Es kommt sehr häufig vor, dass man - im Interesse der Unternehmung - ein gewisses Organmitglied nicht mehr haben will, nicht weil es a priori schlecht ist, sondern weil es sich beispielsweise einfach gezeigt hat, dass die Chemie nicht mehr stimmt. Man entlässt es, läuft dann aber Gefahr, während der ganzen vertraglichen Restzeit den Lohn bezahlen zu müssen. Wenn nun der Grund, weswegen der Geschäftsführer oder Finanzchef oder wer auch immer entlassen wurde, auch eine fristlose Entlassung hätte zur Folge haben können, darf man ihm den Lohn nicht nicht auszahlen, sondern muss gerichtlich feststellen lassen, ob man allenfalls berechtigt gewesen wäre, ihn fristlos zu entlassen, und demzufolge nichts zahlen müsste.

Wir können schon immer sagen, es würden exzessive Fälle verhindert. Aber dann machen wir doch entsprechende Vorschriften und nicht Vorschriften in dieser allgemeinen Form, die selbst im praktischen Alltag von Kleinunternehmen zu Situationen führen, die schlechterdings nicht verständlich sind und für unseren gesamten Werkplatz und Dienstleistungsplatz Beschränkungen mit sich bringen, die keinerlei Rechtfertigung finden. Rechtfertigung finden sie bei Abgangsentschädigungen von grossen Firmen, die nun wirklich horrend waren und die ich in keiner Art und Weise unterstütze. Aber lassen wir doch nicht alle in der Schweiz darunter leiden, dass wir eine Formulierung wählen, die keinerlei Flexibilität erlaubt.