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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2009-06-11

Wortprotokoll

Ich möchte Sie bitten, den Minderheitsantrag abzulehnen.

Die beantragte Bestimmung, wonach das Vergütungsreglement von der Generalversammlung genehmigt werden muss, führt nicht zu mehr Rechtssicherheit. Aktionäre haben neben der Liberierungspflicht grundsätzlich keine weiteren Pflichten. Sie müssen sich folglich auch nicht an einen früheren Genehmigungsbeschluss halten. Nach der Genehmigung eines Vergütungsreglementes kann sich die Zusammensetzung des Aktionariates sehr schnell ändern. Die neuen Aktionäre sind an eine frühere Genehmigung des Vergütungsreglementes nicht gebunden. Damit bringt das keine zusätzliche Rechtssicherheit. Zudem sollte meines Erachtens im Hinblick auf allfällige Haftungsfragen der Verwaltungsrat für das Vergütungsreglement verantwortlich bleiben. Auf statutarischer Basis könnte die Genehmigung des Vergütungsreglementes durch die Generalversammlung freiwillig eingeführt werden. Jede Generalversammlung einer Aktiengesellschaft hat nach Artikel 627 Ziffer 4 des Entwurfes auf freiwilliger Basis diese Möglichkeit, und ich möchte Sie daher bitten, den Minderheitsantrag abzulehnen.

Ich möchte Sie auch bitten, den Antrag Recordon abzulehnen. Der Ansatz, wie er hier vorgeschlagen wird, ist nicht praktikabel, weil er nur auf die entsprechende börsenkotierte Gesellschaft Anwendung findet, nicht hingegen auf weitere Konzerngesellschaften im In- und Ausland.

Ich möchte Sie bitten, beide Anträge, den Minderheits- und den Einzelantrag, abzulehnen.

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