Diener Verena · Ständerat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-06-11
Wortprotokoll
Es ist der letzte hoffnungsvolle Versuch, das Plenum noch umzustimmen. Ich versuche es nochmals. Es geht ja hier wirklich nur noch um die börsenkotierten Unternehmen, und es geht darum, dass die Generalversammlung auch die Grundvergütung der mit der Geschäftsführung betrauten Personen und der Mitglieder des Beirates bestätigen muss.
Es ist eben nicht so, dass die personelle Unabhängigkeit zwischen Verwaltungsrat und Geschäftsleitung in jedem Fall gewährleistet ist. Ich habe schon einmal darauf hingewiesen, dass es dafür auch in unserem Land mehrere Beispiele gibt. Wir haben auf der einen Seite den Verwaltungsrat, auf der anderen Seite die Geschäftsleitung; die gleiche Person, die dem Verwaltungsrat als Präsident vorsteht, ist nachher CEO. Damit ist die Frage der Unabhängigkeit und der Trennung zwischen den Kompetenzen des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung nicht so klar, wie die Mehrheit es darstellt.
Konsultativabstimmungen haben eigentlich keine Wirkung, das heisst, es gibt keine Verbindlichkeit. Selbst wenn sich eine Generalversammlung ablehnend artikulieren würde, wären solche Konsultativabstimmungen wirkungslos; das zeigt sich abgesehen davon auch an Beispielen im Ausland.
Als ich mich heute noch einmal für die Begründung dieses Minderheitsantrages vorbereitet habe, ist mir die Vernehmlassungsantwort meines Kantons nochmals in die Hände geraten. Ich erlaube mir jetzt doch, aus der Vernehmlassungsantwort des Kantons Zürich einen kurzen Abschnitt vorzulesen. Diese Vernehmlassungsantwort wurde am 10. Mai 2006 von der Zürcher Regierung verfasst, also zu [PAGE 711] einer Zeit, als die Wirtschafts- und Finanzkrise und die Diskussionen über exorbitante Entschädigungen noch nicht so im Zentrum standen. Schon damals hielt die Zürcher Regierung, die ja wirklich einen Bankenplatz und einen Wirtschaftskanton vertritt, Folgendes fest: "Zumindest für die Publikumsaktiengesellschaften, bei denen Eigentümer und Unternehmensleitung und -führung auseinanderfallen, wäre eine Zustimmung der Eigentümer, also der Aktionäre, zu den Kompensationen von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung zu prüfen."
Also ist es nicht so, dass das einfach nur so ein Anliegen ist, das in ein einfaches Links-rechts-Schema passt, sondern es war auch ein Anliegen meines Kantons, dass man das hier prüft. Wenn man das in einer Vernehmlassung schreibt, heisst das auch, dass die Regierung das unterstützt und wünscht. Ich war damals auch in der Regierung.
Ich möchte Sie darum bitten, hier der Minderheit zu folgen.