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AB 99567

Lombardi Filippo · Ständerat · Tessin · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-06-11

Wortprotokoll

Das ist die Übergangsbestimmung, die ich erwähnt habe: Für eidgenössische Volksinitiativen, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Änderung hängig sind, gilt das neue Recht. Das würde uns ermöglichen, diese Bestimmung beim indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Lebendiges Wasser" erstmals anzuwenden.

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