Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-06-11
Wortprotokoll
Ich nehme zu diesem Vorstoss Stellung und übernehme ein Anliegen von Swissfoundations, dem Verein der Schweizer Förderstiftungen. Ich selber bin in keiner einzigen Stiftung dabei, nur damit das geklärt ist.
Der Vorstoss ist - das merkt man, wenn man den Text liest und wenn man die Ausführungen hört - eine Verknüpfung von sehr unterschiedlichen Themen. Es werden verschiedene Themenbereiche miteinander verknüpft, ohne dass dafür eine schlüssige oder konsistente Begründung vorliegen würde. Ein ganz wesentlicher Aspekt ist die Ausschüttungsquote. Ausschüttungsquoten bergen die Gefahr - wenn man das, was Herr Luginbühl will, so übernimmt -, dass die Stiftungen zu gefährlichen, hochrisikoreichen Vermögensanlagen gezwungen werden und dass dadurch ihre Vergabetätigkeit gerade in Zeiten von Finanzkrisen akut gefährdet wird. Es ist ja so, dass die Aufsichts- und Steuerbehörden bereits heute ein ausreichendes Instrumentarium für die Verhinderung von inaktiven Stiftungen in der Hand haben. Eine zusätzliche Regulierung ist deshalb nicht notwendig.
Was die steuerlichen Rahmenbedingungen betrifft, so werden von Herrn Luginbühl keinerlei Ausführungen dazu gemacht, in welchen Bereichen die Schweiz aktuell steuerrechtliche Nachteile aufweisen soll. Das Gegenteil ist nämlich der Fall: Stiftungs- und steuerrechtlich ist die Situation in der Schweiz für gemeinnützige Stiftungen äusserst attraktiv. Was die Familienstiftungen betrifft: Sie sind rein privatnütziger Natur und erhalten deshalb in der Schweiz im Gegensatz zu anderen Ländern - zu Recht - keinerlei steuerlichen Privilegien. Sie unterliegen dafür ja auch keiner staatlichen Aufsicht. Insgesamt geniesst das Schweizer Stiftungswesen einen sehr guten Ruf.
Der Hauptgrund aber, weshalb ich Ihnen beantragen muss, diesen Vorstoss abzulehnen - und entschuldigen Sie bitte, wenn es ein bisschen schulmeisterlich ist, aber ich war auch einmal Ratspräsident, im anderen Saal drüben -, ist der, dass das, was Herr Luginbühl hier vorbringt, keine Motion ist. Er sagt, man solle den Stiftungsstandort Schweiz "attraktiv halten", er schreibt sogar von "prüfen". Wenn Sie die Reglemente lesen, ist Ihnen klar: Das ist ein Postulat und keine Motion. Eine Motion enthält einen verbindlichen Auftrag, Gesetzesbestimmungen zu ändern.
Ich muss Ihnen sagen, allein schon aus formellen Gründen kann man diesem Vorstoss nicht zustimmen, aber auch inhaltlich nicht, ich habe es vorhin begründet.