Luginbühl Werner · Ständerat · Bern · Fraktion BD · 2009-06-11
Wortprotokoll
Aufgrund des liberalen Stiftungsrechtes gilt die Schweiz heute als attraktiver Stiftungsstandort. Im Vergleich zur Grösse des Landes und zur Anzahl der Bewohner gibt es in der Schweiz nicht nur überdurchschnittlich viele Stiftungen, sondern auch ein einzigartig hohes Stiftungsvermögen pro Kopf der Bevölkerung.
Ein weiterer wichtiger Indikator, um die Bedeutung des Stiftungssektors für die Schweiz darzulegen, ist die Zahl der Beschäftigten. Gemäss einer Studie der Universität Freiburg verfügen 80 Prozent der Förderstiftungen in der Schweiz über keine hauptamtlich angestellten Personen. Diese Stiftungen, also 80 Prozent, fallen durch das grobmaschige Netz der amtlichen Statistik und werden in der Arbeitsstättenzählung nicht ausgewiesen. Das führte dazu, dass in der Betriebszählung von 2005 lediglich rund 3900 Stiftungen registriert wurden. Das sind nur die Vergabe- und Förderstiftungen. Allein diese 3900 Stiftungen beschäftigten 130 000 Arbeitnehmende. Seit Beginn der Betriebszählung im Jahre 1995 ist die Zahl der Vollzeitangestellten in Stiftungen um 17 Prozent gestiegen, während die Zunahme der Beschäftigtenzahl in der Schweiz in diesem Zeitraum nur 3,4 Prozent betrug.
Ein letzter wichtiger Indikator für die Relevanz von Stiftungen ist deren Vermögen. Die Eidgenössische Stiftungsaufsicht geht davon aus, dass sich das Stiftungsvermögen der gemeinnützigen Stiftungen in der Schweiz auf rund vierzig bis fünfzig Milliarden Franken beläuft. Die Stiftungen schütten zusammen rund eine Milliarde Franken aus.
Mit einer parlamentarischen Initiative hat unser ehemaliger Kollege Fritz Schiesser im September 2001 eine Reform des Stiftungsrechtes ausgelöst. Im Rahmen dieser Reform wurden unter anderem wichtige Verbesserungen auch in Bezug auf die steuerlichen Spendenabzugsmöglichkeiten eingeführt.
Alles, was Sie bisher gehört haben, zeigt, dass das Stiftungswesen für die Schweiz eine grosse Bedeutung hat. Man könnte angesichts der Tatsache, dass das Stiftungsrecht vor noch nicht allzu langer Zeit revidiert worden ist, davon ausgehen, dass eigentlich kein Handlungsbedarf besteht. Dies ist aber keineswegs der Fall. Die Welt dreht sich auch im Bereich des Stiftungswesens immer schneller. Die Schweiz muss durch proaktives Handeln dafür sorgen, dass sie ihre Attraktivität auch in Zukunft bewahren kann.
Es sind zwei Tendenzen feststellbar, die genau beobachtet werden müssen; ich stütze mich auf einen Bericht der Uni Freiburg und des Dachverbandes gemeinnütziger Stiftungen, Pro Fonds. Die erste Tendenz, die feststellbar ist: Andere europäische Länder sind daran, ihr Stiftungsrecht attraktiver zu gestalten. Seit dem 1. Januar 2007 ist es rein steuertechnisch attraktiver, in Deutschland eine Stiftung zu gründen und zu domizilieren als in der Schweiz. Zweitens: Die vermehrt grenzüberschreitenden Aktivitäten sowie die wachsende gesellschaftliche Bedeutung des [PAGE 721] Stiftungssektors gemeinhin haben die Europäische Kommission veranlasst, sich verschärft auch mit der Situation von Stiftungen in Europa auseinanderzusetzen. Eine jüngst veröffentlichte, von der Europäischen Kommission in Auftrag gegebene Studie befasst sich mit der Frage, in welcher Form die Schaffung eines europaweiten Stiftungsstatutes machbar respektive sinnvoll wäre.
Diese beiden Tendenzen und allenfalls weitere gilt es zu beobachten und zu analysieren, und es gilt, in geeigneter Form darauf zu reagieren. Der Vorstoss ist so formuliert, dass er den Bundesrat in recht allgemeiner Form auffordert, die internationale und nationale Entwicklung zu analysieren und die notwendigen Massnahmen zu ergreifen, um den Stiftungsstandort Schweiz attraktiv zu halten. Welche Massnahmen dies sein könnten, bleibt offen. Ob Gesetzesänderungen nötig sind, ist zurzeit nicht absehbar. Ich gehe davon aus, dass der Bundesrat das Thema in seiner ganzen Breite und Tiefe angeht, um mögliche Handlungsspielräume auszuloten und daraus den Handlungsbedarf abzuleiten.
Sozusagen als Nebenpunkt und nicht in einer zwingenden Form wird im Vorstoss auch die Frage einer minimalen gesetzlichen Ausschüttungsquote aufgeworfen. Ich bin mir bewusst, dass dies ein heikler Bereich ist und dass mit einer solchen Pflicht verschiedene Schwierigkeiten verbunden wären. Allerdings räumt auch die Branche selber ein, dass die inaktiven Stiftungen ein Problem sind. Überdies wird mit ihnen das Wesen der Stiftung, nämlich die Gemeinnützigkeit, gleichsam zweckentfremdet.
Möglicherweise gibt es auch andere Mittel und Wege, dieses Problem anzugehen; da bin ich durchaus offen. Falls aber weitere steuerliche Verbesserungen nötig sein sollten, um im Wettbewerb mithalten zu können und die Attraktivität des Stiftungsstandortes Schweiz zu erhalten, müsste diese Frage meiner Auffassung nach zumindest geprüft werden.
Ich danke dem Bundesrat, dass er den Vorstoss zur Annahme beantragt. Ich bitte Sie, die Motion anzunehmen.