Kaufmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-09-07
Wortprotokoll
Ich habe eine Motion mit dem Titel "Kostenwahrheit im EDA" eingereicht. Sie besteht im Wesentlichen aus drei Forderungen:
1. Ich möchte, dass man Kostenwahrheit hat, was die Gehalts- und Spesenbezüge anbetrifft, indem man die Bruttobeträge in der Staatsrechnung ausweist und nicht die Nettobeträge. Denn wenn man Letzteres macht, sieht es so aus, als ob wir ein kostengünstiges Personal hätten, was ja nicht der Fall ist. Um es hier gleich klarzumachen: Mir geht es nicht um irgendwelche Gehaltskürzungen. Ich will nur, dass man das buchhalterisch richtig darstellt. Man kann das mit den Währungsgewinnen und -verlusten vergleichen, die man auch separat ausweist. Damit man die Personalkosten innerhalb der Bundesverwaltung fair vergleichen kann, ist es für mich zwingend, dass man das nach der Buchhaltungsmethode der "true and fair view" brutto ausweist.
2. Mich stört, dass der Spesenanteil bei unserem Auslandpersonal doch einen sehr hohen, für mich eigentlich nicht akzeptablen Stand erreicht hat. Ich habe das Spesenreglement selbstverständlich einmal genauer angeschaut - ich will Ihnen hier keine Müsterchen präsentieren -: Es ist unglaublich, wofür hier alles Spesenbezüge vorgesehen sind. Ich möchte, dass diese Spesen reduziert und durch [PAGE 1348] ordentlichen Lohn ersetzt werden, denn wir müssen schon sehen, dass die Spesen nicht AHV-pflichtig sind. Nicht gut ist auch, dass die Bundesbediensteten im Ausland dafür keine Beiträge an die Publica entrichten, weil es eben Spesen und nicht Lohnbestandteile sind. Letztlich werden sie dann also tiefere Renten haben.
3. Ich fordere auch, dass man für das Auslandpersonal keine Spezialregelungen mit einzelnen Kantonen macht; das stört mich auch. Ich habe mich sowieso etwas gewundert, dass der Kanton Bern eigentlich sämtliche Steuern von unserem Auslandpersonal einkassiert, weil das Unternehmen Bund offenbar nur im Kanton Bern domiziliert ist. Mich stören also die Abkommen mit einzelnen Kantonen.
Wenn diese Spesen, wie sie im Spesenreglement dargestellt sind, wirklich alle akzeptiert werden - soviel ich weiss, ist das so -, ist das eine klare Benachteiligung des normalen Steuerzahlers gegenüber den Bundesbediensteten im Ausland. Mir geht es darum, dass man hier wirklich Klarheit hat und nicht das Bundespersonal im Ausland dadurch straft, dass sie später dann eben geringere Renten haben.