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Bäumle Martin · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-09-08

Wortprotokoll

Zuerst eine Vorbemerkung: Es ist wichtig und richtig, bei der Beleuchtung so rasch wie möglich effizienter zu werden. Man darf dabei aber die Grundsatzfrage nicht vergessen: Was sollen wir wie beleuchten? Heute wird viel zu viel unnötig beleuchtet, die Lampen brennen zu lange. In jedem Bahnhof werden Beamer gegen den Himmel gerichtet, obwohl wissenschaftlich nachgewiesen ist, dass gerade solche Lichtquellen in der Nacht negative Auswirkungen auf die Tierwelt, z. B. die Vögel, haben. Man sieht es aber auch hier im Bundeshaus, wie viel immer noch in die falsche Richtung geht. Bei der Sanierung wurden erstens zum Teil Halogenbirnen eingebaut, welche eine schlechte Energieeffizienz aufweisen, und zweitens wird viel mit indirektem Licht gearbeitet, was ebenfalls nicht zu Effizienz führt. Dort wäre also unabhängig von den Leuchten noch ein grosses Sparpotenzial vorhanden. Ausserdem ist es auch wichtig, das Licht dann auszuschalten, wenn man einen Raum oder ein Haus verlässt; auch dort ist ein massives Sparpotenzial vorhanden.

Nun zu den Glühlampen: Die Kommission war nicht damit einverstanden, dass das UVEK die herkömmlichen Glühlampen bis 2015 zulassen wollte. Sie war der Meinung, dass man hier rasch mit einer Verordnung handeln könne. Die Kommission lässt aber genügend Übergangszeit offen.

Die Kommission hat die Motion als einen zielführenderen Vorschlag erachtet denn die parlamentarische Initiative Neirynck 08.408, die zu einem Gesetzgebungsprozess führen würde, welcher möglicherweise länger als eine Anpassung der Verordnung dauern würde. Die Initiative, die wir nachher noch behandeln werden, hat viel ausgelöst. Sie hat unter anderem bereits eine Anpassung der Energieverordnung bei den Effizienzstufen bewirkt, und heute haben wir auch die Möglichkeit, dem Bundesrat mit der Kommissionsmotion klarzumachen, dass wir hier eine raschere Gangart wünschen, als im Effizienzprogramm vorgesehen war. So können wir den Druck aufrechterhalten, ohne einen Gesetzgebungsprozess in Gang zu setzen. Mit der Annahme der Motion könnte man die parlamentarische Initiative Neirynck schon fast abschreiben, weil sie deren Ziel beinahe erreicht hat. Die UREK hat nämlich im Rahmen der Behandlung der parlamentarischen Initiative Neirynck festgestellt, dass der Weg über die parlamentarische Initiative weniger zielführend ist. Beim nächsten Geschäft wird deshalb von der Mehrheit auch die Ablehnung beantragt.

Im Nachgang zu dieser Ablehnung in der Kommission haben wir eine Motion ausgearbeitet, mit welcher der Bundesrat aufgefordert wird, eine raschere Gangart einzuschlagen als mit dem vormaligen Verordnungsentwurf. Konkret lautet die Motion: "Der Bundesrat wird beauftragt, ab 1. Januar 2012 den Vertrieb von Glühbirnen zu verbieten, die gemäss der Einstufung 2009 eine Energieeffizienz der Klassen C bis G aufweisen. Er kann in begründeten Fällen Ausnahmen für Nischenanwendungen vorsehen." Der Stromverbrauch für Beleuchtung beträgt rund 13 Prozent, was zeigt, dass hier ein grosses Potenzial vorhanden ist. Mit der schrittweisen Umsetzung hin zu mehr Effizienz, wie es die Motion will, können zwischen 3 und 6 Prozent des Stromverbrauchs eingespart werden. Dies ist für eine einfach umsetzbare Massnahme ohne wesentliche Komforteinbusse doch recht ansehnlich. Die ganze Sache soll in enger Koordination mit der EU angegangen werden, um sicherzustellen, dass die Schweiz bei dieser Energieeffizienzvorschrift gegenüber der EU nur mit gezielten, sinnvollen Schritten vorausgeht, sodass mögliche Handelshemmnisse vermieden werden.

Die Kommission beantragt Ihnen mit 15 zu 6 Stimmen die Annahme der Motion. Der Bundesrat lehnt die Motion mit der Begründung ab, dass er eigentlich in diesem Sinne schon tätig geworden sei. Die Motion hat also eine gewisse Vorwirkung entfaltet, indem der Bundesrat nach der Vernehmlassung die Verordnung in diesem Punkt angepasst hat; damit hat er einen Schritt getan. Trotzdem beantragt Ihnen die Kommission die Annahme der Motion; die Ablehnung vonseiten des Bundesrates ist eigentlich unverständlich, da er ja im Sinne der Motion tätig ist und tätig bleiben will.