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Rutschmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-09-08

Wortprotokoll

Mit dem vorliegenden Sicherheitskontrollgesetz soll der Grundstein für eine neue Sicherheitsphilosophie im UVEK gelegt werden. Das neue Bundesgesetz soll dazu beitragen, den ständig steigenden Anforderungen an die technische Sicherheit gerecht zu werden. Auslöser für diese Vorlage war das Seilbahnunglück auf der Riederalp im Jahr 1996. Damals stellte sich offenbar die Frage, ob das Bundesamt für Verkehr für dieses Unglück allenfalls mitverantwortlich sei. Unter anderem aufgrund dieses Vorfalles kam der Bundesrat zum Schluss, dass die Sicherheit systematisch organisiert werden müsse.

Das Sicherheitskontrollgesetz regelt die Verfahren zur Prüfung und Kontrolle der technischen Sicherheit, nicht aber materielle Sicherheitsanforderungen an einzelne Anlagen, Fahrzeuge, Geräte, Sicherheitssysteme und Komponenten. Zudem stellt es sicher, dass die Erfüllung von Sicherheitsaufgaben von der Erfüllung anderer Aufgaben organisatorisch getrennt wird. Konkret werden drei Verfahren für die Sicherheitskontrolle vorgesehen. Dabei wird die technische Sicherheit anhand einer Erklärung des Herstellers, anhand einer Bescheinigung einer unabhängigen Stelle oder mittels staatlicher Kontrolle geprüft. Wann welches Verfahren zum Einsatz kommt, ergibt sich nach der Wahrscheinlichkeit eines Zwischenfalls und dessen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt. Die konkrete Zuteilung erfolgt nicht im Rahmen des Sicherheitskontrollgesetzes, sondern in einer Spezialgesetzgebung auf Gesetzes- oder Verordnungsstufe. Deshalb stehen neben dem Sicherheitskontrollgesetz Änderungen bei einer ganzen Reihe weiterer Gesetze zur Debatte, vom Kernenergiegesetz bis zum Rohrleitungsgesetz.

Die Vorlage wurde in der Vernehmlassung sehr kritisch beurteilt. Nur sechs Kantone bekundeten Zustimmung. Die Regierungskonferenz der Gebirgskantone lehnte die Vorlage sogar klar ab. Die betroffenen Fachverbände lehnten die Vorlage ebenfalls ab. Nach ihren Aussagen ist heute die Sicherheit in Bereichen wie Luftfahrt, öffentlicher Verkehr, elektrische Anlagen usw. gesetzgeberisch umfassend und effizient geregelt. Das neue Sicherheitskontrollgesetz bewirke deshalb keine Verbesserung der technischen Sicherheit, hiess es. Es wird befürchtet, bewährte Abläufe und Verfahren würden durch ein komplizierteres, teureres und unübersichtlicheres System ersetzt, welches zu vielen administrativen Auflagen und dementsprechend zu grossen Mehrkosten führe. Auch in der Kommission stiess die Gesetzesvorlage auf Skepsis.

Der Nationalrat ist Zweitrat. Der Ständerat hat auf Antrag der UREK-SR bereits im Juni dieses Jahres mit 26 zu 7 Stimmen beschlossen, nicht auf die Vorlage einzutreten.

Die UREK-NR hat die Vorlage an ihrer Sitzung vom 15. Juni 2009 beraten. Sie kam wie der Ständerat zum Schluss, dass die Organisation der Kontrollen im Bereich Sicherheit in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen bereits umfassend geregelt sei. Somit würden die Sicherheitsaspekte laufend den aktuellen Bedürfnissen angepasst. Weiter kann festgestellt werden, dass sich bezüglich der Prüfungen und Überwachungen der betroffenen technischen Anlagen eine zweckmässige, gut funktionierende Arbeitsteilung zwischen Behörden und privaten Organisationen eingespielt hat. Dabei spielen die verschiedenen Fachverbände eine wichtige Rolle. Die Schaffung neuer Strukturen, welche zu einem grösseren administrativen und finanziellen Aufwand führen, drängt sich nach Auffassung der UREK nicht auf.

Die UREK hat deshalb mit 17 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen, auf das Sicherheitskontrollgesetz nicht einzutreten. Beim Bundesgesetz über Rohrleitungsanlagen zur Beförderung flüssiger oder gasförmiger Brenn- oder Treibstoffe hat die UREK ebenfalls Nichteintreten beschlossen.

Namens der Kommissionsmehrheit beantrage ich Ihnen deshalb, wie der Ständerat auf diese beiden Vorlagen nicht einzutreten.