von Rotz Christoph · Nationalrat · 2009-09-08
von Rotz Christoph · Nationalrat · Obwalden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-09-08
Wortprotokoll
Die Comcom, die Regulierungsbehörde im Telekommunikationsmarkt, soll neu nicht nur aufgrund einer Klage eines Telekom-Anbieters, sondern auch von sich aus tätig werden, falls Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Bedingungen des Zugangs zu Netzen nicht rechtskonform angeboten werden. So will es die Motion Forster, welche vom Ständerat am 4. März 2009 mit 19 zu 12 Stimmen angenommen wurde und auf Schreiben von Weko, Comcom und Preisüberwacher basiert. Obwohl die ständerätliche Kommission diese Motion nach den Anhörungen einstimmig ablehnte, wurde sie vom Ständerat zusammen mit einem Postulat der ständerätlichen Kommission angenommen, wonach weitere wichtige Fragen zum Fernmeldemarkt geklärt werden sollen.
Die Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes ist seit 1998 im Gange, und seit dem 1. April 2007, also seit etwas mehr als zwei Jahren, ist das aktuelle Fernmeldegesetz (FMG) in Kraft. Bei der damaligen Beratung des FMG war eine schlanke Regulierung eines der Ziele, damit der Wettbewerb mehrerer Telekom-Anbieter im liberalisierten Telekommunikationsmarkt der Schweiz möglich sei. Ganz bewusst hat man sich damals auf aktuelle Technologien, sprich Kupfer, festgelegt und hat darauf verzichtet, neue Technologien wie Fiber oder Glas in das Gesetz aufzunehmen. Im FMG wurde jedoch der diskriminierungsfreie Zugang zu den Schächten geregelt.
Der Telekommunikationsmarkt und auch der Internetbreitbandmarkt sind in Bewegung, und wir alle sind an einem Wettbewerb mit tiefen Preisen und modernen Technologien interessiert. In diesem Zusammenhang sind alle Anbieter gefordert. Die vorliegende Motion Forster will nun aber vor allem im Regulierungsbereich Einfluss nehmen. Wir kennen das Ex-post-Regulierungsverfahren, welches in unserem aktuellen FMG definiert ist und momentan auch zu funktionieren scheint. Ex-post-Regulierung bedeutet, dass Streitigkeiten zwischen Anbietern in Verhandlungen gelöst werden sollen, bevor der Regulator zum Einsatz kommt. Das Gegenteil ist ex ante; da kann der Regulator vorher Preise und andere Sachen bestimmen. Die vorliegende Motion will eine Mischform, die sogenannte Ex-officio-Regelung. Bei der [PAGE 1358] Entbündelung der letzten Meile im Fernmeldegesetz geht es aber immer um Kupfer und nicht um Glas; die damalige Technologie und die Infrastruktur des Monopolisten PTT, welche mit Steuergeldern finanziert wurden, basierten auf Kupfer.
Wenn man die Entwicklung der Entbündelung der letzten Meile in der Schweiz betrachtet, darf man feststellen, dass schon 60 Prozent der Anschlüsse entbündelt sind. Im Vergleich zu unseren Nachbarländern, welche eine Ex-ante-Regulierung kennen, stehen wir damit ganz gut da.
Im Zusammenhang mit der vorliegenden Motion Forster muss aber auch das Postulat der KVF des Ständerates 09.3002, "Evaluation zum Fernmeldemarkt", beachtet werden. Das Postulat stellt die richtigen Fragen und verlangt vom Bundesrat bis Mitte 2010 einen umfassenden Bericht zur Entwicklung auf dem Telekommunikationsmarkt und zu den Erfahrungen mit dem aktuellen FMG. Das Postulat wurde von allen Stellen für gut befunden, folglich unterstützt auch unsere Kommission dieses Postulat. Im Postulat werden nicht nur Fragen zur Regulierung gestellt. Es geht auch um die Technologiefrage, um den Glasfaserbau, um die Methode der Preisberechnung, um eine Trennung von Netz und Diensten, darum, wie es mit dem Jugendschutz aussieht und ob man mit der Liberalisierung bezüglich Zielerreichung auf Kurs ist. Genau diese Gesamtschau ist wichtig, damit mögliche notwendige Revisionspunkte im FMG erkannt werden.
Die Kommission hat auch länger über eine Sistierung der Motion bis zum Bericht Mitte 2010 gemäss Postulat beraten. In der Kommission waren verschiedene Meinungen darüber vorhanden, was eine Sistierung der Motion für Wirkungen haben könnte. Während die einen meinten, es sei effizienter, diese Motion bis zum Bericht nicht zu behandeln und beiseitezulegen, meinten andere, es sei durchaus richtig, sie jetzt zu behandeln, dann aber abzulehnen, weil der Revisionsbedarf erst mit den Erkenntnissen aus der Gesamtschau durch den Bericht zur Diskussion stehe. Es ist auch ein politisches Signal, ob diese Motion sistiert wird oder nicht. Auch eine Rolle spielte dabei, dass das neue FMG erst seit zwei Jahren in Kraft ist, weshalb eine Revision auch nur in Teilbereichen zum jetzigen Zeitpunkt als nicht sinnvoll erachtet wurde. Die Kommission hat den Sistierungsantrag dann mit 13 zu 12 Stimmen abgelehnt, um Klarheit zu schaffen und nicht eine hängige Motion in der Schublade zu halten.
Im Hinblick auf den Bericht des Bundesrates, welcher uns gemäss Postulat des Ständerates bis Mitte 2010 vorliegen muss, hat die Kommission die Motion Forster mit 18 zu 3 Stimmen bei 4 Enthaltungen klar abgelehnt. Der Bundesrat hat übrigens die Annahme der Motion empfohlen, weil er damals noch nicht wusste, dass es ein so gutes Postulat geben würde.
Ich empfehle Ihnen im Namen der Kommission, die Motion Forster abzulehnen, weil eine frühzeitige Revision des FMG zum jetzigen Zeitpunkt und nur in einzelnen Punkten nicht zum Ziel führt. Warten wir den Bericht mit der Gesamtschau gemäss Postulat ab, und beraten wir dann über die wichtigen und eventuell notwendigen Punkte, um das FMG zu revidieren.