Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2009-09-08
Wortprotokoll
Auch hier bestehen keine materiellen Differenzen. Wir haben die Ablehnung beantragt, weil das Postulat unseres Erachtens schon erfüllt ist. Experten mit Kenntnissen in den Bereichen Haustechnik, Bauphysik, Architektur werden zugelassen. Die Kompetenz für die Zulassungsbedingungen liegt bei den Kantonen. Sowohl Ausbildung als auch Berufserfahrung werden berücksichtigt. Ich muss betonen: Es werden selbstverständlich auch Personen ohne akademische Ausbildung zugelassen. Ich will jetzt nicht gerade sagen, Akademiker könnten das weniger gut als alle anderen, aber man ist ein bisschen versucht, das zu sagen. Aus dieser Erkenntnis werden systematisch und willentlich Leute zugelassen, die keine akademische Ausbildung haben. Ehrlich gesagt, ist das manchmal, wenigstens in solchen Dingen, sehr viel mehr wert. Der Fall eines Spenglermeisters, der ohne Begründung abgelehnt worden sei, ist mir unbekannt. Natürlich gehen wir sofort auf die Suche, um zu erfahren, wie das gewesen ist. Vielleicht stimmt es einfach nicht, wir werden mal sehen. Es sind im letzten Jahr 700 Experten ausgebildet worden. Die Kompetenz liegt eben nicht bei uns, sie liegt bei den Kantonen, und es werden Personen ohne akademische Ausbildung zugelassen.
Wir finden, das Postulat sei erfüllt, deswegen die Ablehnung. Wenn Sie es trotzdem annehmen, sind wir inhaltlich noch näher aneinandergekettet.