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Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2009-09-08

Wortprotokoll

Das ist so ein Fall einer Motion, die wir gerne in ein Postulat umgewandelt hätten. Das geht aber nicht mehr; wir können nur noch Ja oder Nein sagen. Deswegen haben wir gesagt, dass wir die Motion, falls Sie sie annehmen würden, im Zweitrat gerne als Prüfauftrag entgegennehmen würden.

Der Hintergrund ist folgender: Seit dem Jahr 2001 - es hat im Jahre 2001 viele Katastrophen in unserem Land gegeben - brütet der Kormoran in der Schweiz, und das war der Beginn einer unseligen Entwicklung, die nun eskaliert ist. Wir stehen heute vor gewaltigen Konflikten zwischen den Berufsfischern und den Kormoranen, und durch diese Überbevölkerung von Kormoranen ist auch das ökologische Gleichgewicht, also die Fischbestände in den Seen und den Flüssen, erheblich gefährdet.

Nun muss aber erstens gesagt werden, dass der Kormoran in der Schweiz gejagt werden darf. Das ist also zulässig, nicht aber in den Vogelschutzgebieten. Der Kormoran ist natürlich auch kein dummes Wesen - was macht er also? Zu 90 Prozent lebt er in den Vogelschutzgebieten. Ähnlich wie die Hirsche also, die während der Jagdzeit alle clever genug sind und in den Nationalpark gehen, um dort verschont zu werden, suchen die Kormorane gewissermassen Asyl in den Vogelschutzgebieten. Deswegen haben wir die Verordnung über die Vogelschutzgebiete geändert, wonach die Kantone jetzt Massnahmen ergreifen können. Sie können also zum Beispiel die Kormorannester entfernen; die kantonalen [PAGE 1362] Wildhüter können mit Nadeln in die Vogelschutzgebiete gehen und die Eier anstechen, damit keine jungen Kormorane schlüpfen; oder man kann, was im Ausland schon versucht wird - die schweizerischen Kantone haben es noch nicht gemacht -, die Eier wegnehmen und stattdessen ein Gipsei hinlegen, worauf der Kormoran brütet und brütet und dennoch nichts schlüpft; oder es können Gitter über die Vogelschutzgebiete gelegt werden, damit die Kormorane dort nicht landen können.

Das sind alles Möglichkeiten. Auch der kantonale Wettbewerb - ähnlich wie vielleicht beim Steuerwettbewerb -, die Konkurrenz neuer Ideen kann vielleicht neue Möglichkeiten kreieren. Aber eines geht nicht, und das sei hier in aller Klarheit gesagt: Geschossen wird nicht. In den Vogelschutzgebieten werden keine Vögel, auch keine Kormorane, abgeschossen. Da bleiben wir unseren Prinzipien treu. Wir prüfen aber auch noch andere Möglichkeiten, zum Beispiel, im Jagdschutzgesetz die Schonzeit zu verkürzen, aber das ist ein heikles Unterfangen. Wir werden hier eine Vernehmlassung machen müssen: Schonzeitverkürzung ja oder nein, und wenn ja, in welchem Umfang? Wir werden aber mit einer Vorlage kommen. Das ist der Grund, dass wir ein Postulat durchaus annehmen würden.

Eines wollen wir nicht: finanzielle Mehraufwendungen. Wir haben errechnet, dass die exponentielle Zunahme von Kormoranen zu Schäden von 1,4 Millionen Franken führt. Die Kommissionssprecherin hat entsprechende Beispiele von verpickten Netzen plastisch dargestellt. Nach Gesetz müsste der Bund jeweils die Hälfte eines beschädigten Netzes bezahlen, 50 Prozent von 1,4 Millionen Franken. Die 700 000 Franken müssten wir dann kompensieren, aber wir können und müssen das Geld für andere Sachen gebrauchen. Finanzielle Mehraufwendungen wollen wir also nicht. Da lassen wir lieber durch die Kantone ein paar Eier anstechen, als dass wir hier Geld ausgeben. Das ist unsere Position in dieser schwierigen, von Zielkonflikten durchfurchten Lage.

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