Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-12-14
Wortprotokoll
Neu soll der Bundesrat für Durchfuhren aus oder nach bestimmten Ländern erleichterte Bewilligungsverfahren oder Ausnahmen vorsehen können. Die Begründung liegt in der Absicht zur Deregulierung. Erleichterte Bewilligungsverfahren sollen insbesondere bei Staaten möglich sein, die allen Exportkontrollregimes angehören; zum Beispiel gilt dieses Vorgehen für unsere beiden Nachbarländer Italien und Deutschland.
Zu Absatz 3ter: Der Bundesrat soll ermächtigt werden, für die Einfuhr von Einzelteilen, Baugruppen oder anonymen Teilen erleichterte Bewilligungsverfahren vorzusehen. Dies war ein Antrag, der von unserer Kommission angenommen wurde. Diese Deregulierung kann verantwortet werden, da es sich nicht um ganze Waffen handelt. Gesuche wurden bis anhin nie abgelehnt. Solche Teile sollen mit einer Generalbewilligung importiert werden können.
Zu Absatz 4: Hand- und Faustfeuerwaffen sowie Sprengmittel brauchen keine Einfuhrbewilligung mehr nach dem Kriegsmaterialgesetz, sondern nur mehr eine nach dem Waffengesetz oder dem Sprengstoffgesetz.
[VS]
Angenommen - Adopté