preparatory:AB 99837
Goll Christine · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-09-09
Wortprotokoll
Das Modell der Mehrheit geht grundsätzlich in die richtige Richtung, aber nur, wenn die Rahmenbedingungen so ausgestaltet werden, dass die Verdoppelung des Selbstbehalts von heute 10 auf künftig 20 Prozent nicht zu einer Bestrafungsaktion für die Versicherten ausartet. Es muss gewährleistet sein, dass es nicht einfach zu einer Kostenverlagerung auf dem Buckel der Patientinnen und Patienten kommt.
Ich komme zuerst zu meinem ersten Minderheitsantrag zu Absatz 2ter; er steht im Zusammenhang mit Absatz 2bis. In Artikel 64 Absatz 2bis ist nämlich bis ins Detail geregelt, unter welchen Bedingungen die Versicherten weiterhin, wie das heute der Fall ist, 10 Prozent Selbstbehalt bezahlen müssen. Demnach wäre es künftig nicht mehr möglich, zuerst zu einer Spezialärztin zu gehen - ausser natürlich in Notfällen und ausser bei periodischen Vorsorge- und Routineuntersuchungen der Gynäkologie, bei Geburt oder Mutterschaft inklusive direkten Zugangs zur Hebamme oder auch bei einem Besuch bei der Augenärztin oder beim Augenarzt. Mit diesem Konzept wird ein kostenlenkendes Angebot definiert, das wir grundsätzlich begrüssen. Der Zugang zu Spezialistinnen wäre durch eine Überweisung beispielsweise der Hausärztin auch weiterhin möglich. Bei diesem Modell geht es aber um einen tiefgreifenden Wechsel gegenüber dem heutigen System. Die Auswirkungen dürfen nicht unterschätzt werden. Sollte ein solches Konzept Eingang in dieses dringliche Massnahmenpaket finden, hat das selbstverständlich auch Auswirkungen auf die Managed-Care-Vorlage, die der Ständerat bereits durchberaten hat und die in der Pipeline der SGK-NR steckt.
Einen solchen Systemwechsel können wir nur unterstützen, wenn die kostenlenkende Wirkung kombiniert wird mit einer öffentlich-demokratischen Steuerung des Angebots und wenn der Zugang für alle Bevölkerungsteile gewährleistet ist. Das Gesundheitsversorgungsangebot muss also flächendeckend in der ganzen Schweiz vorhanden sein. Die Verantwortung zur Sicherstellung dieses Angebots gehört in die Hände der Kantone; sie sind für die Versorgungssicherheit der Bevölkerung zuständig. Die Lenkung des Angebots darf auf keinen Fall durch die Versicherer wahrgenommen werden. Wenn wir jedoch die ständerätliche Vorlage zu Managed Care anschauen, stellen wir fest, dass gerade diese Vorlage die Kompetenz ausgerechnet den Krankenkassen überlässt. Mit unserem Antrag auf einen Absatz 2ter möchten wir die Notwendigkeit der Steuerungskompetenz durch die Kantone im Hinblick auf den Systemwechsel bereits hier, in diesem dringlichen Massnahmenpaket, verankern.
Ich komme zu meinem zweiten Minderheitsantrag. Er betrifft Absatz 3 von Artikel 64 und entspricht wortwörtlich der Bestimmung in Absatz 3 von Artikel 64, wie sie der Ständerat bereits beschlossen hat, allerdings in einer anderen Vorlage, nämlich in der KVG-Vorlage zur Kostenbeteiligung.
In der Ära Couchepin haben wir in der Gesundheitspolitik erlebt, dass die Versicherten finanziell ständig mehr belastet wurden. Nachdem eine grossangelegte Teilrevision des KVG Ende 2003 im Parlament gescheitert war, kündigte der damals neue Gesundheitsminister grossmundig radikale Reformen an und legte verschiedene Revisionspakete vor, die jedoch den Ansprüchen nach Sozialverträglichkeit, Kostenlenkung und Qualität kaum entsprechen, weshalb ihre Beratung eben auch nicht vom Fleck kommt. Die Bilanz ist ernüchternd: Mit der Erhöhung von Franchisen und Kostenbeteiligung sowie mit dem Ausschluss von Leistungen aus der Grundversicherung wurden die Privathaushalte noch stärker belastet. Die vom Parlament beschlossenen Vorlagen zur Spital- und Pflegefinanzierung werden ebenfalls Mehrbelastungen bewirken, und mit der per Notrecht für nächstes Jahr verlangten Einführung einer Praxisgebühr hätte der Bundesrat, ohne rot zu werden, noch mehr Kosten auf die privaten Haushalte abgewälzt.
Verglichen mit anderen Ländern zahlen die Versicherten in der Schweiz bereits den höchsten Anteil der Gesundheitskosten aus dem eigenen Sack. Der Selbstbehalt muss berechenbar werden. Das heisst, die Obergrenze des Selbstbehaltes muss gesetzlich fixiert werden - genau so, wie der Ständerat das bereits beschlossen hat.
Deshalb bitte ich Sie, meinem Minderheitsantrag zu Absatz 3 zuzustimmen, der dem Beschluss des Ständerates entspricht.