Rechsteiner Paul · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-09-09
Wortprotokoll
Zur Frage der Zeugnispflicht, des Arztzeugnisses: Wir haben hier leider eine Bieridee vorliegen, die in der Gruppe Ineichen geboren worden ist und ein arbeitsvertragliches Problem jetzt ins Krankenversicherungsrecht importiert, wo es nichts zu suchen hat. Wenn es so wäre - das wäre ja positiv -, dass man sagen würde, bis zu drei Tagen brauche es keine Arztzeugnisse und damit auch keine Arztkonsultationen, wäre das kostensenkend. Dann muss man das aber so sagen - wörtlich. Es gehört dann auch nicht ins Krankenversicherungsgesetz, damit hat es nichts zu tun, sondern ins OR. Das ist eine Frage des OR. Nun regelt das OR solche Detailfragen aber nicht - und das ist eine absolute Detailfrage -, sondern sagt einfach, wie die Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers im Krankheitsfall ausgestaltet ist; die Obliegenheiten, die Zeugnispflicht, leiten sich dann aus allgemeinen Prinzipien ab. Wenn man solche Fragen jetzt im Detail auf der Stufe des Gesetzes regeln wollte, müsste man allein in diesem Zusammenhang ganze Gesetzesbücher schreiben.
Hier passiert Folgendes - Herr Weibel hat es richtig begründet, aber die falsche Konsequenz gezogen -: Es geht hier offensichtlich um eine Disziplinierung der Arbeitnehmer. Denn wenn sie arbeitsrechtlich ein Zeugnis einholen müssen, um die Arbeitsunfähigkeit zu beweisen, wenn man ihnen sagt, sie müssten ab dem ersten Tag ein Arbeitszeugnis abgeben, und dann sagt, eine Kostenübernahme sei dabei ausgeschlossen, bedeutet das halt in Tat und Wahrheit nichts anderes als eine Überwälzung der Kosten auf die Arbeitnehmer.
Es war schön, Herrn Walter zuzuhören, dass er Gesamtarbeitsverträge befürwortet; ich komme im Falle des Schweizerischen Bauernverbandes dann gerne darauf zurück, der sich bis jetzt geweigert hat, einen Gesamtarbeitsvertrag für landwirtschaftliche Arbeitnehmer abzuschliessen. Solche Fragen betreffen aber sicher nicht das Krankenversicherungsgesetz.
Die Verwaltung hat einen ausgezeichneten Bericht zu dieser Problematik gemacht. In der Kommission vermochte dieser ohne Weiteres zu überzeugen. Weil aber Frau Humbel als Vertreterin der Gruppe Ineichen in der Kommission mit einer Minderheit am Thema festhielt, droht das jetzt eine Debatte zu werden, bei der dann der Ständerat wieder zum Rechten schauen muss. Der Antrag ist sachfremd und gehört so nicht ins Gesetz. Er plagt letztlich die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Wie die Kommissionsmehrheit muss ich Sie deshalb bitten, ihn abzulehnen.
Ich bin gespannt darauf, ob und wie Frau Humbel ihrer Aufgabe als Kommissionssprecherin jetzt dann gerecht werden wird.