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Bortoluzzi Toni · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-09-09

Wortprotokoll

Die drohende massive Prämienerhöhung ist die Ursache dieser Vorlage. Diese wird vom Bundesrat in seinen Vorschlägen als Finanzierungsproblem behandelt; anders ist seine Vorlage, die er uns als dringlich zukommen liess, nicht zu beurteilen. Es werden zusätzliche Bundesbeiträge für die Prämienverbilligung beantragt; Kosten werden verschoben; am Schluss sollen für Kassen oder Prämien laut Botschaft rund 500 Millionen Franken weniger anfallen. Ein Prämienprozent beträgt etwa 200 Millionen Franken, es geht also um rund 2,5 Prozent weniger Prämienbelastung. Das heisst, dass das irgendwo anders anfällt. Einsparungen macht der Bundesrat, das ist nebenbei [PAGE 1382] auch zu bemerken, auf der Verordnungsebene, indem er tiefere Medikamentenpreise ausgehandelt hat, mit den Pharmaunternehmen vor allem und mit den Handelsunternehmen.

Nun kann man über die Medikamentenpreise immer wieder schimpfen. Aber irgendwo muss man dann auch einmal sagen, dass wir einen Pharmastandort in der Schweiz haben, einen Forschungsstandort, und es kann nicht sein, dass man mit der Forderung nach geänderten Preisen diesen Standort schwächt und letztlich die Betriebe vertreibt. Das wäre fatal. Man muss in diesem Zusammenhang immer auch diese Überlegung mit einbeziehen.

Man greift also in dieser Vorlage im Wesentlichen zum Mittel, das man immer wieder ergreift, wenn es in den Sozialversicherungen darum geht, Fehlentwicklungen zu bewältigen: Man gibt mehr Geld und dehnt dafür den staatlichen Einfluss aus. Das wird auch hier wieder der Fall sein. Bei der Krankenversicherung besteht ja wie auch in der Invalidenversicherung nicht ein Finanzierungsproblem, sondern ein betriebswirtschaftliches Problem. Die Abläufe stimmen nicht. Strukturänderungen sind angesagt - auch Herr Kollege Rossini hat das vorhin zum Ausdruck gebracht -, aber Strukturänderungen können nur erfolgen, wenn Eingriffe damit verbunden sind, die dann auch spürbar zu Korrekturen führen. Wir leiden unter der Ineffizienz im Gesundheitswesen, doppelte und unkoordinierte Leistungen sind das Problem, Fehlinvestitionen sind die Folge davon, und die fehlende Vergleichbarkeit der Leistungen für den Konsumenten ist eine Tatsache, die dringend geändert werden müsste.

Die Aufhebung des Vertragszwangs, welche sich für diese Vorlage in der Kommission durchgesetzt hat, ist meines Erachtens im Moment der einzige bescheidene Ansatz zu einer Korrektur im Gesundheitswesen. Es geht ja nicht darum, das morgen einzuführen, sondern es ist als Ankündigung aufgenommen worden, um die Akteure frühzeitig auf diese Veränderung aufmerksam zu machen. Die übrigen Elemente möchte ich eigentlich vor allem als Kosmetik bezeichnen. Man kann nicht sagen, es sei nichts da, aber es sind keine grundlegenden Korrekturen. Ob die Erhöhung des Selbstbehaltes bei unerwünschtem Verhalten der Patienten tatsächlich ein Instrument ist, welches die unnötige Leistungsbeanspruchung hemmt und insgesamt wirklich zu einer kleineren Menge an Leistungen führen wird, wird sich noch weisen müssen. Es ist also überhaupt nicht sicher, ob dieses Element überhaupt auch im gewünschten Ausmass greift. Es ist auch mit einer verstärkten Eigenverantwortung der Versicherten verbunden; das ist etwas, was nicht falsch ist. Zuerst den Hausarzt aufzusuchen ist auch in den Managed-Care-Modellen, die zurzeit in einer Subkommission in Bearbeitung sind, vorgesehen. Auch hier geht es in die richtige Richtung, aber entscheidend wird man damit Veränderungen in der Gesundheitspolitik nicht beeinflussen können.

Die Akteure in die Pflicht zu nehmen ist an sich das Gebot der Stunde. Das heisst, dass nicht nur die Versicherten stärker in Anspruch genommen werden müssen und nicht nur die Änderung ihrer Verhaltensweisen spürbar werden müsste, sondern dass auch die Leistungserbringer verstärkt in die Pflicht genommen werden müssten. Hier hat dieses Paket wenig zu bieten, obwohl die Leistungserbringer mit ein entscheidender Faktor für die Mengenausweitung und für die Entwicklung im Gesundheitswesen sind. Sie sind an sich am Schalthebel der Macht, und hier tut man wenig, um ihren Einfluss zu korrigieren; man tut wenig, um Anreize zu setzen, damit es sich für sie auch lohnt, Korrekturen anzubringen.

Mit der Spitalfinanzierung wurden ja im stationären Bereich einmal erste Schritte eingeleitet. Das muss zu selbstständigen Betrieben führen: Spitäler müssen verselbstständigt werden, müssen Betriebe werden, die nach normalen betriebswirtschaftlichen Kriterien funktionieren. Im ambulanten Bereich sind solche Schritte ebenfalls notwendig, um dem Grundsatz der obligatorischen Krankenversicherung gerecht zu werden. Wirtschaftlichkeit, Zweckmässigkeit wären längst vorgeschrieben, nur stellen wir immer wieder fest, dass sie nie durchgesetzt wurden. Die erbrachten Leistungen sind nach wie vor intransparent und nicht vergleichbar. Die Kantone weigern sich, dieses Element des Krankenversicherungsgesetzes im stationären Bereich auch wirksam durchzusetzen, und die Kassen haben im ambulanten Bereich keine Instrumente zur Durchsetzung. Hier sind eben grundlegende Korrekturen nötig.

Nicht der Preis eines Produkts oder einer Dienstleistung allein ist entscheidend für ihre Beurteilung. Man muss sich als Konsument ein Bild über das Entstehen und das Ergebnis eines Produkts machen können, das heisst: Transparenz und Vergleichbarkeit bei der Entstehung und auch bei der Nachhaltigkeit, dann steigt auch die Bereitschaft, den Preis zu akzeptieren. Im Gesundheitswesen wird ein Preis vor allem deswegen nicht akzeptiert, weil die Voraussetzung dafür nicht gegeben ist. Daran ändert auch diese Vorlage nichts. Trotzdem werden wir den Mehrheitsanträgen mit Ausnahmen - wir werden uns in der Detailberatung noch dazu äussern - und der Vorlage im Grundsatz zustimmen, weil sie kurzfristig doch eine gewisse Entlastung für die Prämienzahler bringt.