preparatory:AB 99887
Gilli Yvonne · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2009-09-09
Wortprotokoll
Wir führen heute eine spezielle Diskussion. Wir beraten ein vom Bundesrat vorgeschlagenes dringliches Massnahmenpaket zur Eindämmung der Kostenentwicklung im Gesundheitswesen mit dem Ziel, die vorgesehenen übermässigen Prämienerhöhungen für das Jahr 2010 und die kommenden Jahre zu verhindern.
Wir sehen uns mit einem Gesundheitssystem konfrontiert, das qualitativ hohe Leistungen erbringt, aber gleichzeitig eines der weltweit teuersten ist und bei der finanziellen Direktbelastung der Kranken eine Spitzenposition einnimmt. Etwas überraschend liegt die Schweiz aber bei der Kostenentwicklung nicht über dem Durchschnitt. Wir sehen uns mit einem komplex und interaktiv regulierten System konfrontiert, in dem Versicherer auch Leistungserbringer sein können, in dem Kantone und Bund mit der einen Hand Spitalleistungen zur Aufwandminderung mitfinanzieren und mit der anderen Hand möglichst viele ambulante Spitalleistungen generieren, um sie als sogenannte Spitalgewinne der Öffentlichkeit zu präsentieren. Praktisch jeder Steuermann droht in diesem System Schiffbruch zu erleiden, steht er doch bei jedem Entscheid im Interessenkonflikt mit grossen Playern, zu denen Versicherer, Leistungserbringer, Pharma- und Geräteindustrie gehören. Das schwächste Glied der Kette bleiben die Patientinnen und die Patienten. Deshalb wird sich jedes Gesundheitssystem, auch das schweizerische, an der Qualität der medizinischen Leistungen messen müssen, die für obligatorisch Krankenversicherte erbracht werden können.
Es gilt anzuerkennen, dass eine qualitativ hochstehende Gesundheitsversorgung in der Schweiz teuer ist und teuer bleiben wird. Wir haben nicht in erster Linie ein Kostenwachstumsproblem, sondern ein Kostenverteilproblem, das es zu lösen gilt. Es gilt deshalb zu verhindern, dass die "Out of pocket"-Zahlungen, d. h. die Belastung des eigenen, privaten Geldbeutels der Versicherten, weiter zunehmen. Es ist darauf zu achten, dass keine Anreize gesetzt werden, die zusätzliche Krankenhaustage generieren oder infrastrukturintensive Spitalambulatorien fördern. Es gilt, davor zu warnen, dass mangelnde Unabhängigkeit und Konsensbereitschaft in der Politik, gekoppelt mit einer hohen finanziellen Belastung der privaten Haushalte, zu einer gesellschaftlichen Entsolidarisierung mit Risikoselektion der Versicherten und letztendlich zu einer Zweiklassenmedizin führen können, die wir ethisch nicht tolerieren werden.
Nach dieser allgemeinen Betrachtung möchte ich eine kurze Wertung von einzelnen der vorgeschlagenen Massnahmen vornehmen, im Eintretensvotum speziell derjenigen Massnahmen, die in der Detailberatung nicht mehr zur Sprache kommen werden, da keine Minderheitsanträge vorliegen.
Zu Artikel 14b, "Medizinischer Telefondienst": Dieser Artikel entspricht in der vorliegenden Form einem neuen Angebotsmarkt, der sich nur über die Prämien finanzieren kann. Zudem wird dem Versicherer die Rolle des Leistungserbringers überantwortet, was eine weitere intransparente, problematische und kontrollbedürftige Rollenverflechtung generiert. Diese Massnahme erachten wir als nicht sinnvoll.
Zu Artikel 21 zur Aufsichtspflicht über die Krankenversicherer: Die Aufsicht über die Krankenversicherungen ist dringlich zu verbessern. Dabei sind aber schwergewichtig folgende Problemkreise abzudecken: die Verhinderung illegaler Querfinanzierungen hin zu defizitären Billigkassen; die Unabhängigkeit der Aufsichtsbehörde zur Kontrolle der Reservebildungen, die in der Vergangenheit für politische Zwecke missbraucht wurden und in der Folge heute wesentlich zu den übermässigen Prämienerhöhungen beitragen; die Sicherstellung einer risikoarmen Anlagepolitik, was ebenfalls zur Stabilität der Prämienentwicklung beitragen wird. Die simple Forderung nach einem quartalsweisen statt jährlichen Datentransfer löst keines dieser Probleme. Diese Massnahme ist deshalb aus unserer Sicht ebenfalls negativ zu werten.
Zu Artikel 39 zu den Leistungsaufträgen für Spitalambulatorien: Die Ressourcensteuerung in den Spitalambulatorien ist wichtig und richtig. Sie geschieht aber nicht in Form einer administrationsintensiven und trägen Spitalsteuerung mit [PAGE 1379] Leistungskatalogen, sondern analog zur Steuerung in den Arztpraxen mit Leistungskostenvereinbarungen und einem Kostendach, und sie bildet eine flankierende Massnahme bei der Einführung von DRG. Die vorgeschlagene Massnahme ist deshalb in dieser Form nicht sinnvoll.
Zu den weiteren Massnahmen werden wir uns im Rahmen der Detailberatung ebenso dezidiert äussern. Die Grünen unterstützen trotz dieser vorerst negativen Wertung das Eintreten auf dieses Geschäft. Wir möchten die Verantwortung wahrnehmen und offen sein für Kompromisse, im Sinn einer Opfersymmetrie, um die zukünftige Prämienbelastung möglichst niedrig zu halten. Wesentliche Fragen, wie eine stringentere Aufsicht über die Krankenversicherer, wurden in diesem Paket aber ausgeklammert. In der Summe wird dieses Paket, wie es heute vorliegt, zu einer weiteren Kostenverlagerung bis hin zu "Out of pocket"-Zahlungen führen und somit die privaten Haushalte unserer Meinung nach entgegen der ursprünglichen Absicht zusätzlich belasten. Seit Langem bekannte Probleme, wie sie heute eben vorliegen und angegangen werden sollten, können schlecht mit wenig oder nicht evaluierten Massnahmen und unter grossem Zeitdruck umgesetzt werden. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass so, statt dass ein Problem gelöst wird, schnell zwei neue entstehen können. So, wie das Paket jetzt vorliegt, werden die Grünen in der Gesamtabstimmung die Verantwortung dafür nicht tragen und ihm nicht zustimmen können.