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Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-09-09

Wortprotokoll

Ich möchte doch zwei Aussagen dieser Eintretensdebatte etwas relativieren. Es wurde gesagt, dass mit dieser Vorlage nur die Patientinnen und Patienten, die privaten Haushalte, zusätzlich belastet würden. Das stimmt in dieser absoluten Form natürlich nicht. Wir wollen mit dieser Vorlage die Eigenverantwortung der Versicherten, der Patientinnen und Patienten, stärken und gleichzeitig auch die Hausmedizin fördern. Jeder Patient hat es also in der Hand, ob er einen Selbstbehalt von 10 oder 20 Prozent bezahlt, wenn er den Leistungserbringer auswählt. Dass diese differenzierte Kostenbeteiligung ihre Wirkung hat, haben wir bei den Generika gesehen: Als dort ein differenzierter Selbstbehalt eingeführt wurde, reagierten die Patienten sofort. Einzig bei den Spitalaufenthalten gibt es eine zusätzliche Belastung. Aber da frage ich Sie: Ist es gerecht, dass bisher nur Alleinstehende einen Beitrag an die Verpflegungskosten bezahlen mussten? Es ist auch etwas einseitig, wenn man einfach sagt, dass der Patient, der Versicherte, das schwächste Glied sei. Ich denke, dass der heutige, informierte Patient sehr wohl weiss, wie er sich in diesem System als Konsument zu verhalten hat.

Die zweite Aussage war die, dass die Pharmaindustrie ungeschoren davonkomme. Auch dies muss fairerweise relativiert werden. Der Pharmabereich ist nämlich der bisher einzige Bereich, in dem Kosteneinsparungen realisiert werden, weil der Bundesrat das per Verordnung selber verfügen kann. Wir haben hier für das nächste Jahr insgesamt Kosteneinsparungen von 600 Millionen Franken, was doch gut 10 Prozent des gesamten Medikamentenumsatzes ausmacht.

Ich habe in der Eintretensdebatte gesagt, dass wir mit dieser Vorlage die Probleme des Gesundheitswesens mit all seinen Widersprüchlichkeiten, den Zielkonflikten und den Fehlanreizen nicht lösen können. Diese Grundsatzdebatte führen wir derzeit in der Kommission. Mit diesem Massnahmenpaket stellen wir die Weichen in die richtige Richtung. Wir können weiterhin das System bejammern, wir können Schuldige suchen, und wir können auf später vertrösten - aber das hilft nicht weiter. Wir haben es heute in der Hand, doch einige richtige Anreize, einige richtige Systemkorrekturen einzuleiten. Das Gesetz ist nur drei Jahre gültig. Wir werden aber die sinnvollen Reformschritte in ordentliches Recht überführen müssen, woran die Kommission derzeit arbeitet.

Ich erinnere nochmals an das Stimmenverhältnis: Die Kommission ist einstimmig auf die Vorlage eingetreten und hat sie mit 14 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen gutgeheissen. Ich bitte Sie im Namen der Kommission, auf die Vorlage einzutreten und das Paket als Gesamtes gutzuheissen.