Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-09-09
Wortprotokoll
Ich habe einleitend gesagt, dass wir ein Massnahmenpaket geschnürt haben, das von allen Beteiligten im Sinne einer Opfersymmetrie einen Beitrag erfordert. Das Verbot von Versicherungsprovisionen und das Verbot von Telefonwerbung sind der Beitrag, den die Versicherer leisten müssen. Es ist ein Ärgernis für die Bevölkerung, Telefonanrufe mit dem Angebot zu bekommen, die Krankenkasse zu wechseln, und es ist ein Ärgernis, wenn man Zahlen liest, die besagen, dass 100 bis 200 Millionen Franken für Provisionen an Makler ausgegeben werden. Wir konnten diese Zahlen nicht verifizieren, aber sie stehen im Raum, und die Bevölkerung stört das.
Die Kommission hat deshalb eine Lösung gesucht, wie diesem Gebaren Einhalt geboten werden kann. Wir haben die Version in Artikel 22 Absatz 1bis, wonach die Ausrichtung von Provisionen wie auch die Telefonwerbung verboten werden, mit 18 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen. Ich bitte Sie, diesem Antrag zuzustimmen. Es ist eine Frage der Umsetzung. Ich denke, es ist nicht notwendig, einen Verwaltungsapparat aufzubauen, um diese Kontrolle durchzuführen. Das macht die Bevölkerung, das macht die Öffentlichkeit, und wir haben in Artikel 93a KVG auch Strafbestimmungen, welche Bussen für Übertretungen der Bestimmungen in Artikel 22 vorsehen.
Im Namen der Kommission, welche mit 18 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen diesen Artikel beschlossen hat, bitte ich Sie, dieser Fassung zuzustimmen.