Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-09-09
Wortprotokoll
Dieser Absatz 1bis von Artikel 39 ist in der Kommission diskussionslos durchgegangen. Wir haben ihn einstimmig gutgeheissen, weil die Argumentation des Bundesrates zu überzeugen vermochte. Wir hatten im ambulanten Spitalbereich über die letzten Jahre die grösste Kostenentwicklung, d. h. pro Jahr 9 Prozent; das ist mit Abstand das höchste Kostenwachstum. Vor allem auch die Kantone monieren, dass sie keine Einflussmöglichkeit, keine Rechtsgrundlage hätten, um im ambulanten Bereich einwirken zu können. Der Bundesrat hat deshalb in seinem Entwurf den Antrag gestellt, dass die Kantone auch im ambulanten Spitalbereich, im Zusammenhang mit den Leistungsaufträgen, koordinierend einwirken können sollen. Damit kann auch eine Koordination mit der stationären Spitalplanung erreicht werden.
Da wir in der Kommission keine vertiefte Diskussion darüber geführt haben, sondern dem Entwurf des Bundesrates einstimmig gefolgt sind, bitte ich Sie, dies auch zu tun.