preparatory:AB 99911
Schenker Silvia · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-09-09
Wortprotokoll
Was die Mehrheit bei diesem Artikel beschlossen hat, war nicht Gegenstand der Botschaft des Bundesrates; es wurde als Antrag in die Kommission eingebracht.
Die neue Bestimmung in Absatz 5bis hat zwei Elemente: Einerseits geht es darum, dass in Zukunft innerhalb eines Kantons für alle Leistungserbringer ein einheitlicher Taxpunktwert gelten soll. Diese Bestimmung zielt darauf ab, den Unterschied in der Abgeltung zwischen den ambulanten Angeboten der Spitäler und den Arztpraxen zu eliminieren. Warum wird dies vorgeschlagen? In den letzten Jahren wurde darauf hingearbeitet, die Spitalaufenthalte möglichst kurz zu halten und damit die Kosten im stationären Bereich im Griff zu haben. Eine der Konsequenzen dieser Bestrebungen war, dass vermehrt Angebote im spitalambulanten Bereich genutzt werden. Dies führt zu einer Kostensteigerung in diesem Bereich. Mit der Bestimmung, wie sie nun im KVG eingeführt werden soll, möchte die Mehrheit das Kostenwachstum im ambulanten Bereich eindämmen.
Grundsätzlich bin ich der Meinung, eine Angleichung der Tarife im ambulanten Bereich und in der Praxis sei [PAGE 1392] anzustreben. Wir sind jetzt aber daran, eine dringliche und befristete Gesetzgebung zu beraten. Eine solche Massnahme wird - davon bin ich fest überzeugt - weitreichende Konsequenzen haben. Den betroffenen Kreisen war es nicht einmal möglich, sich zu diesem Punkt vernehmen zu lassen, da, wie eingangs erwähnt, der Antrag nicht Bestandteil der Botschaft war.
Wir haben hier vor nicht allzu langer Zeit wichtige Entscheide getroffen, welche das Gesundheitswesen vermutlich noch stärker umwälzen werden, als wir uns bewusst waren. Wir haben die Einführung von Fallpauschalen beschlossen, und wir haben darüber hinaus die freie Spitalwahl beschlossen. Wenn wir jetzt im Dringlichkeitsrecht noch eine Gleichschaltung von Spitalambulanz und Praxis beschliessen, gehen wir zu rasch vor und zu weit.
Das zweite Element dieses Antrages hat zum Ziel, die Unterschiede zwischen den Taxpunktwerten in den verschiedenen Kantonen in der Schweiz zu minimieren. Heute beträgt der Unterschied bis zu 20 Prozent, gemäss Mehrheit soll er nur noch 10 Prozent betragen dürfen. Auch damit gäben wir dem Bund die Kompetenz, rasch und massiv in das bestehende System der Tarife einzugreifen. Wir alle wissen: Gesundheitsdienstleistungen sind personalintensiv. Wenn die Tarife unter Druck geraten, geraten die Löhne unter Druck. Wir dürfen nicht vergessen, dass die Löhne im Gesundheitsbereich nicht nur die Löhne von Ärztinnen und Ärzten umfassen, sondern auch die Löhne des Pflegepersonals. Das Pflegepersonal ist unter anderem schon wegen der Einführung der Fallpauschalen massiv unter Druck. Wir haben vor Kurzem hören und lesen müssen, wie prekär die Situation in der Pflege aussieht. Wir müssen zum Pflegepersonal Sorge tragen.
Ich bitte Sie, der Minderheit zuzustimmen und Absatz 5bis zu streichen.