AB 99938
Goll Christine · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-09-09
Wortprotokoll
Im Bereich der Pflege haben wir eine besondere Situation, denn bereits Mitte nächsten Jahres soll die neue Pflegefinanzierung in Kraft gesetzt werden - dies, obwohl der Widerstand auch vonseiten der Kantone gross ist. Wer auf Pflege angewiesen ist, wird künftig, je nach Pflegebedarf, mehrere Tausend Franken mehr als heute aus der eigenen Tasche bezahlen müssen.
Mit der nun vom Bundesrat neu vorgeschlagenen Regelung, welche von der Kommission grundsätzlich begrüsst wird, soll der Bundesrat die Kompetenz erhalten, Tarifsenkungen unter gewissen Bedingungen vorzunehmen. Er hat dabei jedoch das kantonale Kostenniveau zu berücksichtigen und muss auch "besonderen Umständen" Rechnung tragen. Namentlich erwähnt wird bei diesen "besonderen Umständen" die Verschiebung von Behandlungen zwischen dem stationären und dem ambulanten Bereich.
Mit meinem Minderheitsantrag möchte ich sicherstellen, dass der Bereich der Pflege dabei explizit genannt wird, da gerade in diesem Bereich, namentlich durch die neue Pflegefinanzierung, mit weitreichenden Konsequenzen zu rechnen ist. Die Vorlage zur Pflegefinanzierung, die das Parlament verabschiedet hat, beinhaltet bezüglich der Akut- und Übergangspflege eine äusserst minimalistische, bürokratische und praxisfremde Regelung. Das wird in Zukunft dazu führen, dass der Spitex-Bereich an Bedeutung zunehmen wird, das heisst, die finanzielle Mehrbelastung durch die neue Pflegefinanzierung trifft insbesondere Menschen, die auf Pflege in den eigenen vier Wänden angewiesen sind. Mit der Übernahme von der nur zweiwöchigen stationären Pflege durch die OKP - so regelt es die neue Pflegefinanzierung - werden die Patienten und Patientinnen früher aus dem Spital entlassen. Das heisst, mehr Leute werden auf die spitalexterne Pflege zu Hause angewiesen sein; eine frühere Spitalentlassung bedeutet damit auch, dass die Pflege zu Hause anspruchsvoller werden wird, und dementsprechend braucht es mehr gutqualifiziertes Personal.
Das Pflegepersonal braucht, um dieser anspruchsvollen Aufgabe gerecht zu werden und um die hohen und berechtigten Ansprüche an die Qualität erfüllen zu können, anständige Arbeitsbedingungen. Sparübungen gehen zulasten des Gesundheitspersonals, aber letztlich gefährden sie auch die Qualität der Pflege und damit die Sicherheit der Patienten und Patientinnen. Abbaumassnahmen auf dem Rücken des Personals drohen nicht nur mit der neuen Pflegefinanzierung, sondern eben auch mit der schweizweiten Einführung der Fallpauschalen auf 2012. Deshalb möchte ich mit diesem Minderheitsantrag sicherstellen, dass die Ökonomisierung der Medizin gestoppt wird.
Bereits heute ist es so, dass ein breitabgestütztes Bündnis von Gewerkschaften und Personalverbänden Unterschriften für eine Petition sammelt und darin flankierende Massnahmen verlangt, um die Sicherheit und die Qualität der Versorgung für die Bevölkerung sowie die Weiterbildung und gerechte Arbeitsbedingungen für das Personal zu gewährleisten. Mit dieser Petition wird die kritische öffentliche Diskussion über die diagnosebezogene Fallpauschale auch in der Schweiz angestossen; denn Erfahrungen mit DRG in anderen Ländern, beispielsweise in Deutschland, zeigen besorgniserregende Entwicklungen. Die kritischen Stimmen nehmen zu, auch in Kreisen von Ärzten und Ärztinnen.
Um sicherzustellen, dass mit dem Eingriff in die Tarifgestaltung keine weitere Verschlechterung der Arbeitsbedingungen des Personals verbunden ist, muss die Pflege in diesem neuen Artikel ausdrücklich erwähnt werden, und genau das beinhaltet der Minderheitsantrag.