preparatory:AB 99997
Bortoluzzi Toni · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-09-09
Wortprotokoll
Die Kommission hat sich hier für eine Korrektur entschieden. Kollege Weibel hat die wesentlichen Gründe dafür genannt. Sie scheinen uns richtig zu sein. Ich meine, dass ein Verpflegungsbeitrag im Spital von mindestens 15 Franken gerechtfertigt ist. Auch wir stehen zu dieser Änderung. Den Eventualantrag der Minderheit II (Schenker Silvia), der den jährlichen Höchstbetrag festlegen will, sollte man nicht aufnehmen, weil es dem Bundesrat überlassen sein sollte, zusammen mit den Kantonen hier die Details zu regeln. Man muss sich immer wieder daran erinnern, dass ja die Kantone für die stationären Einrichtungen zuständig sind, und hier soll in Zusammenarbeit die richtige Lösung gefunden werden.
Wir werden also der Mehrheit folgen.