Botschaft zu einem Rahmenkredit für die Teilnahme an internationalen Informations-, Vermittlungs- und Beratungsprogrammen zugunsten kleiner und mittlerer Unternehmen
00.077
Botschaft zu einem Rahmenkredit für die Teilnahme an internationalen Informations-, Vermittlungs- und Beratungsprogrammen zu Gunsten kleiner und mittlerer Unternehmen
vom 18. September 2000
Sehr geehrte Herren Präsidenten, Sehr geehrte Damen und Herren,
wir unterbreiten Ihnen mit dieser Botschaft den Entwurf zu einem Bundesbeschluss über einen Rahmenkredit für die Teilnahme an internationalen Informations-, Ver- mittlungs- und Beratungsprogrammen zu Gunsten kleiner und mittlerer Unter- nehmen mit dem Antrag auf Zustimmung.
Wir versichern Sie, sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Her- ren, unserer vorzüglichen Hochachtung.
18. September 2000 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Adolf Ogi
11121 Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz
2000-1966 5199
Übersicht
Am 6. Oktober 1995 hat das Parlament einen Bundesbeschluss angenommen, der die Teilnahme der Schweiz an internationalen Programmen zur Information für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ermöglichte (SR 951.971). Die Geltungs- dauer des Beschlusses wurde auf zehn Jahre, diejenige der ersten Finanzierungs- tranche auf fünf Jahre festgesetzt. Das wichtigste Programm betrifft die Teilnahme am Netz der Euro Info Center der Europäischen Union. Um die Notwendigkeit der Fortsetzung dieser Teilnahme für die verbleibenden fünf Jahre zu beurteilen, wur- den Sachverständige mit der Evaluation des Euro Info Center Schweiz (EICS) be- auftragt. Die Schweizerische Zentrale für Handelsförderung (OSEC) wurde vom Bund mit der Leitung des EICS betraut. Dieses umfasst neben dem Hauptsitz bei der OSEC in Zürich auch zwei Aussenstellen in den Räumlichkeiten der Handelskam- mern in Lausanne und Lugano. Das EICS, das auch mit dem Vertrieb der EU- Publikationen betraut ist, hat 8,5 Stellen und beschäftigt 13 Personen, davon 8 in Zürich. Die in der oben erwähnten Evaluation gezogenen Schlussfolgerungen sind im Gan- zen genommen positiv. Es wird festgestellt, dass das EICS nur begrenzte Wirkung zeigt, gegen eine Fortsetzung des Projektes aber nichts einzuwenden ist. Gleichwohl ist es unerlässlich, die Transparenz in der Buchführung zu verbessern und die Kun- denbetreuung zu professionalisieren. Der Bundesrat erachtet es als notwendig, zu einem Zeitpunkt, in dem sich die Schweizer Wirtschaft aufgrund der Annahme der Bilateralen Verträge weiter in den europäischen Binnenmarkt integrieren wird, diese Zusammenarbeit fortzusetzen. Da die Anlaufstellen des EIC-Netzes von der Europäischen Kommission bezeichnet werden, erachtet der Bundesrat eine Neuausschreibung als nicht notwendig. Die Zusammenarbeit mit der OSEC könnte auf der Grundlage eines genaueren Auftrags fortgeführt werden. Andere Informationsprojekte für KMU auf der Basis des Internet sind gegenwärtig in der Schweiz und auf internationaler Ebene in Vorbereitung. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass diese Pläne umgestellt und mit dem in Vorbereitung befindlichen Internet-Portal für KMU koordiniert werden müssen. Der Bundesrat beantragt mit der vorliegenden Botschaft einen Rahmenkredit von 10 Millionen Franken für einen Zeitraum von fünf Jahren (2 Millionen Franken pro Jahr).
Botschaft
1 Allgemeiner Teil
1.1 Ausgangslage
1.1.1 Kurzer Rückblick
In den achtziger Jahren hat die Europäische Gemeinschaft (EG) die Schlüsselrolle erkannt, welche die KMU für die Beschäftigung spielen; sie ist jedoch auch auf die spezifischen Schwierigkeiten aufmerksam geworden, die diese Unternehmen im Prozess der Integration erleben. Aufgrund ihrer Grösse verfügen diese Unternehmen kaum über die nötigen Mittel, um von den Vorteilen des grossen Marktes profitieren zu können. Ihnen fehlen die personellen Ressourcen, um die Flut von Informationen im Bereich der Normen, der Märkte usw. sammeln und analysieren zu können. Zu- dem fehlt ihnen oft auch die Erfahrung in der internationalen Zusammenarbeit. In Anbetracht dieses Befundes hat die EG spezifische Programme zur Förderung von KMU geschaffen, von denen das Programm der Euro Info Center (EIC) das be- deutendste ist. Es beinhaltet ein Netz von über 300 regionalen Zentren, welche die KMU informieren und die Verbindung zwischen diesen und der Kommission in Brüssel herstellen. Die EG hat diese Programme im Laufe der Zeit für Drittländer der EFTA und Osteu- ropas geöffnet und ihnen vorgeschlagen, pro Land eine einzige Anlaufstelle, «Korrespondenzzentrum» (CC)1 genannt, für das EIC-Netz zu bezeichnen. Für die Schweiz hat der Bund im Einvernehmen mit der Generaldirektion XXIII der Euro- päischen Kommission die Schweizerische Zentrale für Handelsförderung (OSEC) für diese Aufgabe bestimmt. Die OSEC hatte bereits einen Vertrag mit dem Ver- lagshaus der Gemeinschaft (EUR-OP) abgeschlossen und war offiziell für den Ver- trieb von EU-Publikationen in der Schweiz zuständig. Um eine optimale Verbrei- tung der Informationen zu gewährleisten und den Wünschen des Bundes zu entspre- chen, schloss die OSEC ein Abkommen mit den Handelskammern der Romandie und des Tessin (Info-Chambres) ab. Das Korrespondenzzentrum (CC) ist an drei Orten präsent: mit der OSEC-Zentrale in Zürich und den beiden Aussenstellen in Lausanne und Lugano in den jeweiligen Räumlichkeiten der Handelskammern. Die ursprünglich im Rahmen des EWR-Vertrages vorgesehene Finanzierung des CC wurde zuerst kurzfristig durch eine Anhebung der Zahlungsgrenze an die OSEC um 1,3 Millionen Franken geregelt.2 Das CC hat im November 1993 unter der Bezeich- nung Euro Info Center Schweiz (EICS) seine Tätigkeit aufgenommen. Im Bestreben, eine langfristige Lösung zu finden, beantragte der Bundesrat in seiner
Botschaft vom 27. April 1994 (94.039) über Massnahmen zur Stärkung der regio-
1 Für die EU-Beitrittskandidaten wurden diese Korrespondenzzentren in der Zwischenzeit in ordentliche EIC umgewandelt; im Allgemeinen gibt es mehrere Zentren pro Land wie in der EU.
2 Diese Elemente sind in der Botschaft des Bundesrates vom 12. Mai 1993 zum
«Bundesbeschluss über die Anhebung des Höchstbetrags der Finanzmittel an die OSEC im Rahmen der Beteiligung der Schweiz am System der Euro Info Center (EIC) der EG», BBl 1993 II 507, vorgestellt worden.
nalen Wirtschaftsstrukturen und der Standortattraktivität der Schweiz3 eine neue ge- setzliche Grundlage. Am 6. Oktober 1995 nahm das Parlament den neuen Bundes- beschluss über die Teilnahme an internationalen Informations-, Vermittlungs- und Beratungsprogrammen zu Gunsten kleiner und mittlerer Unternehmen (SR 951.971) an. Seine Geltungsdauer wurde auf zehn Jahre festgelegt. Gleichzeitig beschlossen die Kammern, einen Verpflichtungskredit zur Finanzierung dieser Teilnahme freizu- geben. Der ursprünglich für eine Laufzeit von zehn Jahren vorgesehene Finanzie- rungsrahmen von 20 Millionen Franken wurde auf 10 Millionen Franken für fünf Jahre begrenzt. Der Bundesbeschluss über einen Rahmenkredit für die Teilnahme an internationalen Informations-, Vermittlungs- und Beratungsprogrammen zu Gunsten kleiner und mittlerer Unternehmen4 wurde ebenfalls am 6. Oktober 1995 angenom- men.
1.1.2 Evaluation und Verlängerung der Finanzierung
Der Beschluss vom 6. Oktober 1995 und die betreffende Finanzierung traten am 1. März 1996 in Kraft, so dass die Finanzierung bis Ende Februar 2001 gesichert ist. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (seco), das innerhalb des Volkswirtschaftsde- partements für dieses Dossier zuständig ist, wollte die Nachfolge früh genug vorbe- reiten und liess die Tätigkeit und Nützlichkeit des EIC überprüfen, um den Ent- scheid auf eine fundierte Grundlage zu stellen. Dieses Vorgehen wurde allerdings durch die Umstrukturierung der Exportförderung auf Bundesebene verzögert. Da die OSEC der wichtigste vom Bund mit der Exportförderung betraute Partner war, musste zuerst die weitere Zukunft dieser Institution geklärt werden, bevor in Bezug auf das EIC, das alles in allem eine Nebenaktivität der OSEC darstellt, eine Ent- scheidung getroffen werden konnte. Im Dezember 1999, als sich die Situation klarer abzeichnete, wurde ein externes Unternehmen mit einem Evaluationsauftrag betraut. Der Bundesrat hat am 23. Feb- ruar 2000 mit der Veröffentlichung seiner Botschaft zu einem Bundesgesetz über die Förderung des Exports das weitere Vorgehen entschieden.5 Zusammengefasst bean- tragt er in seiner Botschaft, die Exportförderung neu zu strukturieren und ihre Rolle und ihren Auftrag zu präzisieren. Nachdem die OSEC das Prinzip einer grundlegen- den Umstrukturierung ihrer Tätigkeit akzeptierte, um ihre Aufgabe als «Exportförderer» umzusetzen, stimmte der Ständerat in seiner Sitzung vom 6. Juni
2000 dem Entwurf des Bundesrates zu.
3 AS 1996 712
4 BBl 1996 II 367
5 BBl 2000 2002.
1.2 Beteiligung an den Informationsprogrammen:
Eine Bilanz
1.2.1 Auftrag und Strukturen des EIC
Das EIC hat vier Hauptaufgaben:
Verbreitung von Informationen über die EU zuhanden der Wirtschaft Das EIC informiert über die Wirtschaftspolitik, die Gesetzgebung sowie die Recht- sprechung der Europäischen Gemeinschaft. Es orientiert weiter über EU-Programme und Initiativen der EU-Kommission GD Unternehmen (früher: GD XXIII) zur För- derung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit der Unternehmen im Binnenmarkt. Hinzu kommen schliesslich Informationen über EU-Forschungs- und Entwicklungs- programme sowie die Möglichkeiten der Teilnahme.
Beratung zur Nutzung von Informationen Die Flut der EU-Informationen und die Systematik der EU-Dokumente erschliessen sich selbst dem juristisch vorgebildeten Benutzer nicht leicht. Vielen Texten fehlt somit die unmittelbare Anwendbarkeit durch den praxisorientierten Unternehmer. Hinzu kommt, dass sich das Regelwerk in ständiger Entwicklung und Änderung be- findet. Gerade KMU sind angesichts der Fülle von Informationen oft überfordert.
Information zuhanden der Europäischen Kommission Das EIC steht in der Ausübung seiner Tätigkeit in unmittelbarem Kontakt zur Wirt- schaft. Es wirkt somit gleichsam als Fühler der EU zur Erkundung des wirtschafts- politischen Umfelds in den einzelnen Mitgliedsländern. Das EIC berichtet regelmässig über Art und Umfang der an seine Adresse gerichte- ten Anfragen. Die Europäische Kommission erhält dadurch ein detailliertes Bild der aktuellen Probleme auf regionaler Ebene. Diese Erkenntnisse fliessen wiederum in die Gestaltung der EU-Programme ein.
Zusammenarbeit mit anderen EIC Jedes EIC ist verpflichtet, auf Anfrage zuhanden anderer Zentren Informationen über nationale handelsrelevante Vorschriften zu beschaffen. Auf nationaler Ebene ist es oft wesentlich einfacher, solche Informationen zu finden, als für einen Dritten im Ausland. Durch diese Verbindungen liefert das EIC jedem Interessenten, unab- hängig davon, wo er sich in Europa befindet, die gewünschte Information über das ihn interessierende Land. Der Betrieb des EICS wird im Vertrag der OSEC mit dem BIGA6 vom 20. Novem- ber 1996 geregelt, der Ende 2000 ausläuft. Neben diesen Aufgaben enthält der Ver- trag u.a. die folgenden weiteren Aufträge: – Errichtung der Zentrale in Zürich und von je einer Aussenstelle in Lausanne und Lugano, die in der jeweiligen Landessprache arbeiten. Enge Zusammen- arbeit mit den Handelskammern, Europadelegierten, Wirtschaftsförderern, Branchenverbänden, Universitäten und weiteren interessierten Institutionen
6 Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (BIGA) wurde zuerst in Bundesamt für Wirtschaft und Arbeit (BWA) umbenannt, um dann ins Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) überzugehen.
– Gewährung eines nicht-diskriminatorischen, gleichberechtigten Zugangs zur Euro-Information – Vermeidung von Doppelspurigkeiten durch die Koordination der Tätigkeit mit öffentlichen Institutionen und Verbänden – Gewährleistung eines einheitlichen Erscheinungsbildes – Laufende Information der zuständigen Stellen beim seco – Kohärente und transparente Preispolitik – Schrittweise Erhöhung des Eigenwirtschaftlichkeitsgrades – Gemeinsame Entwicklung von Leistungsmassstäben mit dem Auftraggeber – Erstellen einer von den übrigen Tätigkeiten der OSEC getrennten Vollkos- tenrechnung – Verfassen eines Jahresberichtes zuhanden des Auftraggebers, der Auskunft gibt über Aufgabenerfüllung, Auslastung, Leistungskriterien, Zusammenar- beit mit anderen Institutionen in der Schweiz und im EU-Raum.
1.2.2 Budget und Märkte
Das mit 8,5 Stellen ausgestattete EIC beschäftigt gegenwärtig 13 Personen, davon 8 (einschliesslich des EIC-Leiters) in Zürich, 3 in Lausanne und 2 in Lugano. Die mehr oder weniger gleich bleibenden Personalkosten machen rund 50 Prozent der Ausgaben des EIC aus.
Ausgaben 1995–2000 (in 1000 Franken)
1995 1996 1997 1998 1999 Budget 2000
Personalkosten 892 861 865 883 889 944 Infrastruktur 371 375 396 381 366 411 Publikationen + andere 522 753 722 718 604 607 Total Ausgaben 1785 1989 1983 1982 1859 1962
Eine detaillierte Prüfung der Einnahmen zeigt, dass gewisse Einnahmequellen in den letzten Jahren fast vollständig versiegt sind. Insbesondere gilt dies für den Zugriff auf die Datenbanken der EU, die mittlerweile über Internet kostenlos verfügbar sind und für welche die Benutzer bis anhin eine Abnonnementsgebühr entrichten muss- ten. Die Menge der verkauften Publikationen ist ebenfalls zurückgegangen, da im- mer mehr EU-Publikationen gratis über Internet verfügbar sind. Die Erträge sind et- was weniger stark zurückgegangen, weil der durchschnittliche Preis pro Bestellung gestiegen ist. Angesichts dieser Entwicklung, die von nicht beeinflussbaren externen Faktoren abhängt, hat das seco für das Jahr 2000 einer Erhöhung der Bundesabgel- tungen zugestimmt, die das zu Lasten der OSEC gehende Defizit von 1999 teilweise decken. Die Erhöhung der Personalkosten im Jahr 2000 geht auf einen bewilligten Zusatzaufwand zur Informationsaufbereitung für das Internet zurück. 1999 wurden die Webseiten des EICS 15 000 Mal besucht, Tendenz stark steigend. Diese Art der Informationsbeschaffung wird zu einem bevorzugten Kommunikationsmittel.
Einnahmen 1995–2000 (in 1000 Franken)
1995 1996 1997 1998 1999 Budget 2000
Abgeltung des Bundes 1000 1100 1176 1176 1176 1354 Zeitschriften 234 283 294 229 210 200 EICS-Bulletin 17 10 10 10 10 10 Beratungen / Dokumente 174 174 177 174 146 185 Veranstaltungen 33 36 51 63 27 58 Publikationen 142 150 136 138 121 140 Datenbanken 46 73 128 111 15 15 Total 1646 1826 1972 1901 1705 1962
1.2.3 Beteiligung an anderen Informationsprogrammen
Das Programm der Euro Info Center ist nicht das einzige EU-Programm im Bereich der Information und Zusammenführung von KMU. Jedoch wurde die Teilnahme der Schweiz an anderen EU-Aktivitäten durch die Ablehnung des Europäischen Wirt- schaftsraums im Jahr 1992 beträchtlich gebremst. Während all den Jahren der Ver- handlungen über die Bilateralen Verträge mit der EU beschränkte sich die Zusam- menarbeit mit der Schweiz auf die Teilnahme an einigen Aktivitäten, die mehr oder weniger lose mit dem EIC zusammenhängen. Unter diesen Voraussetzungen ist die Schweiz am Euro-Partenariat beteiligt, welches die KMU aus ganz Europa, die auf der Suche nach Partnern aus anderen Regionen sind, an einem einzigen Ort zusam- menführt. Die Teilnahme wurde ebenfalls dem EICS anvertraut, dessen Budget in der Folge angepasst wurde. Die OSEC beteiligte sich auch an einigen Interprise- Veranstaltungen, die in Nachbarländern stattfanden. Daneben ist die Schweiz seit einigen Jahren an den Arbeiten der europäischen Beobachtungsstelle für KMU be- teiligt, die regelmässig einen Bericht über die Entwicklung der Fragen im Zusam- menhang mit KMU in Europa und die Politik der Mitgliedsländer herausgibt. 7 Ausserhalb des europäischen Zusammenhangs konnte die Schweiz am Projekt «A Global Marketplace for SME’s» teilnehmen, das von der G7 zu Gunsten ihrer Initiative zur «Informationsgesellschaft» in die Wege geleitet wurde. Die Teilnahme an diesen verschiedenen Tätigkeiten hat jedoch keine höheren Ausgaben verursacht. Zwischen 1996 und 1999 wurden für diese Aktivitäten insgesamt rund 1,5 Millionen Franken aufgewendet.
1.3 Evaluation des EIC
1.3.1 Evaluationsauftrag
Das seco beauftragte PriceWaterhouseCoopers mit der Bewertung der Leistungen des Euro Info Center Schweiz (EICS). Folgende Fragen waren zu beantworten:
7 Siehe A. Schoenenberger und W. Weber, «Beteiligung der Schweiz am Europäischen
Beobachtungsnetz für KMU», Die Volkswirtschaft, Nr. 7, 2000, S. 26–30.
1. Erfüllt das EICS seine Aufgabe entsprechend dem am 20. November 1996
formulierten Auftrag?
2. Werden die Bedürfnisse der Kunden erfüllt?
3. Welche Synergien bestehen zwischen den Tätigkeiten der OSEC und jenen
des EICS und wie werden sie genutzt?
4. Welche Folgen hätte ein Rückzug der Schweiz vom EIC-Programm insbe-
sondere hinsichtlich der Erfüllung der Aufgaben des Bundes?
5. Welche Veränderungen und Empfehlungen wären im Rahmen eines zukünf-
tigen Auftrags zu berücksichtigen?
1.3.2 Die wichtigsten Ergebnisse und Empfehlungen
der Gutachter Die Gutachter wandten zur Beantwortung der gestellten Fragen verschiedene Me- thoden an: Sie werteten Dokumente aus, führten Gespräche mit zentralen Personen über Fragen der Zusammenarbeit, der Erfüllung der Erwartungen und der Einschät- zung der (eigenen) Leistungen sowie über zukünftige Anforderungen und Ausrich- tungen und eine Umfrage unter Kunden über ihre Zufriedenheit. Die Untersuchung ergab folgende Antworten8: – Das EICS erfüllt seine Hauptaufgaben; – es erfüllt insbesondere seine Funktion der Informationsvermittlung, wobei festzuhalten ist, dass der Wirkungsradius der Tätigkeit des EICS als relativ bescheiden einzuschätzen ist; – es gewährleistet allen Interessierten einen gleichberechtigten Zugang zur Eu- ro-Information; – es besteht eine ziemlich enge Zusammenarbeit mit den ausländischen EIC, die sowohl vom EICS-Verantwortlichen wie von den Verantwortlichen der beiden befragten ausländischen EIC sehr geschätzt wird; – Andere im Auftrag genannte Zusatzanforderungen werden nur zum Teil er- füllt: So ist beispielsweise in der Deutschschweiz die Zusammenarbeit mit den Handelskammern nicht besonders ausgeprägt. Dasselbe gilt für das Ver- hältnis zwischen dem EICS, den Berufsverbänden und den Wirtschaftsförde- rern; – Laut Umfrage sind die Kunden sehr zufrieden mit den Leistungen des EICS. Angesichts des geringen Rücklaufs (16,3%) muss die Aussagekraft dieser Ergebnisse aber relativiert werden; – Zwischen OSEC und EICS bestehen Synergien. Das Angebot der OSEC stellt eine gute Ergänzung zu jenem des EICS dar. Die Synergien werden auch genutzt (gemeinsame Infrastruktur, Rückgriff auf Spezialisten etc.). Diese Synergien sind vor allem dort spürbar, wo es um Beratungen geht. Die Nachfrage nach solchen Leistungen ist allerdings gering;
8 Textauszug aus der Zusammenfassung des Expertenberichts: N. Lundsgaard-Hansen,
P. Stebler und Th. Reitze, «Evaluation Euro Info Center CCS, PriceWaterhouseCoopers, Bern, Mai 2000
– Die Gutachter empfehlen im Allgemeinen die Weiterführung des EICS. Wir gehen von dem Grundsatz aus, dass nach politischen Erwägungen eine Fortführung zu empfehlen ist. In Bezug auf funktionelle und ökonomische Erwägungen halten wir eine Fortführung nicht unbedingt für notwendig, aber für nützlich, insofern die Prioritäten bei den Leistungen und gewisse Rahmenbedingungen überprüft werden. Wenn sich der Bund gegen eine Weiterführung ausspricht, könnten die Leistungen des EICS von anderen Stellen erbracht werden, ohne dass damit ein beträchtlicher Mehraufwand verbunden wäre; – Sollte der Bund die weitere Teilnahme am EIC-Programm beschliessen, empfehlen die Gutachter, die Aufgaben neu zu definieren, sie auszuschrei- ben und Verbesserungsmassnahmen in der praktischen Umsetzung des Auf- trags zu ergreifen.
1.3.3 Bemerkungen des seco
Trotz der kritischen Bilanz der Evaluation ist das seco der Ansicht, dass die Tätig- keit des EICS weitergeführt werden muss. Dies gilt umso mehr, als sich die schwei- zerische Wirtschaft nach Annahme der Bilateralen Verträge noch weiter in die euro- päische Wirtschaft integrieren wird. Gewisse Schwachpunkte müssen unbedingt kor- rigiert werden. Die Transparenz muss durch Einsatz eines Buchführungssystems er- höht werden, das Auskunft über die realen Kosten der verschiedenen Tätigkeiten geben kann, die klar von jenen der Institution unterscheidbar sein müssen, bei der das EICS untergebracht ist. Eine intensivere Koordination mit den verschiedenen Dienststellen des Bundes, die mit europäischen Fragen und dem Kontakt zu den KMU befasst sind, ist ebenfalls wünschenswert. Ein anderer Punkt ist umstritten: Das Beratungsunternehmen ist der Ansicht, das EICS habe eine sehr geringe Wir- kung und betreue de facto nur rund 3000 Kunden/Unternehmen. Das EICS teilt die- se Einschätzung nicht und weist insbesondere auf die grosse Zahl an Besuchern sei- ner Internetseiten (15 000) als auch an gelieferten Dokumenten (3000 Bestellungen von Büchern, Periodika und Publikationen der EU) hin. Es ist schwierig, dazu mehr zu sagen, da die Verwaltung der Kundenkontakte zu wenig entwickelt ist und keine genauen Informationen vorliegen. Dieser Punkt muss in Zukunft zweifellos verbes- sert werden. Das seco ist der Ansicht, dass die Gutachter ein Element unterschätzt haben, näm- lich die vom Bund zu tragenden Kosten. Denn würde man auf das EICS verzichten, müsste der Vertrieb der EU-Dokumente direkt durch den Bund über die Druck- zentrale übernommen werden, wie dies in anderen europäischen Ländern der Fall ist. Eine solche Tätigkeit ist defizitär, und selbst wenn die mengenmässige Mehr- belastung für die EDMZ gering wäre, müssten wahrscheinlich neue Mitarbeiter ein- gestellt und zusätzliche Investitionen getätigt werden. Die Informationstätigkeit im engeren Sinn müsste vom Integrationsbüro übernommen werden, das sein Personal aufstocken müsste, um die Nachfrage zu befriedigen. Die verschiedenen Zusatzbe- lastungen sind nicht von der Hand zu weisen, selbst wenn es schwierig ist, ihr ge- naues Ausmass festzustellen.
1.4 Zukunftsaussichten
1.4.1 Die Politik der Europäischen Union
Die Europäische Kommission liess eine gründliche Evaluation der verschiedenen Instrumente vornehmen, die im Rahmen des dritten Mehrjahresprogramms für KMU 1997–2000 eingesetzt wurden. Die externen Experten kommen zu positiven Schlussfolgerungen:9 «Die Euro-Info-Centren (EIC) erhalten eine positive Beurtei- lung. Sie erzielen erhebliche quantitative und qualitative Auswirkungen, wachsende Netzeffekte und entwickeln über ihre traditionelle Rolle als Anbieter von EU- Informationsdienstleistungen hinaus einen Mehrwert für KMU. Das Büro für techni- sche Unterstützung in Brüssel leistet gute Arbeit, und die Systeme zur Überwachung der Tätigkeitshöhe der EIC und zur Aufrechterhaltung der Qualitätskontrolle wurden im Laufe des dritten Mehrjahresprogramms verbessert. Wir kommen zu dem Schluss, dass die Ausgaben trotz der hohen Kosten der Massnahme und der hohen Personalzahlen im grossen und ganzen kosteneffektiv sind.» Andere Tätigkeiten werden dagegen wesentlich weniger positiv eingeschätzt. So werden die Massnahmen zur Zusammenführung von Unternehmen grundlegend um- strukturiert. Andere wie das Programm «Interprise» wurden positiv beurteilt, doch die Kommission hat beschlossen, darauf zu verzichten, da es nur einen sehr be- grenzten Kreis von Unternehmen erreicht hat. In Fortsetzung des Gipfels von Lissabon hat die Kommission eine Mitteilung über die Herausforderungen an die Unternehmenspolitik in der wissensbasierten Wirt- schaft und einen Vorschlag für einen Beschluss des Rates über ein Mehrjahrespro- gramm für Unternehmen und unternehmerische Initiative 2001–2005 (KOM(2000)
256 endgültig/2) angenommen. Im Kapitel über die Instrumente des Mehrjahrespro-
gramms schreibt die Kommission: «Informations- und Unterstützungsdienste für Unternehmen sind zunehmend wichtig für Firmen, die auf dem Binnenmarkt und darüber hinaus wettbewerbsaktiv sein wollen. Die bestehenden Einrichtungen, in- nerhalb derer den Euro-Info-Zentren eine besondere Rolle zukommt, werden weiter- entwickelt und ausgebaut. Die vom Mehrjahresprogramm für Unternehmen und un- ternehmerische Initiative geförderten Instrumente werden jenen zusätzlichen Nutzen bringen, die über die Dienstleistungen des privaten Sektors oder der Mitgliedstaaten nicht verfügen. Ergänzend dazu werden Verbindungen zu anderen Instrumenten von Kommissionsdienststellen, den Mitgliedstaaten und dem privaten Sektor ausge- baut.» Wie bereits aus dem Titel des Mehrjahresprogramms «für Unternehmen und unter- nehmerische Initiative» hervorgeht, konzentriert sich die Tätigkeit der Europäischen Kommission zunehmend auf neue Informationstechnologien. Es bestehen Parallelen mit dem Europe-Aktionsplan, der ebenfalls am Lissaboner Gipfel beschlossen wur- de. Das Programm der Euro Info Center, das rund ein Drittel des Budgets des Mehrjahresprogramms ausmacht (75 Millionen von ungefähr 230 Mio. Euro auf fünf Jahre), wird sich wahrscheinlich der zunehmenden Informationsvermittlung über das Internet anpassen und mehr auf die Unterstützungs- und Beratungstätigkeit konzentrieren müssen.
9 Siehe Bericht über die Bewertung des 3. Mehrjahresprogramms für KMU in der Euro- päischen Union (1997–2000), KOM (99) 319 endgültig, 29. Juni 1999.
1.4.2 Andere internationale Informationsprogramme
für die KMU Ebenso wie die G7-Staaten, die sich im Rahmen ihrer Initiative zur «Informations- gesellschaft» für die KMU engagiert haben, sind auch andere internationale Organi- sationen in diesem Bereich tätig. Dies gilt insbesondere für die Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), welche die Bedeutung des elektronischen Handels und neuer Kommunikationsmittel für die KMU erkannt hat. An der Konferenz von Bologna (14.–15. Juni 2000) haben die Minister und Regierungsvertreter eine «Charta von Bologna über die KMU-Politik» angenom- men. Diese Charta bezieht sich insbesondere auf einen italienischen Vorschlag zu einem internationalen Netz für KMU (INSME), der auf der Einrichtung eines In- formations- und Unterstützungsnetzes über das Internet beruht.
1.5 Anträge des Bundesrates
1.5.1 Weiterführung der Teilnahme der Schweiz
am EIC-Programm und Erweiterung der Anstrengungen betreffend Koooperationen auf internationaler Ebene Der Bundesrat ist der Ansicht, dass es angesichts unserer immer engeren Einbindung in die europäische Wirtschaft notwendig ist, unsere Teilnahme am Programm der Euro Info Center der EU fortzuführen und nach Möglichkeit an anderen europäi- schen Programmen teilzunehmen, die in die gleiche Richtung zielen (z. B. Euro- Partenariat). Die von anderen internationalen Institutionen wie der OECD lancierten Projekte können für unsere Unternehmen ebenfalls interessante Gelegenheiten bieten.
1.5.2 Verzicht auf eine neue Ausschreibung des EICS
In einem ihrer letzten Vorschläge legen die Experten nahe, das neue Mandat des EICS auszuschreiben. Dieser Vorschlag rechtfertigt sich gewiss im Sinne der Errei- chung einer grösseren Effizienz, er trägt jedoch dem komplexen juristischen Sach- verhalt dieses mit internationaler Dimension verbundenen Dossiers nicht genügend Rechnung. In Wirklichkeit ist es - wie zu Beginn dieser Botschaft dargestellt - die Europäische Kommission und im gegebenen Fall die GD Unternehmen (die in den neuen Strukturen die GD XXIII abgelöst hat), die auf Vorschlag und im Einverneh- men mit den Behörden des entsprechenden Staates ihre Partner auswählt. Nun hat die GD Unternehmen bei den jüngsten Kontakten darauf hingewiesen, dass sie mit den Leistungen des EICS zufrieden ist und froh wäre, die Zusammenarbeit mit dem EICS und der OSEC weiterzuführen. Für den Bundesrat gilt es festzustellen, ob sich eine Ausschreibung auf der Basis der im Bundesgesetz vom 16. Dezember 1994 über das öffentliche Beschaffungswesen (SR 172.056.1) aufgeführten Kriterien aufdrängt oder nicht. Nach Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe c sind die Bestimmungen bezüglich dem öffentlichen Beschaffungswesen nicht anwendbar, da es sich um ein Projekt handelt, das gemeinsam mit anderen
Staaten umzusetzen ist. Es ist auch in Betracht zu ziehen, dass sich die Europäische Kommission nicht darauf beschränkt, die Partnerorganisation des EIC-Netzes zu be- zeichnen, sondern sie regelt auch einen grossen Teil der Aktivitäten dieses EIC (Verpflichtungen gegenüber dem Netz, Festlegung der durch die Zentrale in Brüssel ausgehändigten Informationen, usw.). Der Bundesrat erachtet unter diesen Voraus- setzungen eine Neuausschreibung als nicht erforderlich, wenn die OSEC die Regeln akzeptiert, die mit dem neuen Mandat des EICS festgelegt werden. Diese Entscheidung rechtfertigt sich auch aus praktischen Gründen: Als offizieller Verteiler der EU-Publikationen kann die OSEC von wichtigen Synergien profitie- ren. Diese Synergien sind umso grösser, als das Mandat Gemeinsamkeiten mit der Exportförderung hat und der zukünftige «Exportförderer» noch enger mit den Han- delskammern und den anderen KMU-Institutionen zusammenarbeiten muss.
1.5.3 Festlegung eines neuen Mandats für das EICS
Dennoch muss die Wirksamkeit dieses Instruments verbessert und durch geeignete Marketing-Massnahmen eine möglichst grosse Zahl von kleinen und mittleren Un- ternehmen erreicht werden. Es wird ein neuer Leistungsauftrag definiert. Dieser Auftrag wird eine genaue Kostenanalyse und deren klare Trennung von der Institu- tion verlangen, bei der das EICS untergebracht ist. Ein intensiveres Kontrollsystem nach Art, wie es die Europäische Kommission gegenüber den EIC der Mitgliedstaa- ten anwendet, wird eingerichtet werden. Die Koordination innerhalb der Bundes- verwaltung wird durch Einrichtung einer regelmässigen Konferenz verbessert wer- den. Daran werden die Vertreter des EIC, des Integrationsbüros, der Task Force KMU des seco sowie andere von diesen Fragen betroffene Dienststellen teilnehmen.
1.5.4 Koordination mit elektronischen Plattformen
Die tief greifenden Veränderungen, die sich mit dem Aufkommen des Internet im Bereich der Information vollzogen haben, sind unbedingt zu berücksichtigen. Eine Untersuchung der Task Force KMU des seco in Zusammenarbeit mit dem Bundes- amt für Statistik im Juni 2000 hat ergeben, dass 57 Prozent der schweizerischen KMU in der einen oder anderen Form Zugang zum Internet haben. Der entspre- chende Anteil betrug im Februar 1999 nur 30 Prozent. Dazu kommt ein weiteres Phänomen: Die Grenze zwischen nationaler Wirtschaft und internationalem Markt verwischt tendenziell immer mehr. Daraus folgt, dass die verschiedenen auf diesen neuen Plattformen entwickelten Informationsprojekte zunehmend miteinander ver- flochten sind. In diesem Zusammenhang ist es nützlich, die Bemühungen zur Informationsver- mittlung über das Internet durch die Teilnahme an mehreren dieser internationalen Projekte und durch die Schaffung von Plattformen zur Zusammenarbeit auf ver- schiedenen Ebenen zu intensivieren. Zur Entwicklung des schweizerischen Teils dieser globalen Projekte werden wir uns auf das vom seco vorbereitete Projekt In- ternet-Portal10 stützen, welches die Angebote des EICS und der OSEC integrieren
10 Siehe zweiten Bericht der Koordinationsgruppe Informationsgesellschaft (KIG) an den Bundesrat vom 16. Mai 2000, S. 21, S. 48
wird. Dieses Internet-Portal für KMU, und insbesondere auch für die Unterneh- mensgründer wie im Bericht des Bundesrates über die Förderung von Unterneh- mensgründungen festgehalten, wird gemäss dem Beschluss des Bundesrates in Be- zug auf den zweiten Bericht der Koordinationsgruppe Informationsgesellschaft (KIG) vom 5. Juli 2000 im Rahmen des Projektes «e-government» entwickelt.
2 Auswirkungen
2.1 Finanzielle und personelle Auswirkungen
Der Rahmenkredit von 10 Millionen Franken über fünf Jahre, dessen Gewährung wir beantragen – also 2 Millionen Franken pro Jahr –, wird zum grössten Teil für die Finanzierung des EICS verwendet. Diese Beträge sind Bestandteil der Finanzplanung und sind identisch mit denjeni- gen, die für die vorangegangene Periode zur Verfügung standen. Diese Aufgaben wurden in grossem Masse an externe Organisationen delegiert. Es ist deshalb nicht erforderlich, das Bundespersonal aufzustocken. Trotzdem wird die Koordination mit den anderen Informationsaktivitäten des Bundes zusätzliche Ressourcen erfordern, die im Rahmen des Projektes «e-government» eingefordert werden.
2.2 Wirtschaftliche Auswirkungen
Das Ziel der Teilnahme an Informationsprogrammen und im Speziellen am Pro- gramm der Euro Info Center ist in erster Linie, den kleinen und mittleren Unterneh- men den Zugang zu den Bestimmungen der Länder der EU zu erleichtern. Es han- delt sich nicht um eine neue Reglementierung, sondern um eine Verständnishilfe für die KMU, welche in die gleiche Richtung zielt wie die Einführung der Wirtschafts- verträglichkeitsprüfung bei neuen Rechtserlassen. Die von der Europäischen Kommission festgelegten Regeln garantieren, dass diese Aufgabe nur unternehmensnahen bzw. KMU-nahen Organisationen übertragen wird. Im Falle der Schweiz gewährleistet die Wahl der OSEC und deren Zusammenarbeit mit den Handelskammern die gleiche Zielsetzung. Die Umsetzung der Evaluati- onsergebnisse im Rahmen des neuen Leistungsauftrages wird es ermöglichen, die Effizienz dieses Instruments zu steigern.
3 Legislaturplanung
Die Vorlage ist nicht im Bericht vom 1. März 2000 über die Legislaturplanung 1999 – 2003 (BBI 2000 2276) angekündigt, hat aber einen Bezug zu anderen Unterstüt- zungsprojekten für die KMU (Exportförderung als auch die Verbesserung der Rah- menbedingungen zugunsten der kleinen Unternehmen Ziff. 2.2. Wirtschaft und Wettbewerbsfähigkeit).
4 Rechtsgrundlagen
Die Vorlage stützt sich auf Artikel 3 des Bundesbeschlusses vom 6. Oktober 1995 über die Teilnahme an internationalen Informations-, Vermittlungs- und Beratungs- programmen zugunsten kleiner und mittlerer Unternehmen (SR 951 971), welcher die Bundesversammlung ermächtigt, den Höchstbetrag der finanziellen Mittel für diese Tätigkeit in Form eines einfachen Bundesbeschlusses zu bewilligen.
11121