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Botschaft über eine Defizitgarantie zu Gunsten der Landesausstellung 2002
vom 23. Februar 2000
Sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren,
wir unterbreiten Ihnen mit vorliegender Botschaft den Entwurf eines Bundesbe- schlusses über eine Defizitgarantie zugunsten der Landesausstellung 2002 mit dem Antrag auf Zustimmung.
Wir versichern Sie, sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Her- ren, unserer vorzüglichen Hochachtung.
23. Februar 2000 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Adolf Ogi 10871 Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz
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Übersicht
Der Bundesrat befürwortet die Durchführung einer Landesausstellung im Jahre 2002 und heisst die Fortsetzung der Arbeiten durch den Verein Landesausstellung gut, weil das Projekt der Landesausstellung auf gutem Weg ist: – Im Bereich der Führung und der Organisation sind die entscheidenden Voraussetzungen dafür erfüllt oder doch erfolgversprechend in die Wege geleitet worden. – Ein sorgfältig erarbeitetes, stabiles Budget Expo.02 liegt vor. Dank Einspa- rungen von mehr als 350 Millionen Franken kann es beinahe ausgeglichen gestaltet werden. Es ist glaubhaft, dass die Expo-Leitung neue Kostensteige- rungen nicht hinnimmt und sich für zusätzliche Einnahmen einsetzt. – Das Engagement der Wirtschaft in den letzten Monaten stimmt zuversicht- lich. Auch wenn die Zielvorgaben von Bundesrat und Parlament zur Zeit noch nicht vollständig erreicht sind, ist die Tendenz doch ermutigend. Es darf damit gerechnet werden, dass das Engagement der Wirtschaft letztlich die Mindesterwartungen übertreffen wird. Der Bundesrat hat deshalb den Zusatzkredit für die Expo.02 gemäss Bundesbe- schluss vom 16. Dezember 1999 für die Durchführung der Landesausstellung frei- gegeben. Zur Absicherung der verbleibenden Risiken und nicht vorhersehbarer Er- eignisse benötigt die Expo.02 jedoch eine Defizitgarantie der öffentlichen Hand. Der Bundesrat beantragt dem Parlament, eine zusätzliche Defizitgarantie in der Höhe von 338 Millionen Franken zugunsten der Expo.02 zu gewähren. Er erwartet, dass sich die Kantone und Standortgemeinden angemessen an der finanziellen Absi- cherung der Landesausstellung beteiligen werden, so dass sich die allfällige Ga- rantieleistung des Bundes noch reduzieren würde.
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Botschaft
1 Vorgeschichte Das Vorhaben, am Anfang des neuen Jahrtausends eine Landesausstellung durch- zuführen, hat Parlament und Bundesrat in den letzten Jahren verschiedentlich be- schäftigt. Die beiden Botschaften des Bundesrates vom 22. Mai 1996 (BBl 1996 III 337) und vom 8. Oktober 1999 (BBl 1999 9194) zeichnen das Bild der bisherigen Vorarbeiten. Mit dem Bundesbeschluss vom 16. Dezember 1999 über einen Zusatzkredit für die Landesausstellung (BBl 2000 141) haben die Eidgenössischen Räte zusätzliche Mittel in der Höhe von 250 Millionen Franken für die Expo.02 bewilligt, nämlich: in Mio. Franken
a. Aufwendungen für die bundeseigenen Ausstellungsvorhaben 50 b. Darlehen zur Sicherstellung der Zahlungsbereitschaft sowie zur Abdeckung des finanziellen Risikos im internen Budget des Vereins EXPO 2001 130 c. Beiträge für die Finanzierung der besonderen Infrastruktur- projekte und des KMU-Programmes 50 d. Beiträge zur Sicherstellung der Zahlungsbereitschaft im Jahr 1999 20 Der Bundesrat hat den Zusatzkredit von 250 Millionen Franken mit seiner Botschaft vom 8. Oktober 1999 beantragt, nachdem die Analyse der bisherigen Planung und Vorarbeiten für die Expo.01 im «Bericht über die Standortbestimmung der EXPO.01 im Auftrag des Comité stratégique» vom 24. September 1999 (Bericht Hayek) ergeben hat, dass hinsichtlich Finanzen, Termine und vor allem auch Füh- rung eine äusserst kritische Situation entstanden ist. Insbesondere unter folgenden Voraussetzungen und nachdem die Durchführung der Landesausstellung um ein Jahr verschoben wurde, erachteten Bundesrat und Parlament ein zusätzliches finan- zielles Engagement des Bundes über die bereits im Jahre 1996 bewilligten 130 Mil- lionen Franken (wovon 20 Mio. Franken als Defizitgarantie) hinaus als richtig: – Die Landesausstellung lässt sich technisch gesehen zeitgerecht realisieren. – Die organisatorischen und führungsmässigen Mängel werden behoben. – Die EXPO-Leitung senkt die Kosten um 290 Millionen Franken. – Die Wirtschaft engagiert sich an der Expo im Ausmass von 380 Millionen Franken (Finanzierung von Ausstellungsprojekten und besonderen Infra- strukturprojekten, Sponsorenbeiträge für Events usw.). – Neben dem Bund haben auch Kantone und Gemeinden die Leistungen für die Sicherheit kostenlos zu erbringen. Der Bundesbeschluss vom 16. Dezember 1999 verpflichtet den Verein Landesaus- stellung einerseits zu periodischen Berichten über den Stand der Geschäftsentwick- lung und die Finanzlage. Zudem wird die Freigabe der Darlehen durch den Bundes- rat ausdrücklich vom Nachweis abhängig gemacht, dass Bedingungen inbezug auf
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die Beteiligung der Wirtschaft und die Reduktion der Kosten bzw. der Erhöhung der Einnahmen erfüllt sind. Dazu und allgemein zum Resultat ihrer während der vergangenen drei Monate gelei- steten Arbeit haben das Steuerungskomitee und die Generaldirektion der Expo.02 dem Bundesrat am 20. Januar 2000 eine Eingabe und eine ausführliche Dokumenta- tion unterbreitet.
2 Eingabe des Steuerungskomitees des Vereins Landesausstellung vom 20. Januar 2000 Das Steuerungskomitee des Vereins Landesausstellung hat in seinem Schreiben vom 20. Januar 2000 an den Bundesrat die Schlussfolgerungen seiner Arbeiten und Über- legungen wie folgt formuliert: 1. Das Steuerungskomitee schlägt dem Bundesrat vor, die Landesausstellung im Jahr 2002 gemäss dem vorliegenden Konzept aufgrund des Budgets Ex- po.02 zu realisieren. 2. Das Steuerungskomitee erwartet vom Bundesrat einen eindeutigen Ent- scheid und einen klaren Auftrag bezüglich einer Durchführung oder Nicht- durchführung der Landesausstellung. 3. Das Steuerungskomitee bittet die öffentliche Hand um eine Defizitgarantie von 320 Millionen Franken, ansonsten es die Verantwortung für die Reali- sierung des Projektes nicht übernehmen kann. 4. Das Steuerungskomitee bittet den Bund, auf Einnahmen aus der Mehrwert- steuer teilweise und auf die Zinseinnahmen aus dem Zusatzkredit ganz zu verzichten. Ein ausführlicher Bericht sowie zwei umfassende Analysen der Londoner «Grant Leisure Group» dokumentieren die durchgeführten Arbeiten und die Überlegungen, welche zu diesen Begehren führten: – Das bisherige dezentrale Konzept mit vier festen und einer mobilen Artepla- ge wird beibehalten. – Mit den «No-limits»-Szenarien (Weglassen einer oder mehrerer Arteplages, Konzentration auf einen einzigen Standort usw.) werden die Ziele verfehlt: Ihr Sparpotential erweist sich als sehr beschränkt; die Kapazität und die Zahl der Eintritte würden dem Anspruch einer Landesausstellung nicht mehr ge- recht; eine weitere Verschiebung um ein oder zwei Jahre wäre nötig. – Unter Beibehaltung des bisherigen Konzeptes ergeben die verschiedenen Schritte der Überprüfung jeder einzelnen Budgetposition bei der Ausschöp- fung aller Einsparungsmöglichkeiten und beim Verzicht auf einzelne Ele- mente des Projektes bis «à la limite de la rupture» folgendes Bild: Verifizierung der Basis: Die Ausgangslage (Budget Hayek + Kosten der Verschiebung auf das Jahr 2002 ohne zusätzliche Risiken von 170 Mio. Franken gemäss Bericht Hayek = 1618,5 Mio. Franken) muss um 188,4 Millionen Franken auf 1806,9 Millionen Franken korrigiert werden; die de- taillierte Analyse zeigt, dass die Aufwendungen um mehr als die von Hayek mit 170 Millionen Franken bezifferten Risiken aufzustocken sind.
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Einsparungen: Ausgehend von der verifizierten Basis von 1806,9 Millionen Franken wird das Budget durch Einsparungen um 357,3 Millionen Franken reduziert. Budgetausgleich: Damit ein ausgeglichenes Budget Expo.02 erreicht werden kann, ist eine weitere Kostenreduktion nötig, und zwar um den Betrag, wel- cher der Mehrwertsteuer und der als Zins für die Darlehen des Bundes ein- gestellten Summe entspricht. Absicherung von Unvorhergesehenem und Risiken: Die Besonderheiten des Unternehmens Landesausstellung, das über keine Eigenmittel verfügt, ver- langen im Sinne einer glaubhaften Budgetierung und zur Sicherstellung der Liquidität zwingend eine Absicherung durch eine Defizitgarantie in der Hö- he von 320 Millionen Franken. – Die Liquiditätsplanung zeigt auf, dass die Expo.02 bereits in der ersten Hälfte des Jahres 2000 auf die vom Parlament am 16. Dezember 1999 be- willigten Darlehen angewiesen ist. Ab anfangs 2001 ist zusätzliche Liquidi- tät nötig (bis zu 140 Mio. Franken im November 2001), die nur beschafft werden kann, wenn eine Defizitgarantie der öffentlichen Hand vorliegt. – Das Budget Expo.02 basiert noch auf 40 Ausstellungsprojekten (inkl. die Ausstellungen des Bundes und der Kantone) und einer um rund drei Wo- chen verkürzten Dauer der Landesausstellung. Weitere Einsparungen würde das Konzept nicht ertragen: Die Glaubwürdigkeit und die Attraktivität des Projektes würden unterminiert, was entsprechend grosse Einbussen bei den Einnahmen zur Folge hätte. Die Risiken würden erhöht. – Eine Beteiligung der Privatwirtschaft in der verlangten Höhe von 380 Mil- lionen Franken konnte noch nicht voll erreicht werden. Die zugesicherten Beträge (unterzeichnete Verträge und verbindliche Absichtserklärungen) be- liefen sich im Januar 2000 auf rund 289 Millionen Franken, optionale weite- re Beiträge (Vorprojekte, über die noch verhandelt wird) auf rund 57 Mil- lionen Franken, insgesamt also 346 Millionen Franken. – Volkswirtschaftliche Auswirkungen: Die Expo.02 dürfte – gemäss Schät- zungen einer Studie der Universität Neuenburg – Einkünfte von 2,2 Milliar- den Franken (wovon 1,2 Mia. Franken in der Standortregion) generieren, was rund 17 500 Jahresanstellungen entspräche. – Die Kosten eines Abbruchs der Landesausstellung anfangs 2000 werden auf 344 Millionen Franken beziffert. Das Defizit wäre unter Einbezug des Zu- satzkredites gedeckt. Der Bericht kommt zum Schluss, dass heute ein verifiziertes, kohärentes und ausge- wogenes Projekt vorliegt mit einem realistischen und stabilen Budget von 1,4 Milli- arden Franken. Es kann nur verwirklicht werden, wenn das Problem der Reserven und Risiken durch eine Defizitgarantie gelöst wird.
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3 Freigabe des Zusatzkredites Der Bundesrat hat am 26. Januar 2000 gestützt auf den Bericht des Vereins Landes- ausstellung über die Freigabe des Zusatzkredites für die Expo.02 gemäss Bundesbe- schluss vom 16. Dezember 1999 für die Durchführung der Landesausstellung ent- schieden. Dazu hatte er zu beurteilen, ob die Bedingungen des Bundesbeschlusses inbezug auf die Beteiligung der Wirtschaft und das Budget erfüllt sind. Dabei war sich der Bundesrat bewusst, dass zwar die verbindlich zugesicherte Be- teiligung der Wirtschaft in diesem Zeitpunkt die verlangten 380 Millionen Franken noch nicht in der vollen Höhe erreichte und dass die vorgenommenen Budgetanpas- sungen trotz Einsparungen von 357 Millionen Franken nicht ausreichen für ein aus- geglichenes Budget mit einem Kostendach von rund 1,3 Milliarden Franken. Andererseits hat die Entwicklung der letzten Monate für die Fortsetzung der Arbei- ten und die Durchführung der Expo.02 gesprochen. Wesentlich waren die Feststel- lungen, dass – im Bereich der Führung und der Organisation die entscheidenden Voraus- setzungen dafür erfüllt oder doch erfolgversprechend in die Wege geleitet worden sind; – ein sorgfältig erarbeitetes Budget Expo.02 vorliegt; – das Engagement der Wirtschaft in den letzten Monaten zuversichtlich stimmt und die Tendenz ermutigend ist, so dass die Zielvorgaben zwar nicht vollständig erreicht, aber in Reichweite sind. Der Bundesrat befürwortet deshalb die Durchführung der Landesausstellung im Jah- re 2002 und heisst die Fortsetzung der Arbeiten durch den Verein Landesausstellung im Sinne der Eingabe des Steuerungskomitees der Expo.02 gut. Er hat folglich den Zusatzkredit freigegeben. Für eine erfolgreiche Durchführung der Landesausstellung braucht es jedoch mehr. Die Expo-Leitung macht die Weiterführung der Arbeiten davon abhängig, dass durch eine Defizitgarantie auch die noch bestehenden Risiken abgedeckt und eine Reserve für Unvorhergesehenes geschaffen werden. Wenn der Bundesrat und das Parlament nach wie vor für die Durchführung des Expo.02 einstehen, müssen sie deshalb auch auf die Zusatzbegehren des Steuerungskomitees eintreten.
4 Defizitgarantie 4.1 Budget Expo.02 Die Botschaft vom 8. Oktober 1999 mit dem Antrag für einen Zusatzkredit des Bun- des in der Höhe von 250 Millionen Franken ging davon aus, dass mit diesen Mitteln und mit den verlangten Einsparungen auch bei Einbezug der Kosten der Verschie- bung der Landesausstellung um ein Jahr ein ausgeglichenes Budget resultieren soll- te. Diesen Überlegungen lag das Budget «Estimate» des Berichtes Hayek zugrunde. Allerdings hat bereits der Bericht Hayek auf zusätzliche Risiken in der Grössenord- nung von 170 Millionen Franken hingewiesen, worauf der Bundesrat in seiner Bot- schaft vom 8. Oktober 1999 ausdrücklich aufmerksam machte (Ziff. 7.1).
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Das Steuerungskomitee ging in seinen weiteren Arbeiten ebenfalls vom Budget «Hayek» inklusive Verschiebungskosten von 80 Millionen Franken aus. Eine detail- lierte Analyse jeder Rubrik ergab, dass dieses Budget um mehr als die vom Bericht Hayek auf noch 170 Millionen Franken bezifferten Risiken, nämlich insgesamt um 188,4 Millionen Franken, auf total 1806,9 Millionen Franken aufgestockt werden musste. Das daraus resultierende Budget «Base de travail» bildete die Ausgangslage für das aktuelle Budget Expo.02. Dabei wurden nochmals alle Möglichkeiten für Einsparungen oder Erhöhungen der Einnahmen geprüft, was schliesslich eine Ver- besserung im Vergleich zum Budget «Base de travail» um 357 Millionen Franken ergab. Das Budget Expo.02 rechnet mit Einnahmen von 1401 und Ausgaben von 1439,5 Millionen Franken. Das Defizit von gut 38 Millionen Franken entspricht dem Be- trag, der für die Mehrwertsteuer (34 Mio. Fr.) und für die Verzinsung des Darlehens der Eidgenossenschaft (4 Mio. Fr.) eingestellt ist.
Tabelle 1
Gegenüberstellung der Budgets «Hayek», «Base de travail» und «Expo.02» Ausgaben
Hayek Base Expo.02 de travail
Mio. Franken
1. Arteplages 575,6 706,0 562,4 – Bau 414,7 505,0 416,2 – Sonstige Infrastrukturkosten 10,1 9,4 13,2 – Betriebsleitung, Besucherservice, Sicherheit 98,9 127,5 73,3 – Zugang Privatverkehr 35,1 37,4 27,5 – Zugang öffentlicher Verkehr 4,4 4,4 3,0 – Zugang Cars 3,3 3,6 4,2 – Logistik 4,1 4,4 4,2 – Telekommunikation und Informations- management 5,0 14,4 20,9 2. Arteplage Jura 20,0 20,0 15,5 3. Schifffahrt 12,5 23,5 23,7 4. Restauration 5,7 6,9 6,7 5. Unterkunft 3,0 3,6 4,1 6. Rad/Sportwege 14,0 14,0 10,5 7. Ausstellungen – Realisation und Betrieb 67,3 70,6 97,2 8. Events 92,5 180,1 128,0 9. Gemeinkosten 363,7 462,0 366,6 – Verein Expo - Comité stratégique 17,0 20,4 16,9 – Generaldirektion – Administration 27,4 32,4 38,1 – Sponsoring 33,0 45,8 33,2
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Hayek Base Expo.02 de travail
Mio. Franken
– Marketing, Kommunikation und Öffentlich- 87,3 109,1 81,8 keitsarbeit – Finanzen, Verkehr, Tourismus und Umwelt 35,5 40,0 37,2 – Künstlerische Leitung 36,6 39,8 38,9 – Technische Leitung 48,7 56,9 53,2 – Umweltmanagement 10,9 11,5 9,2 – Finanzkosten 7,1 18,1 13,1 – Kosten Billetterie 60,2 88,1 45,0
Total Ausgaben internes Budget* 1154,3 1486,7 1214,7 Ausstellungen – Realisation und Betrieb 265,8 282,8 177,2 Events – externe Kosten 81,0 – – Parking – externe Kosten 17,9 17,9 28,1 Schifffahrt – externe Kosten 19,5 19,5 19,5
Total Ausgaben externes Budget* 384,2 320,2 224,8
Total Ausgaben* 1538,5** 1806,9 1439,5
Einnahmen
Hayek Base Expo.02 de travail
Mio. Franken
1. Sponsoring 239,8 270,9 356,9 – Ausstellungspartner – für Vermietung 55,8 66,6 66,0 – Ausstellungspartner – für Realisation, Betrieb – – 89,7 – Offizielle Partner 80,0 73,2 73,2 – Partner Produkte/Service 20,0 1,6 1,6 – Partner KMU 50,0 70,0 70,0 – Partner Events 34,0 59,5 56,5 2. Zuwendungen öffentliche Hand 194,8 365,0 365,0 3. Eintritte Ausstellung 319,1 295,5 295,5 4. Merchandising/Sales/Lotterie 25,8 30,5 42,2 5. Privatverkehr 20,2 19,3 23,1 6. Restauration 27,1 20,8 18,4 7. Unterkunft 5,9 10,6 3,6 8. Events – direkte Einnahmen – 60,5 53,0
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Hayek Base Expo.02 de travail
Mio. Franken
9. Kundenservice 6,2 6,1 10,9 10. Sonstige direkte Einnahmen 0,8 8,8 7,7
Total Einnahmen internes Budget* 839,7 1’088,0 1’176,2 Ausstellungspartner – Wirtschaft, Bund, Kantone 194,2 263,4 177,2 Partner Events 27,5 – – Eintritte Events 58,5 – – Privatverkehr – externe Einnahmen 37,4 17,9 28,1 Schifffahrt – externe Einnahmen – 19,5 19,5
Total Einnahmen externes Budget* 317,6 300,8 224,8
Total Einnahmen* 1157,3 1388,7 1401,0
Resultat internes Budget* –314,6 –398,7 –38,5 Resultat externes Budget* –66,6 –19,4 -
Resultat* –381,2 –418,1 –38,5
* Geringfügige Abweichungen sind auf Rundungen zurückzuführen. ** Ohne Verschiebungskosten (80 Mio. Franken)
4.2 Verbleibende Probleme und Begehren des Vereins Landesausstellung Das Steuerungskomitee hat in seiner Eingabe vom 20. Januar 2000 an den Bundes- rat auf verschiedene verbleibende Probleme hingewiesen und zusätzliche Forderun- gen gestellt: – Das Budget Expo.02 weist keinerlei Reserven für Unvorhergesehenes auf und der Verein Landesausstellung verfügt über keine Eigenmittel, mit denen gegebenenfalls Risiken oder Unvorhergesehenes gedeckt werden könnten. Das Steuerungskomitee fordert daher von der öffentlichen Hand eine Defi- zitgarantie in der Höhe von 320 Millionen Franken. – Die Liquiditätsplanung zeigt auf, dass die Expo.02 bereits in der ersten Hälfte des Jahres 2000 auf die vom Parlament am 16. Dezember 1999 be- willigten Darlehen angewiesen ist. Ab Anfang 2001 ist zusätzliche Liquidi- tät nötig, die gemäss Steuerungskomitee nur beschafft werden kann, wenn eine Defizitgarantie der öffentlichen Hand vorliegt. – Da das Budget Expo.02 nicht ganz ausgeglichen ist und das Projekt Landes- ausstellung keine weiteren Einsparungen mehr erträgt, fordert das Steue- rungskomitee vom Bund den Verzicht auf die Verzinsung seiner der Expo gewährten Darlehen sowie den Erlass des von der Expo nicht rückforderba- ren Anteils der Mehrwertsteuer.
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In den folgenden Ziffern werden diese Begehren im einzelnen dargelegt und kom- mentiert.
4.3 Beurteilung der Begehren des Vereins Landesausstellung 4.3.1 Absicherung von Risiken Begehren des Vereins Landesausstellung: Die öffentliche Hand erteilt eine Defizitgarantie von 320 Millionen Franken (inklu- sive die im Bundesbeschluss vom 10. Dezember 1996 bereits gewährten 20 Mio. Franken). Begründung: Gewisse Risiken (Kostenentwicklung, Unterschätzung einzelner Budgetposten usw.) und unerwartete Ereignisse (hinter den Erwartungen zurückbleibende Besucherzahl an der Expo oder deren Veranstaltungen, Schlechtwetter usw.) sind nicht auszu- schliessen. Der Betrag von 320 Millionen Franken wurde aufgrund von Risikoein- schätzungen aller Budgetposten ermittelt. Die Defizitgarantie ist unabdingbar, um die Liquidität zu sichern. Gemäss Liquiditätsplanung muss die Expo ab anfangs 2001 zusätzliche Mittel beschaffen, was ohne Defizitgarantie nicht möglich sein wird. Kommentar: Der Bundesrat hat stets – namentlich auch in der Botschaft vom 8. Oktober 1999 und anlässlich ihrer Beratung im Parlament – darauf hingewiesen, dass das Vorha- ben Landesausstellung auch unter Einrechnung des Zusatzkredites von 250 Millio- nen Franken zusätzliche Risiken aufweist. Aufgrund der überzeugenden Arbeit des Vereins Landesausstellung in den letzten Monaten tritt der Bundesrat für die Durchführung der Expo.02 ein und heisst die Fortsetzung der Arbeiten durch den Verein Landesausstellung gemäss dem nun ein- geschlagenen Kurs gut. Dieser Haltung entspricht, dass er auf das Begehren zur Ab- sicherung der Risiken eintritt und dem Parlament eine entsprechende Defizitgarantie beantragt. Für das Steuerungskomitee ist diese Defizitgarantie für die Fortführung seiner Ar- beiten unerlässlich, gerade weil das Budget Expo.02 nun die Zusammenstellung der wiederholt systematisch überprüften Mengen- und Wertgrössen darstellt und keine Reserven für Unvorhergesehenes enthält. In seiner Eingabe vom 20. Januar 2000 an den Bundesrat hält das Steuerungskomitee fest: – Im Rahmen einer glaubhaften Budgetierung scheint eine Defizitgarantie in der Höhe von 320 Millionen die einzig ratsame Lösung. Es ist zweckmässi- ger, sich strikt an das Budget von 1,4 Milliarden zu halten und alles daran zu setzen, die Defizitgarantie von 320 Millionen nicht anzutasten, als eine Reserve von mindestens 10 Prozent ins Budget aufzunehmen und eine Defi- zitgarantie für verbleibende Risiken zu beantragen.
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– Die Defizitgarantie von 320 Millionen ist keine «Zufallsgrösse». Sie wurde aufgrund von Risikoschätzungen aller Budgetposten ermittelt1. Der Betrag von 320 Millionen entspricht nach durchgeführten Evaluationen einem «worst case». – Es ist unabdingbar, dass mit dieser Defizitgarantie gegebenenfalls Liquidi- tät geschaffen werden kann, um der Expo die für ein solch komplexes Pro- jekt notwendige Handlungsfreiheit zu gewähren. Tatsächlich scheint es hier zweckmässig, das Instrument der Defizitgarantie einzu- setzen. Voraussetzung ist einerseits, dass es sich um einen öffentlichen Anlass han- delt, der von erheblichem Landesinteresse ist und ohne Bundesunterstützung gar nicht erst verwirklicht werden könnte. Andererseits dürfen Defizitgarantien nicht automatisch zu fixen Bundesbeiträgen führen. Deshalb ist ein stabiles, aussagekräf- tiges Budget von besonderer Bedeutung. Das Steuerungskomitee der Expo hat in der Zwischenzeit neue Entscheidungspro- zesse und Kontrollmechanismen eingeführt, um möglichst sicherzustellen, dass das sorgfältig erarbeitete Budget eingehalten wird und nicht auf die Defizitgarantie zu- rückgegriffen werden muss. Die Defizitgarantie darf erst dann zum Zuge kommen, wenn es sich um Probleme handelt, die sich der Planbarkeit durch die Projektleitung entziehen und welche sich im Rahmen des bestehenden Kostendaches nicht mehr lösen lassen. Aufgrund der vorerwähnten Erwägungen erachtet der Bundesrat die Kriterien für die Gewährung einer Defizitgarantie an die Expo.02 als erfüllt. Die Defizitgarantie ist zudem das Instrument, das der Expo auch ermöglicht, bei Bedarf vorübergehend die nötigen Bankkredite zur Sicherstellung der Liquidität zu beschaffen. Gemäss verlässlicher Liquiditätsplanung benötigt die Expo ab Januar 2001 zusätzliche Mittel. Dieser Kreditbedarf soll auf der Basis des Budgets Expo.02 in der Höhe von 1,4 Milliarden Franken im Herbst 2001 mit rund 140 Millionen Franken sein Maximum erreichen. Ohne Defizitgarantie der öffentlichen Hand wird die Expo kaum Kreditgeber finden. Aus rechtlichen Gründen wird es jedoch nicht möglich sein, die Defizitgarantie ganz oder teilweise exklusiv zur Absicherung von Bankkrediten einzusetzen.
4.3.2 Mehrwertsteuer Begehren des Vereins Landesausstellung: Auf die von der Expo budgetierten 34 Millionen Franken für die Mehrwertsteuer (von der Expo nicht rückforderbare Mehrwertsteuer) ist ganz oder teilweise zu ver- zichten. Begründung: Um ein ausgeglichenes Budget präsentieren zu können, fehlt ein Betrag in der Höhe der budgetierten Mehrwertsteuer und der Zinsen auf den Darlehen. Die Botschaft vom 8. Oktober 1999 ging davon aus, dass die Wirtschaft denselben Beitrag leisten
1 Die Firma Emeresse SA hat in ihrer Studie „Management des risques et de la sécurité / Analyse des risques financières / Rapport sur le budget no 12 après mesures / 10.1.2000„ das Budget Expo.02 analysiert und die Risiken eines Defizits untersucht.
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soll wie der Bund. Die Sponsoren machen nun jedoch geltend, dass sich ein Un- gleichgewicht zwischen der öffentlichen Hand und der Privatwirtschaft ergibt, wenn der Bund seinen Beitrag durch Einnahmen bei der Mehrwertsteuer teilweise kom- pensieren kann. Kommentar: Der von der Expo verlangte Erlass der Mehrwertsteuer ist aus rechtlicher Sicht nicht möglich. Die geltende Verordnung des Bundesrates über die Mehrwertsteuer sieht eine solche Massnahme nicht vor. Nach dem voraussichtlich per 1. Januar 2001 in Kraft tretenden Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer ist ein Erlass nach Artikel 51 nur im Rahmen eines gerichtlichen Nachlassverfahrens möglich. Ohne genügende Rechtsgrundlage kann der Expo keine Sonderbehandlung zugestanden werden. Die Frage eines allfälligen Steuererlasses gegenüber der Expo stellt sich aber ver- mutlich schon gar nicht, wenn davon ausgegangen wird, dass die Expo im Rahmen der Steueroptimierung die für sie günstigste Variante wählt. Danach könnte sie von der Option, die aus dem Verkauf von Eintrittsbilletten erzielten Einnahmen zum re- duzierten Satz zu versteuern, Gebrauch machen. Eine solche Option wäre allerdings nur dann zulässig, wenn im Eintrittsbillett nicht noch weitere, steuerbare Leistungen – wie z.B. der Transport zwischen den Arteplages – enthalten sind. Andernfalls un- terliegen die Billetteinnahmen ohnehin der Steuer zum Normalsatz. Entscheidet sich die Expo für diese Option (Versteuerung der Eintrittsbillette), er- höht dies zwar einerseits ihren steuerbaren Umsatz und damit das darauf entfallende Steuerbetreffnis. Anderseits reduziert sich dadurch aber der Anteil der von der Steu- er ausgenommenen Umsätze, was wiederum zur Folge hat, dass der Vorsteuerabzug um einen geringeren Prozentsatz zu kürzen ist. Die Struktur ihrer Einnahmen und Aufwendungen gemäss des vorgelegten Budgets zeigt nun vor diesem Hintergrund, dass sie in ihrer Abrechnung mit der Eidgenössi- schen Steuerverwaltung auf Grund des Vorsteuerüberschusses per Saldo ein Gutha- ben ausweisen wird und nicht eine Schuld, die ihr erlassen werden könnte. Gemäss Budget macht die Mehrwertsteuer auf den von der Expo budgetierten steuerbaren Umsätzen rund 46 Millionen Franken aus. Anderseits hat sie das Recht, die auf ih- ren Aufwendungen lastende Steuer als Vorsteuer geltend zu machen. Das würde an sich insgesamt 86 Millionen Franken ausmachen. Indessen hat die Expo diesen Be- trag infolge von nicht steuerbaren Subventionen und von der Steuer ausgenommener Umsätze um 27 Millionen Franken zu reduzieren. Sie darf somit statt 86 Millionen nur 59 Millionen Franken als Vorsteuer abziehen. Damit ergibt sich zwar immer noch ein Vorsteuerüberschuss zu Gunsten der Expo, aber von nur noch 13 Millio- nen Franken statt 40 Millionen Franken. Die 27 Millionen Franken Vorsteuerkür- zung bleiben ihr daher als Belastung. Somit fliesst dem Bund aus den Transaktionen der Expo mit ihren Vertragspartnern trotz dem Vorsteuerüberschuss noch Mehrwertsteuer zu, die durch die Expo nicht zurückgefordert werden kann. Zum einen darf sie, wie erwähnt, nicht die ganze auf ihren Aufwendungen lastende Steuer als Vorsteuer geltend machen, sondern hat die- sen Abzug aus den genannten Gründen zu kürzen. Zum anderen kann sie die auf ih- ren Umsätzen zu entrichtende Steuer aus preispolitischen Gründen nicht restlos überwälzen, so dass sie einen Teil der insgesamt geschuldeten Steuer von 46 Millio- nen Franken – nämlich etwa 7 Millionen Franken – selber wird tragen müssen.
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Unter diesen Voraussetzungen ergibt sich gemäss den budgetierten Zahlen eine der Expo infolge Vorsteuerkürzung (27 Mio. Franken) und nicht überwälzbarer Steuer (7 Mio. Franken) verbleibende Belastung von insgesamt rund 34 Millionen Franken.
4.3.3 Darlehenszinsen Begehren des Vereins Landesausstellung: Auf die Verzinsung des Darlehens des Bundes von 130 Millionen Franken ist zu verzichten. Begründung: Das Budget Expo.02 lässt sich nur ausgeglichen gestalten, wenn der Bund (neben dem Ausgleich der Belastung infolge Vorsteuerkürzung und nicht überwälzbarer Steuern) auch auf die Darlehenszinsen verzichtet. Kommentar: Artikel 2 Absatz 1 des Bundesbeschlusses vom 16. Dezember 1999 sieht zwingend eine Verzinsung des Darlehens vor. Ein völliger Verzicht auf eine Verzinsung er- scheint ausgeschlossen. Allerdings kann die Eidgenössische Finanzverwaltung einen Vorzugszins einräu- men. Sie hat nun diesen Vorzugszinssatz auf 1 Prozent festgelegt. Daraus ergibt sich die Summe der Darlehenszinsen von rund 4 Millionen Franken im Budget Expo.02 (statt rund 17 Mio. Franken, wie sie von der Expo unter Annahme einer marktübli- chen Verzinsung errechnet wurde).
4.4 Gesamtbeurteilung Die Beurteilung der Begehren des Vereins Landesausstellung um die Erteilung einer Defizitgarantie, um Erlass der Belastung aus der Mehrwertsteuer und um Verzicht auf die Verzinsung der Darlehen des Bundes führt zum Ergebnis, dass gute Gründe für die Gewährung der Defizitgarantie an die Expo sprechen, dass es hingegen na- mentlich aus rechtlichen Gründen nicht gangbar erscheint, die Landesausstellung von der Belastung aus der Mehrwertsteuer auszunehmen oder vollständig auf den Zins auf den Bundesdarlehen zu verzichten. Um ein ausgeglichenes Budget Expo.02 zu erreichen, müsste – wenn die Belastung aus der Mehrwertsteuer und aus der Verzinsung für das Bundesdarlehen von insge- samt rund 38 Millionen Franken tatsächlich nicht über das Gesamtbudget aufgefan- gen werden kann – der Beitrag des Bundes durch eine Zusatzfinanzierung entspre- chend erhöht werden. Zweckmässiger erscheint allerdings, den Betrag der Defizitga- rantie entsprechend zu erhöhen. Ausgehend von der benötigten Defizitgarantie zur Absicherung der Risiken und zur Sicherstellung der Liquidität in der Höhe von 320 Millionen Franken ergibt sich somit zusammen mit diesem Betrag von 38 Millionen Franken eine Gesamtsumme für die Defizitgarantie von 358 Millionen Franken. Da- von sind 20 Millionen Franken bereits mit dem Bundesbeschluss vom 10. Dezember 1996 bewilligt worden.
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Für die zusätzliche Defizitgarantie zugunsten der Landesausstellung 2002 wird so- mit ein Verpflichtungskredit in der Höhe von 338 Millionen Franken beantragt. Als Defizitgarantie wird der Verpflichtungskredit nur dann beansprucht werden können, wenn die Expo.02 tatsächlich mit einem Ausgabenüberschuss abschliessen sollte. Nach erstellter Schlussabrechnung und aufgrund von ausgewiesenen Zahlen und Fakten wird sich erweisen, in welchem Ausmasse sich der Bund aufgrund seiner gewährten Defizitgarantie am Ausgabenüberschuss beteiligen muss.
5 Beteiligung der Kantone und Gemeinden Der Bundesrat geht davon aus, dass sich die Kantone und die Standortgemeinden angemessen an der beantragten Defizitgarantie von 338 Millionen Franken beteili- gen. Er ist mit diesem Anliegen an die kantonale Finanzdirektorenkonferenz sowie an die Standortgemeinden gelangt und hat dabei seine Überzeugung ausgedrückt, dass ihre Beteiligung an der finanziellen Absicherung der Landesausstellung für den Erfolg der Vorlage von grosser Bedeutung ist. Er hat die Erwartung geäussert, dass die Beteiligung der Kantone und der Standort- gemeinden dem Verhältnis der bisher für die Landesausstellung gesprochenen Bei- tragsleistungen von Bund (360 Mio. Fr.) einerseits und von Kantonen und Stand- ortgemeinden andererseits (85 Mio. Fr.) entsprechen sollte. Dabei sind die auf die Mehrwertsteuer- und Zinsbelastung zurückzuführenden Aufstockungen des gesam- ten Garantiebetrages ausschliesslich durch den Bund abzudecken. In diesem Zusammenhang ist auch daran zu erinnern, dass in der Botschaft vom 8. Oktober 1999 die Erwartung geäussert worden ist, dass neben dem Bund auch die Kantone und die Gemeinden die Leistungen für die Sicherheit kostenlos zu erbrin- gen haben. Das Budget Expo.02 basiert auf der Annahme, dass alle Leistungen im Bereich der Sicherheit kostenlos erbracht werden. Dadurch wird das Budget um 28 Millionen Franken entlastet. Allerdings sind die Verhandlungen nur mit den Standortkantonen und -gemeinden abgeschlossen. Der Verzicht der übrigen Kantone – entsprechend 6 Millionen Franken – steht noch aus. Der Vorstand der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren hat die Ansicht vertreten, die Kostentragung für inter- kantonale Polizeieinsätze müsse gleichzeitig mit der Übernahme allfälliger Defizit- garantien erörtert werden.
6 Historischer Abriss zur Defizitgarantie – ein Stück politischer Kultur Die Defizitgarantie kann Vorhaben zum Durchbruch verhelfen, die an sich wünsch- bar sind, ohne die entsprechende Zusage der öffentlichen Hand aber nicht realisiert werden könnten. Die Erteilung einer Defizitgarantie soll nicht zur Überzeugung verleiten, dieses Geld sei ja vorhanden und es wäre deshalb verfehlt, es nicht einzu- setzen. Die Erfahrungen sind unterschiedlich, belegen immerhin aber auch, dass höchst er- wünschte Zwecke tatsächlich mit Defizitgarantien erreicht worden sind und dass
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dies keineswegs in allen Fällen die Inanspruchnahme des gesamten gesprochenen Betrages bedeutet hat. Die Landesausstellung von 1964 in Lausanne ist freilich für das optimale Wirken des Instruments kein gutes Beispiel, mussten doch nicht nur die ursprünglich vor- gesehenen Defizitgarantien von insgesamt 17,5 Millionen Franken (Botschaft vom 22. September 1961) vollständig in Anspruch genommen werden, sondern es galt darüber hinaus auch die vom Bund nachträglich gewährten Darlehen von «nicht we- niger als 28 Millionen Franken in eine Defizitgarantie» umzuwandeln (Botschaft vom 15. September 1964). Diese Defizitgarantien wurden voll beansprucht. Die Fi- nanzgeschichte der im Übrigen als grossartiges Erlebnis im Gedächtnis der Zeitge- nossen nachlebenden Expo 64 ist jedoch nicht typisch. Typischer für das Instrument der Defizitgarantie sind die regelmässigen Unterstüt- zungen für Welt- und Europameisterschaften in sportlichen Disziplinen aufgrund des Bundesgesetzes über die Förderung von Turnen und Sport. Dabei handelte es sich in den letzten Jahren um Beträge, die sich im Einzelfall auf unter 100 000, teil- weise unter 5000 Franken bezifferten und die je nach Publikumsinteresse vollstän- dig, teilweise oder gar nicht beansprucht wurden. Für komplexere Vorhaben mag die Erfahrung mit den Feierlichkeiten «700 Jahre Eidgenossenschaft» herangezogen werden. Der Bundesrat beantragte am 1. Juni 1988 einen Rahmenkredit von 55 Millionen Franken. Der Bundesbeschluss vom 7. Oktober 1988 lautete über einen Rahmenkredit von 65 Millionen Franken «wovon 10 Millionen Franken als Defizitgarantie vorgesehen sind». Damit wollte das Parlament offensichtlich eine ängstlich-verkrampfte Realisierung verhindern. Es hat dieses Ziel erreicht, denn die Defizitgarantie wurde nicht beansprucht und die Bundeskasse konnte 1997 sogar zusätzlich einen Betrag von gegen 3 Millionen Franken unter der Rubrik «nicht vorhergesehene Einnahmen aus Ausgaben früherer Jahre» verbuchen. Die Defizitgarantien von je 30 Millionen Franken für die geplanten Olympischen Winterspiele 2002 und 2006 in Sitten wurden nicht in Anspruch genommen, da die Spiele nicht in die Schweiz vergeben wurden. Für die Kandidaturen haben die Defi- zitgarantien trotzdem eine wertvolle Signal- und Katalysatorfunktion erfüllt. Von der für das «100-Jahr-Jubiläum des Zionisten-Kongresses von 1897 in Basel» gesprochenen Defizitgarantie in der Höhe von 100 000 Franken wurden 80 000 Franken beansprucht. Dies zeigt, an einem ganz jungen Beispiel, wie Vorhaben von grosser nationaler und internationaler Bedeutung durch Defizitgarantien gefördert werden können, ohne dass das dafür im äussersten Fall nötige Geld bereits zu Be- ginn als vollständig verloren betrachtet werden muss. Die Erklärung für die nicht vollständige Ausschöpfung zahlreicher Defizitgarantien liegt in der politischen Kultur unseres Landes. Das Bewusstsein, mit dem anver- trauten beziehungsweise eventuell zur Verfügung stehenden Steuerfranken haushäl- terisch umgehen zu müssen, ist trotz bedauerlicher Erosionserscheinungen immer noch stark. Der Bundesrat steht deshalb in der heutigen Lage zu einem Instrument, dessen Tauglichkeit primär vom Charakter und vom Organisationstalent der leiten- den Persönlichkeiten der geförderten Projekte abhängt.
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7 Risikobetrachtung Der Bundesrat geht davon aus, dass das Steuerungskomitee des Vereins Landesaus- stellung alles daran setzt, die Expo.02 mit einem Kostendach von rund 1,4 Milliar- den Franken zu realisieren und ihr zum Erfolg zu verhelfen. Die Voraussetzungen dafür können heute aufgrund der folgenden Feststellungen als günstig beurteilt wer- den.
7.1 Konzept der Ausstellung; Stand der Vorarbeiten Eine Landesausstellung richtet sich an das ganze Land. Die Expo.02 bleibt eine Ex- po für alle. Das Konzept ist ambitioniert und hat den Anspruch, das Potential der Schweiz zu zeigen, ihre kulturelle, soziale, politische, wirtschaftliche Leistungsfä- higkeit. Die Expo.02 wird keinen Vergleich mit der geplanten Expo.01 scheuen müssen. Durch die Überarbeitung der Expo.01 wurde das einstige Konzept verdichtet; seine Charakteristika wurden herausdestilliert; auf nicht notwendige Elemente wurde mit Gewinn verzichtet. Dadurch ist das Konzept der Expo.02 klarer und überzeugender geworden. Die Expo.02 erscheint als optimierte Expo.01. Die Expo.02 wählt nicht einen enzyklopädischen, sondern einen thematischen An- satz. Es werden Themen bearbeitet, die den einzelnen Besucherinnen und Besuchern zugänglich sind, weil sie ihre Wirklichkeit betreffen. Die Inhalte der Expo.02 rich- ten sich an fünf grundlegenden Dualitäten aus: Macht und Freiheit; Natur und Künstlichkeit; Augenblick und Ewigkeit; Ich und das Universum; Sinn und Bewe- gung. Diese Themen werden in Bilder und Räume umgesetzt. So entsteht ein phan- tasievolles Spiel mit Geschichte, Gegenwart und Zukunft. Dass es nun weniger einzelne Ausstellungen geben wird, als ursprünglich geplant war – das heisst insgesamt immerhin noch wenigstens 40 oder deren zehn pro Arte- plage – verändert wohl die Quantität und die Gewichtung des Gesamtangebotes, nicht aber die Qualität. Die Qualitätsansprüche der Expo.02 sind unverändert hoch und orientieren sich in erster Linie am Publikum. Es soll eine vielfältige, interes- sante, erlebnisorientierte, sinnliche Landesausstellung antreffen. Zudem besteht die Expo.02 nicht nur aus Ausstellungen. Komplementär dazu werden unterschiedlich- ste Veranstaltungen stattfinden – Theater und Performances, klassische Konzerte, volkstümliche Musik, Pop-Events, Tanzvorführungen, Sport usw. Ausserdem wird es Funparks geben, Restaurants, Strassenanimation, Einkaufsgelegenheiten. Die Professionalität und die Atmosphäre dieses Betriebes sind entscheidend. Dem wird Rechnung getragen mit der Schaffung einer «Direction d’exploitation». Be- treffend der Realisierung im gegebenen Zeitrahmen hat die Expo.02 keine Bedenken mehr. Dank der zeitlichen Verschiebung um ein Jahr hat die Expo.02 ausreichend Zeit, die Realisierung des technisch-funktionellen Bereichs sicherzustellen und ausserdem das Programm der Ausstellung und der Events noch während einer länge- ren Phase zu ergänzen und zu akzentuieren.
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7.2 Organisatorische und führungsmässige Massnahmen Im Bereich der Führung und der Organisation sind die Verbesserungen augenfällig. Entscheidend ist, dass auf strategischer Ebene nun mit der Einsetzung des Steue- rungskomitees ein effizientes Führungsorgan besteht, das über die nötigen Kompe- tenzen verfügt. Das seinerzeitige Comité stratégique ist zur Generalversammlung des Vereins Landesausstellung geworden, der die ihr von Gesetzes wegen vorbehaltenen Befugnisse verbleiben. Dazu waren mehrere Statutenänderungen erforderlich. Das Steuerungskomitee und die Generaldirektion haben mit den Arbeiten der letzten Monate einen Leistungsausweis erbracht und auf allen Ebenen – namentlich auch in der Politik und der Wirtschaft – Vertrauen für eine erfolgreiche weitere Zusammen- arbeit geschaffen. Am 2. Februar 2000 hat das Steuerungskomitee ein neues Orga- nigramm beschlossen, und seine personellen und organisatorischen Entscheide ha- ben das Umfeld weiter verbessert. So sind nun das Präsidium der Generaldirektion und die Posten des Finanzdirektors und des Marketingdirektors wieder definitiv be- setzt. Die Präsidentin der Generaldirektion wird sich in Zukunft verstärkt und mit verbesserten Instrumenten allen Aspekten eines strategischen Controllings widmen. Mit der Schaffung einer «Direction d’exploitation» werden die Belange des Aus- stellungsbetriebs innerhalb der Generaldirektion den nötigen Stellenwert erhalten. Die Zuständigkeiten der übrigen Direktionen sind klarer geregelt. Der Bundesrat seinerseits hat die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die vier vorgesehenen Bundesprojekte professionell geplant und erfolgreich durchgeführt werden können. Auch hier ist allerdings festzuhalten, dass keine Reserven für Un- vorhergesehenes und Risiken vorhanden sind.
7.3 Gesamtengagement der Wirtschaft Die verbindliche Beteiligung der Privatwirtschaft erreichte im Zeitpunkt der Einga- be des Steuerungskomitees noch nicht die volle verlangte Höhe von 380 Millionen Franken. Die Tendenz ist jedoch ermutigend, so dass der Bundesrat davon ausgehen durfte, dass das vorgegebene Ziel in den nächsten Monaten erreicht und mittelfristig sogar übertroffen werden kann. Diese positive Einschätzung wird durch das Steue- rungskomitee gestützt, hat es doch im Budget Expo.02 als Sponsorenbeiträge insge- samt Einnahmen von 454 Millionen Franken eingestellt. Die Entwicklung der letzten Wochen seit dem Entscheid des Bundesrates über die Freigabe des Zusatzkredites zeigt, dass sich die positive Haltung der Wirtschaft weiter verstärkt und die geforderten Sponsorenbeiträge in den nächsten Monaten mit grosser Wahrscheinlichkeit erreicht werden können.
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Tabelle 2
Gesamtengagement der Wirtschaft (Stand 22. Febr. 2000):
Zugesichert Optional Total
in Millionen Franken
Offizielle Partner 67,5 0,0 67,5 Produkt-/Dienstleistungspartner 4,8 6,0 10,8 Ausstellungspartner 180,0 21,6 201,6 Spezielle Projekte 30,0 22,0 52,0 Veranstaltungspartner 12.0 14,1 26,1 Programm KMU 2,4 0,1 2,5
Total 296,7 63,8 360,5
Die zugesicherten Beträge (unterzeichnete Verträge und verbindliche Absichtserklä- rungen) belaufen sich nun auf knapp 297 Millionen Franken, optionale weitere Bei- träge (Vorprojekte, über die noch verhandelt wird) auf rund 64 Millionen Franken, insgesamt also gut 360 Millionen Franken.
7.4 Budget Das Steuerungskomitee legt für das überarbeitete Projekt der Landesausstellung ein verifiziertes, stabiles Budget mit einem Kostendach von rund 1,4 Milliarden Fran- ken vor (vgl. Ziff. 4.1). Für den Budgetausgleich fehlt ein Betrag von rund 38 Millionen Franken, was der Belastung infolge Vorsteuerkürzung und nicht überwälzbarer Steuern (vgl. Ziff. 4.3.2) und dem Betrag für die Verzinsung des Darlehens des Bundes (Ziff. 4.3.3) entspricht.
7.5 Verpflichtung und Controlling Das Steuerungskomitee hält ausdrücklich fest, dass es sein erklärtes Ziel ist, die Landesausstellung im Rahmen des Budgets Expo.02 zu realisieren, ohne die Defi- zitgarantie in Anspruch nehmen zu müssen. Das bedeutet, dass auch für unvorhergesehene Ausgaben zunächst eine Lösung in- nerhalb des Kostendaches gemäss Budget Expo.02 gesucht wird. Dies betrifft na- mentlich Ungenauigkeiten im quantitativen und qualitativen Teil der Budget- schätzung, marktbedingte Abweichungen von den geschätzten Elementkosten oder Einheitspreisen sowie Projektänderungen, die sich aufgrund von Erkenntnissen aus der Projektarbeit ergeben. Ebenso sollen Unsicherheiten wie Projektänderungen als Folge veränderter Ziele und Anforderungen, die von aussen an das Projekt heran getragen werden, zunächst im Rahmen dieses Budgetdaches einer Lösung zugeführt werden. Die Defizitgaran- tie wird nicht als Polster betrachtet, um alte oder neue Probleme aufzufangen.
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Das Steuerungskomitee übernimmt die Verantwortung dafür, dass Instrumente zur strikten Überwachung der Kosten, der Liquidität und der Termine eingesetzt wer- den, welche es erlauben, Abweichungen frühzeitig zu erkennen und entsprechende Massnahmen einzuleiten. Das Konzept besteht aus einer permanenten Budgetüber- wachung mit jährlicher und quartalsweiser Budgetierung sowie monatlicher Bericht- erstattung über Abweichungen, einer Regelung und Überwachung der einzugehen- den Verpflichtungen mit hierarchisch abgestuften Kompetenzen, der Buchhaltung mit einer detaillierten Kontrolle der eingegangenen Rechnungen sowie einer kurz- und langfristigen Liquiditätsplanung. Im weiteren erfolgt eine Baukostenüberwa- chung sowie eine Überwachung der Risiken samt regelmässiger Berichterstattung. Wie im Bundesbeschluss vom 16. Dezember 1999 vorgesehen, wird der Verein Landesausstellung der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte und der Eidge- nössischen Finanzkontrolle in periodischen Berichten den Stand der Geschäftsent- wicklung und die Finanzlage darlegen.
7.6 Schlussfolgerung Das Projekt der Landesausstellung ist auf gutem Weg: – Im Bereich der Führung und der Organisation sind die entscheidenden Vor- aussetzungen dafür erfüllt oder doch erfolgversprechend in die Wege geleitet worden. – Das Steuerungskomitee engagiert sich, die Landesausstellung mit dem redu- zierten Kostendach des Budgets Expo.02 zu realisieren. Es ist glaubhaft, dass die Expo-Leitung neue Kostensteigerungen nicht hinnimmt und sich für zusätzliche Einnahmen einsetzt. – Das Engagement der Wirtschaft in den letzten Monaten stimmt zuversicht- lich. Auch wenn die Zielvorgaben von Bundesrat und Parlament zur Zeit noch nicht vollständig erreicht sind, ist die Tendenz doch ermutigend. Es darf damit gerechnet werden, dass das Engagement der Wirtschaft letztlich die Mindesterwartungen übertreffen wird. Der Bundesrat befürwortet die Durchführung einer Landesausstellung im Jahre 2002 und heisst die Fortsetzung der Arbeiten durch den Verein Landesausstellung im Sinne der Eingabe des Steuerungskomitees der Expo.02 gut. Er hat deshalb den Zu- satzkredit für die Expo.02 gemäss Bundesbeschluss vom 16. Dezember 1999 für die Durchführung der Landesausstellung freigegeben. Zur Absicherung der verbleibenden Risiken und nicht vorhersehbarer Ereignisse be- nötigt die Expo.02 eine Defizitgarantie der öffentlichen Hand. Der Bundesrat bean- tragt dem Parlament, eine zusätzliche Defizitgarantie in der Höhe von 338 Millionen Franken zugunsten der Expo.02 zu gewähren.
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8 Auswirkungen für den Bund 8.1 Finanzielle Auswirkungen Mit dem Bundesbeschluss vom 10. Dezember 1996 wurden 130 Millionen Franken für die Durchführung der Landesausstellung bewilligt, davon 20 Millionen Franken in Form einer Defizitgarantie. Davon wurden 110 Millionen Franken an die Expo überwiesen. Im weiteren wurden bereits 20 Millionen Franken zur Sicherstellung der Zahlungsbereitschaft im Jahr 1999 zu Lasten des Bundesbeschlusses vom 16. Dezember 1999 ausbezahlt. Mit der Freigabe des mit dem Bundesbeschluss vom 16. Dezember 1999 beschlos- senen Zusatzkredites kommen weitere 230 Millionen Franken hinzu (davon 50 Mio. Franken für Aufwendungen für bundeseigene Projekte, 130 Mio. Franken für Darle- hen zur Sicherstellung der Zahlungsbereitschaft, 50 Mio. Franken Beiträge für die Finanzierung der besonderen Infrastrukturprojekte und des KMU-Programmes). Hinzu kommt schliesslich die zusätzliche Defizitgarantie von 338 Millionen Fran- ken. Diese Defizitgarantie wird indessen erst bei einem ausgewiesenen Ausga- benüberschuss des Vereins Landesausstellung beansprucht werden können. Die ge- gebenenfalls erforderlichen Zahlungskredite wären auf den Nachtragsweg anzube- gehren. Insgesamt kann somit das Gesamtengagement des Bundes rund 700 Millionen Fran- ken ausmachen. Der Bundesrat erwartet von den Kantonen und Standortgemeinden allerdings eine angemessene Beteiligung an der zusätzlichen Defizitgarantie. Er geht davon aus, dass sich diese Beteiligung am Verhältnis der bisher vom Bund einerseits und den Kantonen und Standortgemeinden andererseits gesprochenen Beitragsleistungen ausrichtet, was einer Defizitgarantie der Kantone und Standortgemeinden von gegen 60 Millionen Franken entsprechen würde. Bei einem allfälligen Ausgabenüber- schuss würde sich der Anteil des Bundes um den Anteil der Kantone verringern.
8.2 Personelle Auswirkungen Die Vorlage hat keine personellen Auswirkungen.
9 Legislaturplanung Das Vorhaben ist in der Legislaturplanung 1999–2003 nicht enthalten.
10 Rechtliche Grundlagen Die Ausführungen in Ziffer 6 der Botschaft vom 22. Mai 1996 (BBl 1996 III 337) zu den rechtlichen Grundlagen für einen Beitrag des Bundes an die Landesausstel- lung 2001 hinsichtlich der Verfassungsmässigkeit, dem Erfordernis einer gesetzli- chen Grundlage und der Erlassform haben grundsätzlich auch für den Beschluss über eine Defizitgarantie des Bundes für die Expo.02 Gültigkeit. Der Beschluss re-
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gelt ausschliesslich die Erteilung einer Defizitgarantie. Er ist deshalb in die Form ei- nes einfachen Bundesbeschlusses zu kleiden (Art. 163 Abs. 2 BV). Die Artikel 69 Absatz 2 und 167 der Bundesverfassung bilden die verfassungsrecht- liche Grundlage für die Gewährung einer Defizitgarantie an die Landesausstellung.
11 Ausgabenbremse Für die Gewährung der zusätzlichen Defizitgarantie an die Landesausstellung ist nach Artikel 159 Absatz 3 Buchstabe b der Bundesverfassung die Zustimmung der Mehrheit aller Mitglieder eines jeden Rates nötig.
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