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00.053

Botschaft über Bauvorhaben, Grundstücks- und Liegenschaftserwerb der Sparte ETH-Bereich (Bauprogramm 2001 der Sparte ETH-Bereich)

vom 5. Juni 2000

Sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren,

wir unterbreiten Ihnen mit der vorliegenden Botschaft den Entwurf eines Bundes- beschlusses über Bauvorhaben, Grundstücks- und Liegenschaftserwerb der Sparte ETH-Bereich mit dem Antrag auf Zustimmung.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Her- ren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

5. Juni 2000 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Adolf Ogi

11005 Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

2000-1170 3865

Übersicht

Mit dieser Botschaft wird ein Verpflichtungskredit in der Form eines Sammelkredi- tes im Gesamtbetrag von 114,40 Millionen Franken beantragt. Davon entfallen auf: Fr.

a. ein Vorhaben für mehr als 10 Millionen Franken der ETH 13 600 000 Lausanne (Zusatzkredit für Projektänderung) (Ziff. 2) b. Vorhaben bis 10 Millionen Franken (Ziff. 3) 100 800 000 Nach der Kreditbewilligung durch die eidgenössischen Räte werden die Bauvorha- ben entsprechend der Planung ausgeführt. Die vorliegenden Projekte stützen sich auf die Strategische Planung des ETH-Rates für die Jahre 2000–2003.

Allgemeines Als weiterer Schritt zur Erhöhung der Autonomie des ETH-Bereiches erfolgte im Zug der Verwaltungsreform die Umstellung auf einen Leistungsauftrag bei gleich- zeitiger Verselbstständigung des Rechnungswesens per 1. Januar 2000. Damit sind die jährlichen Zahlungskredite für das Immobilienmanagement Teil der eigenen Rechnung des ETH-Bereiches. Nach den Vorschriften des Bundesrates in der Verordnung über das Immobilienma- nagement und die Logistik des Bundes (VILB)1 wird ein Verpflichtungskreditbegeh- ren für sämtliche baulichen Massnahmen im ETH-Bereich unterbreitet. Der anbe- gehrte Verpflichtungskredit in Form eines Sammelkredites ist gegliedert in Kredite für Grossprojekte für mehr als 10 Millionen Franken und Kredite für Projekte bis

10 Millionen Franken. Während die Grossprojekte in den nachfolgenden Erwägun-

gen ausführlich umschrieben werden, sind die kleineren Projekte nur in summari- scher Form aufgeführt. Den Kommissionen für öffentliche Bauten (KöB) werden die ausführlichen Unterlagen in Form von Projektheften und eines Objektverzeichnisses zur Verfügung stehen. Bestandteil des Verpflichtungskredits ist eine erforderliche Projektänderung an ei- nem durch die eidgenössischen Räte genehmigten Botschaftsprojekt über 10 Millio- nen Franken. Für den Umgang mit Projektänderungen hält sich der ETH-Bereich an Artikel 31 des Finanzhaushaltgesetzes (FHG) vom 6. Oktober 19892 und an Arti- kel 32 Absatz 2 der Finanzhaushaltverordnung (FHV) vom 11. Juni 1990 3.

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Anmerkungen zu den Vorhaben über 10 Millionen Franken (a) Vorhaben für die Eidgenössische Technische Hochschule Lausanne (ETHL) Projektänderung Quartier Nord (Zusatzkredit) Benutzer: Biowissenschaften, Departement Architektur Kosten 13,6 Millionen Franken Projekt-Nr. 3419.163 Auf Grund der Mehrjahresplanung bilden die Biowissenschaften (Life Sciences) ei- ne Entwicklungspriorität der ETH Lausanne. Eine teilweise Umnutzung der sich im Bau befindlichen Gebäude des Quartier Nord für das Departement Architektur (Baubotschaft 1996; Bundesbeschluss vom 2. Dezember 1996) kann als erster Schritt zur Einrichtung der Biowissenschaften betrachtet werden und wird länger- fristig Kosten sparen. Zu diesem Zweck sind Veränderungen der Raumzuteilung und bauliche Massnahmen zur Umnutzung des Institutsgebäudes AI in ein Laborgebäu- de für Biowissenschaften geplant. Die Projektänderung ist als Zusatzkredit mit 13,6 Millionen Franken veranschlagt. Die Änderung des Bauprojekts Quartier Nord der ETH Lausanne präjudiziert keine Entscheidungen zum Entwicklungs- und Koordi- nationsprojekt Coordination Lémanique (CL) zwischen den Universitäten von Genf und Lausanne und der ETH Lausanne.

Anmerkungen zu den Vorhaben bis 10 Millionen Franken (b) Für sämtliche Vorhaben bis 10 Millionen Franken wird ein Kredit von 100,8 Mil- lionen Franken beantragt. Die einzelnen Vorhaben sind in einer Objektliste aufge- führt. Darin enthalten sind auch Rahmenkredite für Projektierungen, Instandsetzungsar- beiten und bauliche Anpassungen sowie Kosten für Telefonanschlüsse, den Ausbau der Telefonie und umfassende Gebäudeverkabelungen.

3867

Botschaft

1 Allgemeiner Teil

1.1 Das Bauwesen im ETH-Bereich

1.1.1 Erstes Jahr der Autonomie im

Immobilienmanagement Das Immobilienmanagement wurde innerhalb des ETH-Bereiches einheitlich als Supportprozess des Kerngeschäfts der Lehre, Forschung und Dienstleistungen defi- niert. Dessen strategische Zielsetzungen – die angemessene Qualität und Verfügbar- keit der Immobilien, der sparsame Umgang mit finanziellen Mitteln (Wirtschaft- lichkeit) und die Erfüllung öffentlicher Anliegen – wurden verbindlich festgelegt. Mit dem Aufbau der erforderlichen Controlling-Instrumente zur Steuerung von Kos- ten, Terminen und Qualität wurden die Effektivität und die Effizienz der Steuerung erhöht. Seit dem 1. Januar 2000 sind die jährlichen Zahlungskredite für das Immobilienma- nagement Teil der eigenen Rechnung des ETH-Bereiches, womit Gewähr für den Einsatz von Investitionsmitteln nach unternehmerischen Gesichtspunkten geboten wird. Damit wird es möglich, die Planung und die Realisierung von Bauvorhaben jeder Grössenordnung wesentlich flexibler und den sich rasch ändernden Verhältnis- sen anzupassen. Die hohe Zustimmung des Parlaments zur Baubotschaft 1999 ist Ausdruck des gewonnenen Vertrauens in die angestrebte Professionalität und Trans- parenz bei der Erfüllung der neuen Aufgaben im Immobilienmanagement.

1.1.2 Unterstützung der strategischen Zielsetzungen

des Kerngeschäfts der Lehre, Forschung und Dienstleistungen Jedes mit dieser Botschaft unterbreitete Bauvorhaben folgt der Strategischen Pla- nung des ETH-Bereiches für die Jahre 2000–2003 bzw. den Mehrjahresplänen der jeweiligen Institutionen und leistet einen entsprechenden Beitrag zur Strategieum- setzung. Dies lässt sich jeweils anhand der folgenden Kriterien beurteilen: – Wichtigkeit (strategische Bedeutung und Abhängigkeiten); – Dringlichkeit (zeitliche Priorität und Abhängigkeiten); – Wirtschaftlichkeit (Finanzierbarkeit, Folgekosten bzw. Entlastungen).

1.1.3 Immobilienportfolio-Management

Der ETH-Bereich verfügt treuhänderisch über ein beträchtliches Immobilien-Porte- feuille. Angesichts der Bedeutung der Immobilien als wichtige Ressource werden diese nicht nur verwaltet und punktuell vermehrt. Erforderlich ist eine zielgerichtete und aktive Bewirtschaftung während des gesamten Lebenszyklus.

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Mit dem Immobilienportfolio-Management wird der Immobilienbestand und dessen Zustand auf die mittel- und langfristigen Anforderungen der akademischen Planung der Lehre, Forschung und Dienstleitungen sowie die strategischen Vorgaben des Immobilienmanagements ausgerichtet. Die Bilanzierung von vorhandenem Flächen- und Immobilienbestand und zukünftigem Bedarf zeigt den Handlungsbedarf für Massnahmen, z.B. Nutzungsverdichtung, Verminderung oder Vermehrung von Flä- chen usw. Auf der Basis der Bilanzierung werden als Steuerungsinstrument Räumliche Ge- samtkonzepte erarbeitet. Sie beziehen sich in der Regel auf Areale bzw. Objektgrup- pen (z.B. ETH Zürich: Physikbauten Hönggerberg, Chemie-Altbauten) und enthal- ten für einen definierten Zeithorizont die aufeinander abgestimmten Teilkonzepte betreffend: – Beschaffung/Liquidation: Neu- und Umbauten, Kauf/Verkauf, An- und Ver- mietung – Nutzung/Belegung: Standort- und Objektzuteilung an die Nutzer, Umzugs- und Rochadekonzepte – Instandhaltung/Instandsetzung: Art und Zeitpunkt von Instandsetzungen, da- raus abgeleitete Instandhaltungsvorgaben Von den Räumlichen Gesamtkonzepten werden konkrete organisatorische und bau- liche Massnahmen und Projekte abgeleitet und beurteilt.

1.1.4 Finanzierung von Immobilienvorhaben

der Institutionen Die Eidgenössischen Räte beschliessen im Rahmen des Voranschlags der Eidgenos- senschaft über den «Nettofinanzierungsbedarf» des ETH-Bereiches. Im Anhang zum Voranschlag unterbreitet der Bundesrat den Eidgenössischen Räten den konsoli- dierten Voranschlag des ETH-Bereiches sowie die detaillierten Budgets der einzel- nen Institutionen. Den jährlich ausgewiesenen Zahlungskredit für den Bereich «Im- mobilien» legen die jeweiligen Institutionen – angesichts bestehender Verpflichtun- gen und neuer Bedürfnisse – innerhalb ihres zugewiesenen Budgets selber fest. Für die Finanzierung der Vorhaben im Bereich «Immobilien» des ETH-Bereiches werden gemäss Artikel 25 Absatz 4 des Finanzhaushaltgesetzes (FHG) vom 6. Okto- ber 19894 Verpflichtungskredite benötigt. Diese werden jährlich dem Parlament mit- tels einer Baubotschaft (vor 1999 auch im Voranschlag) zur Bewilligung unterbrei- tet. Im Sinne des Finanzhaushaltgesetzes und entsprechend der Budgetautonomie der sechs Institutionen des ETH-Bereiches sorgen diese für die Bereitstellung der nöti- gen Zahlungskredite in ihren Rahmen.

4 SR 611.0

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1.2 Entwicklungen in der Bautätigkeit

des ETH-Bereiches

1.2.1 Bauprogramm 2001 mit Ausblick

für die Jahre 2002–2004 Zur Realisierung des Bauprogramms 2001 wird mit der vorliegenden Botschaft ein Verpflichtungskredit in der Höhe von rund 114 Millionen Franken in Form eines Sammelkredites beantragt. Das Volumen wird massgeblich durch erforderliche Rah- menkredite beeinflusst. Auf Grund des Investitionsplans 2001–2004 «Immobilien» des ETH-Bereiches, wel- che auf die Masterpläne und Belegungskonzepte der einzelnen Institution abge- stimmt ist, ist ersichtlich, wie sich die Höhe der beantragten Verpflichtungskredite zukünftig entwickeln wird (vgl. Abb. 1). Es zeichnet sich innerhalb des Investitionsplans die Tendenz ab, dass sich ein Sockelbetrag für die Finanzierung von Vorhaben bis 10 Millionen Franken in der Grössenordnung von rund 100 Millionen Franken pro Jahr einpendeln wird.

Voraussichtliche Entwicklung der beantragten Verpflichtungskredite 2001–2004 Abbildung 1 400

350

300

250

in Mio. Fr. 200

150

100

50

0 bewilligtes geplantes geplantes geplantes geplantes Bauprogramm Bauprogramm Bauprogramm Bauprogramm Bauprogramm 2000 2001 2002 2003 2004 Jahre

gemäss Investitionsplan 2001-2004 Immobilien im ETH-Bereich; Stand 31. März 2000

3870

1.2.2 Finanzierbarkeit

Nach der Neugestaltung des Rechnungswesens für den ETH-Bereich ab dem Jahr

2000 werden die Investitionsausgaben für «Immobilien» in den Budgets des ETH-

Rates und der jeweiligen Institutionen eingestellt. Diese umfassen die bisherigen Rubriken «ETH-Bauten», «Erstausstattung für Neubauten» (apparative Einrichtun- gen) und «Errichtung der Grossanlage SLS». Der Nachweis der Finanzierbarkeit der bewilligten und geplanten Vorhaben (Ver- pflichtungskredite) für das laufende Rechnungsjahr 2000 sowie für die nächsten

4 Jahre (Voranschlag und Finanzplanung: Zahlungskredite) unter Berücksichtigung

der finanziellen Vorgaben der jeweiligen Institutionen ist aus dem Investitionsplan 2001–2004 «Immobilien» des ETH-Bereiches ersichtlich. In Tabelle 1 wird der Fi- nanzbedarf je Institution und in Abbildung 2 der Finanzbedarf bereits bewilligter Vorhaben per 1. Januar 2000 (inkl. Bauprogramm 2000), des Bauprogramms 2001 sowie der späteren Bauprogramme dargelegt. Die Finanzierbarkeit der Verpflichtungskredite im Rahmen des Bauprogrammes

2001 ist damit für die nächsten Jahre nachgewiesen.

Jährliche Zahlungskredite 2000–2004 für Immobilien (Basis Voranschlag 2000 und Investitionsplan 2001-2004) Tabelle 1 Institution 2000 2001 2002 2003 2004

Rat der Eidg. Technischen 11,0 12,0 12,0 12,0 12,0 Hochschulen (ETH-Rat) Eidg. Technische Hochschule 172,1 158,2 156,4 164,9 161,2 Zürich (ETHZ) Eidg. Technische Hochschule 56,6 55,9 51,7 48,4 49,5 Lausanne (ETHL) Paul Scherrer Institut (PSI) 74,8 53,1 36,4 19,2 18,5 Eidg. Forschungsanstalt für Wald, 6,4 2,6 1,3 0,8 2,1 Schnee und Landschaft (WSL) Eidg. Materialprüfungs- und 10,6 6,6 8,7 7,4 13,5 Forschungsanstalt (EMPA) Eidg. Anstalt für Wasserversorgung, 5,1 4,8 3,4 8,3 18,9 Abwasserreinigung und Gewässer- schutz (EAWAG)

Total in Mio. Franken (gerundet) 336,6 293,1 269,8 260,9 275,6

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Jährliche Zahlungskredite 2000–2004, aufgeteilt nach bewilligten und geplanten Vorhaben Abbildung 2 350

300

250

in Mio. Fr. 200

150

Spätere Bauprogramme

100 Bauprogramm 2001

Bereits Bewilligte Vorhaben

50 Handlungsspielraum ETH-Rat

0 2000 2001 2002 2003 2004 Jahre

gemäss Investitionsplan 2001-2004 Immobilien im ETH-Bereich; Stand 31. März 2000

1.2.3 Umgang mit Teuerung bei Verpflichtungskrediten

Nach einer lang anhaltenden Phase der Rezession, die sich besonders im Bauwesen bemerkbar machte, ist eine Erholung der Konjunktur spürbar. Diese Erholung wirkt sich erfahrungsgemäss frühzeitig auf die Baubranche aus, sodass bereits ein Anstieg der entsprechenden Baupreise festzustellen ist. Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass bei laufenden oder geplanten Projekten der Teuerung mit folgenden Massnahmen begegnet wird:

1. Alle Projekte und die ihnen hinterlegten Kostenberechnungen sind zum

Zeitpunkt der Anmeldung für die Baubotschaft zu einen bestimmten Stand der Bauteuerung indexiert gemäss dem Zürcher Wohnbaukosten-Index (je- weils Index per April bzw. Oktober des Vorjahres).

2. Grundsätzlich wird die Teuerung in den einzelnen Projekten innerhalb des

jeweils bewilligten Kostenrahmens kompensiert. Dies geschieht z.B. anhand des Vergabekonzepts, mittels Verhandlungen oder Verzichtsplanungen usw. In sämtlichen neuen Projekten ist die Teuerung in geeigneter Form in die Kostenschätzung bzw. den Kostenvoranschlag eingebunden.

3. Sollte dies nachweislich nicht möglich sein, wird der Teuerungsanspruch des

betroffenen Verpflichtungskredits sorgfältig überprüft. Die ungedeckten Mehrkosten werden mit einem Zusatzkredit unter Berücksichtigung des Fi-

3872

nanzhaushaltgesetzes (FHG) vom 6. Oktober 19895 und der Finanzhaushalt- verordnung (FHV) vom 11. Juni 1990 6 wie folgt aufgefangen: – Projekte über 10 Millionen Franken: Antrag an Eidgenössische Räte mittels Botschaft; – Projekte bis 10 Millionen Franken: Rahmenkredit in der Hand des ETH-Rats (vgl. Kap. 3).

1.2.4 Massnahmen für den Umweltschutz und

die Umweltverträglichkeit der geplanten Projekte Den Anforderungen des Umwelt- und Naturschutzes sowie den denkmalpflegeri- schen Aspekten wird bei allen Bauvorhaben entsprechende Bedeutung beigemessen. Bei der Planung, der Erstellung und dem Betrieb der Bauvorhaben steht neben der erforderlichen Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften die Reduktion der Umwelt- belastungen und des Energieverbrauchs als Ziele im Vordergrund.

1.3 Erläuterungen

1.3.1 Kostenzusammenstellung

Die Kostenvoranschläge sind nach dem Baukostenplan (BKP) der Schweizerischen Zentralstelle für Baurationalisierung (CRB) in folgende Hauptgruppen gegliedert: BKP-Position Beschreibung

0 Grundstück Infrastrukturelle Erschliessung bis zur Grundstücks-

grenze (Strassen, Werkleitungen für Medien usw.) und allfälliger Landerwerb;

1 Vorbereitungsarbeiten Abbrucharbeiten, spezielle Fundationen, Anpassungen,

Umlegung von Werkleitungen und Verkehrsanlagen;

2 Gebäude Baugrubenaushub, Rohbau sowie Ausbau und Installa-

tionen;

3 Betriebseinrichtungen Fest eingebaute Einrichtungen inklusive dazugehörige

spezielle Bauarbeiten und Installationen;

4 Umgebung Strassen und Plätze, Umgebungsgestaltung, sämtliche

Erdbewegungen sowie Rohbau-, Ausbau- und Installa- tionsarbeiten ausserhalb des Gebäudes, aber innerhalb der Grundstücksgrenze;

5 Baunebenkosten Bewilligungen, Gebühren, Modelle, Vervielfältigungen,

Baustellenbewachung, Teuerung;

6 Offen Wird bei Bedarf für Sonderpositionen verwendet;

7 Kunst am Bau Kunstwerke in Verbindung mit dem Bauvorhaben;

5 SR 611.0 6 SR 611.01

3873

BKP-Position Beschreibung

8 Unvorhergesehenes Reserve für unvorhergesehene Aufwendungen, z.B. im

Zusammenhang mit Bauerschwernissen;

9 Ausstattung Gebäudeausstattung mit beweglichen Einrichtungsge-

genständen, einerseits mit Mobiliar und andererseits mit der für den Betrieb notwendigen Erstausstattung mit wissenschaftlichen Apparaten.

Sämtliche in dieser Botschaft ausgewiesenen Kosten verstehen sich inklusive der Mehrwertsteuer zum aktuellen geltenden MWSt-Satz von 7,5 Prozent. Bei allen Kosten gilt der einheitliche Stand der Bauteuerung gemäss dem Zürcher Baukosten- Index vom 1. April 1999 mit 112,9 Punkten (Basis 1988: 100 Punkte).

1.3.2 Kenndaten

Folgende Kenndaten werden – soweit sinnvoll – den Kostenzusammenstellungen beigefügt: – Rauminhalt (RI) in m3 (nach SIA 116) – Geschossfläche (GF) in m2 (nach SIA 416) – Funktionsbezogene Hauptnutzflächen (HNF) in m2 (nach SIA 416) z.B. für Büro, Labor usw. Bezogen auf Baukostenplan Hauptgruppe 2 (BKP-Position 2): – Fr./m3 RI – Fr./m2 GF – Kosten pro Arbeitsplatz (z.B. bei Verwaltungs- oder Laborbauten) Bezogen auf Baukostenplan Hauptgruppen 1–8 (BKP-Position 1–8): – Fr./m3 RI – Fr./m2 GF – Kosten pro Arbeitsplatz (z.B. bei Verwaltungs- oder Laborbauten)

2 Grossprojekte für mehr als 10 Millionen Franken

(Projektänderungen)

2.1 Umgang mit Projektänderungen

Das Immobilienmanagement bildet mit seinen mehrjährigen Planungs- und Realisie- rungsfristen und jahrzehntelangen Nutzungsperioden einen Kontrast zur zunehmen- den Dynamik des Wandels in den Bereichen der Lehre, der Forschung und der Dienstleitungen im ETH-Bereich. So können in mehrjährigen Projekten während der Planung und der Realisierung Veränderungen der ursprünglich festgelegten Nutzer- bedürfnisse auftreten. Die Möglichkeit zur Nutzungsänderung des Objekts bildet ei- nen wichtigen Handlungsspielraum in der Hand der Institutionen.

3874

Die Institutionen des ETH-Bereiches bemühen sich, diese Veränderungen innerhalb der genehmigten Vorgaben zu realisieren. Kann die Zielerreichung nachweislich mit Massnahmen in eigener Kompetenz nicht mehr bewerkstelligt werden, ist eine Pro- jektänderung, d.h. die Korrektur der genehmigten Vorgaben, erforderlich (Zielkor- rektur). Wesentliche Projektänderungen beziehen sich grundsätzlich auf alle Pro- jektvorgaben betreffend der Qualität und der Leistung, der Kosten sowie der Termi- ne. Für den Umgang mit Projektänderungen hält sich der ETH-Bereich an Artikel 31 des Finanzhaushaltgesetzes (FHG) vom 6. Oktober 19897 und an Artikel 32 Ab- satz 2 der Finanzhaushaltverordnung (FHV) vom 11. Juni 1990 8. Der ETH-Bereich unterbreitet mit folgendem Projekt über 10 Millionen Franken ei- ne wesentliche Projektänderung an einem durch die Eidgenössischen Räte geneh- migten Botschaftsprojekt.

2.2 Projektänderung Quartier Nord der ETH Lausanne,

Ecublens (Zusatzkredit) Benutzer: Biowissenschaften, Departement Architektur Kosten: 13,6 Millionen Franken Projekt-Nr. 3419.163/3419.176

2.2.1 Ausgangslage

Mit der Baubotschaft 1996 (Bundesbeschluss vom 2. Dezember 1996) wurde der ETH Lausanne ein Kredit von 174 300 000 Franken für den Bau des Quartier Nord mit den folgenden Objekten gesprochen: – die Gebäude für das Departement Architektur (AI und AA); – das Gebäude für die allgemeine Verwaltung (BP); – eine Erweiterung des Gebäudes des Departements für Mikrotechnik (EM); – ein Gebäude für Unterrichtsräume und allgemeine Dienste (SG); – eine Erweiterung der allgemeinen Infrastrukturanlagen (unterirdische Lei- tungsgalerien, Strassen und Plätze, Aussenanlagen). Die Bauarbeiten wurden in zwei Lose gegliedert, wovon das erste (Gebäude EM und BP) heute abgeschlossen ist; die Schlussabrechnungen werden Ende des Jahres 2000 vorliegen. Im Frühling 2000 befinden sich die Gebäude des zweiten Loses im Roh- bau und am Anfang des Ausbaus. Nach bisherigem Planungsstand ist der Abschluss der Bauarbeiten für August 2001 vorgesehen, um eine Inbetriebnahme im Oktober

2001 sicherzustellen.

Die Prognose der Studentenzahlen in der Architekturabteilung wurde Anfang der Neunzigerjahre aufgestellt und diente als Dimensionierungsbasis für die Projekte der Architekturgebäude (AI und AA). Der festgestellte Rückgang der Studentenzahlen hat die Schulleitung der ETH Lausanne im Einverständnis mit dem ETH-Rat bewo-

7 SR 611.0 8 SR 611.01

3875

gen, 1997/98 ohne Kostenfolgen eine Redimensionierung der den Architekten zu- gewiesenen Flächen vorzunehmen. Die entsprechende neue Mittelverteilung vom Juni 1998 stellt die aktuelle Basis der Kreditbewirtschaftung dar. Die Eingliederung neuer Funktionen hat zu einer Reduktion und zu einer Verdich- tung der Belegung der Räume des Departements Architektur geführt, mit einer gleichzeitigen Einsparung von Mietzinsen ab 2002 durch Aufgabe von Mietobjek- ten. Die wichtigste Massnahme bestand in der Umnutzung einer Fläche von unge- fähr 1200 m2 in den beiden obersten Geschossen des Gebäudes AI zu Gunsten des «Laboratoire de génie médical», das zurzeit im Wissenschaftspark auf dem Gelände der ETH Lausanne eingemietet ist, sowie des im Mehrjahresplan 2000–2003 vorge- sehenen neuen Lehrstuhles für Biophysik.

2.2.2 Begründung der Projektänderung

2.2.2.1 Schwerpunktsetzung in Forschung

In seinen Vorgaben für die Forschung der Planungsperiode 2000–2003 hat der Bund klare Akzente für einige prioritäre Gebiete gesetzt. Die Life Sciences sowie die In- formations- und Kommunikationstechnologien gehören zu diesen nationalen Prio- ritäten, auf welche sich zahlreiche Erwartungen der Gesellschaft ausrichten. Die Mikrotechnik und die Kommunikationssysteme sind klare Entwicklungsziele der ETH Lausanne. Sie sind im Rahmen der Revision der Planung 1996–1999 definiert und in der Mehrjahresplanung 2000–2003 der ETH Lausanne wiederholt und ver- stärkt dargestellt. Der Neubau für das Departement Mikrotechnik (Baubotschaft vom 11. Mai 1994), die Berufung von mehreren Professoren auf diesen Gebieten sowie die kürzliche Gründung des Departements der Kommunikationssysteme sind Zei- chen, die sich in diese Prioritäten integrieren. Als zukünftiges Bauvorhaben ist die Errichtung eines Gebäudes für dieses neue Departement geplant.

2.2.2.2 Life Sciences an der ETH Lausanne

Die Anstrengungen der ETH Lausanne zum Ausbau der Life Sciences werden weiter verstärkt. Während der Planungsperiode 1996–1999 wurden verschiedene neue Lehrstühle in den Grenzgebieten der Life Sciences und der Ingenieurwissenschaften geschaffen. Der Mehrjahresplan 2000–2003 vom 29. Januar 1998 sieht die Errich- tung von weiteren Professorenstellen auf diesen Gebieten vor (Biophysik, Biome- chanik, Biotechnologische Verfahren, Biomaterialien). Einen weiteren Impuls stellt die Schaffung einer Reihe von Assistenzprofessuren, die ebenfalls im Mehrjahres- plan 2000–2003 enthalten sind. Die Aktualisierung und Revision des Mehrjahres- plans sind strategische Aufgaben der neuen Schulleitung der ETH Lausanne, die seit dem 1. April 2000 im Amt ist. Der Aufruf des Nationalfonds zu Beiträgen für die Bildung von nationalen For- schungszentren, wobei ein Projekt der ETH Lausanne aus dem Gebiet der biomedi- zinischen Optik in die erste Selektion eingereiht wurde, zeigt die aktuellen Bestre- bungen. Das Entwicklungs- und Koordinationsprojekt Coordination Lémanique zwischen den Universitäten von Genf und Lausanne und der ETH Lausanne sieht vor, die Life

3876

Sciences ins Zentrum der Entwicklung zu stellen und die Akzente auf die Genomik als Hochtechnologiegebiet von besonderer Bedeutung für die Schweiz zu setzen. Gegenüber ihren Partnern wird die ETH Lausanne ihre Tätigkeiten auf die Schnitt- stellengebiete zwischen Ingenieurwesen und Life Sciences konzentrieren. Um wissenschaftlich im internationalen Umfeld kompetitiv zu bleiben und die Inge- nieure, Architekten, Wissenschaftler und Forscher – welche die Gesellschaft in den kommenden Jahrzehnten in verstärktem Masse brauchen wird – entsprechend aus- bilden zu können, sucht die Schule ständig ihre Kompetenzen zu verstärken. Vor- aussetzung dazu ist eine effiziente Plattform, um einerseits technologische Durch- brüche an den Schnittstellen zwischen den wissenschaftlichen Grunddisziplinen und den Ingenieurwissenschaften zu fördern, und um anderseits am wissenschaftlichen Fortschritt im Rahmen eines Kompetenzennetzes auf bestem schweizerischem und internationalem Niveau mitzuwirken. Diese Entwicklungsprioritäten benötigen Räumlichkeiten, um solche Aktivitäten aufnehmen zu können. In diesem Umfeld stellt das Quartier Nord eine einmalige Gelegenheit dar und eröffnet aussergewöhnliche Synergieperspektiven: die räumli- che Nähe zwischen Life Sciences, Informatik, Informations- und Kommunikations- systemen, Mikrotechnik sowie Materialwissenschaften werden signifikante Durch- brüche für die Wissenschaft und die Technologie ermöglichen. Neue Flächen für die Biotechnologien sind seit einiger Zeit in der Liste der mittel- fristig geplanten Bauprojekte aufgeführt, wovon das erste bereits für die Baubot- schaft 2003. In der Investitionsplanung der ETH Lausanne für die nächsten 12 Jahre sind zwei Projekte enthalten: das eine für die Bedürfnisse des biomedizinischen In- genieurwesens, das andere für die Erweiterung der Aktivitäten auf dem Gebiet der Biotechnologien und Umweltwissenschaften, die heute in den Departementen für Chemie und Kulturingenieurwesen untergebracht sind. Die teilweise Umnutzung der Bauten des Quartier Nord kann als erster Schritt zur Einrichtung der Biowissenschaften an der ETH Lausanne betrachtet werden und ist zudem längerfristig Kosten sparend. Ausserdem bilden die vorgesehenen Massnah- men Verbesserungen im Hinblick auf das Immobilienportfolio-Management der ETH Lausanne. Die Änderung des Bauprojekts Quartier Nord der ETH Lausanne präjudiziert keine Entscheidungen zum Entwicklungs- und Koordinationsprojekt Coordination Léma- nique (CL) zwischen den Universitäten von Genf und Lausanne und der ETH Lau- sanne.

2.2.3 Beschreibung der Projektänderung

Das Umnutzungsprojekt des Quartier Nord enthält zwei Teile: – Raumbewirtschaftungsmassnahmen, die darin bestehen, dass die im Bau be- findlichen Räume andern Benutzern zugeteilt werden, ohne grosse Konse- quenzen auf den Baustellen oder in den fertiggestellten Gebäuden. Diese Massnahmen betreffen die Gebäude AA, SG und BP. – Eine Projektänderung für das Objekt AI, das neu als Laborgebäude gebaut wird, um den Bedürfnissen der Life Sciences gerecht zu werden. Der be- antragte Zusatzkredit betrifft ausschliesslich dieses Objekt.

3877

2.2.3.1 Raumbewirtschaftungsmassnahmen – Neuzuteilung

der Räume Anhand des folgenden Schemas aus der Baubotschaft vom 10. Juni 1996 wird die räumliche Situation der aufgeführten Gebäude beschrieben (vgl. Abb. 3). Die vorge- sehenen Massnahmen der Botschaft 1996 und der geplanten Projektänderung März

2000 werden in der Tabelle 2 gegenübergestellt.

Diese dringenden Massnahmen verursachen ein zusätzliches Investitionsvolumen von ungefähr 4,0 Millionen Franken. Davon sind 2,9 Millionen Franken über den verfügbaren Saldo der Rubrik «Unvorhergesehenes» der Baubotschaft 1996 zu fi- nanzieren und deren Restbetreg über die internen Reserven des Objektes AA. Die Kompetenzen für diese Entscheide liegen bei der Projektorganisation der ETH Lau- sanne.

Situationsplan und Gebäudebezeichnungen des Quartier Nord Abbildung 3

3878

Massnahmen zur Raumbewirtschaftung, Zuteilung der Nutzungen Tabelle 2 Gebäude Botschaft 10. Juni 1996 Projektänderung März 2000 Konsequenzen

BP Allgemeine Verwal- Die allgemeine Verwaltung be- Technische Nachrüstung tung mit einigen hält einen Teil des Erdgeschosses im Erdgeschoss für die zentralen Logistik- (Reprozentrale) und das erste Modellwerkstatt der funktionen, Geschoss (Service académique, Architektur, kleine Verän- neues Postbüro Service d'orientation et Conseil, derungen in der Raumauf-

1015 Lausanne Service social). Der Rest des teilung der Obergeschosse

Erdgeschosses sowie die Ge- schosse 2, 3 und 4 werden dem Departement Architektur zugeteilt. Die nicht transferierten Einheiten der allgemeinen Verwaltung ver- bleiben an ihren bisherigen Stand- orten, inklusive Schulleitung. Wegfall des Postbüros (es wird am jetzigen Standort vergrössert) SG Allgemeine Lehr- Ausgenommen das grosse Audi- Kleinere Anpassungen, die räume (Auditorien, torium, das im Bewirtschaftungs- den Rahmen von normalen Übungssäle), zentral bereich des Service académique Projektveränderungen durch den Service bleibt, werden alle anderen Lehr- nicht sprengen académique gesteuert, räume dem Departement Archi- Bibliothek und Aus- tektur zugeteilt; keine Änderung stellungsräume des für die anderen Funktionen Departements für Architektur, Restau- rant und Cafeteria mit Self-Service AI Institute des Departe- Vollständiger Umbau in Labors Im Kapitel 2.2.3.2 darge- ments Architektur und Leicht-Labors für die Life stellt Sciences AA 1-3 Ateliers (Studenten- AA1: Büros und Trockenlabors Vergrösserung des Gebäu- arbeitsplätze) des für die Life Sciences, inklusive des AA2 nach Westen Departements Archi- Bioinformatik. (+ 2,3 Mio. Fr., wovon tektur AA2: Wie AA1, zusätzlich ge- 1,2 Mio. Fr. über den meinsame Seminar- und Unter- Posten «Unvorgesehenes» richtsräume zu finanzieren sind), ge- mäss dem ursprünglichen AA3: Ateliers (Studenten- Projekt nach BBO 1996. arbeitsplätze) des Departements Architektur Verstärkung der Elektro- und Informatikverkabe- lung in den Objekten AA1 und AA2 (+ 0,5 Mio. Fr.) Verschiedene Anpassun- gen, im Speziellen andere Raumaufteilungen in den Teilobjekten AA1, AA2, AA3 (+ 0,4 Mio. Fr.). Aussen- Bau eines neuen Unterge- anlagen schosses im Innenhof zwi- schen den Gebäuden SG und AI (+0,8 Mio. Fr.).

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2.2.3.2 Projektänderung Gebäude AI

Verzicht auf die Versuchshalle ITB Das ursprüngliche Projekt, gemäss Baubotschaft vom 10. Juni 1996, sah am westli- chen Abschluss des Gebäudes AI eine dreistöckige Versuchshalle vor, die für das «Institut de la technique du bâtiment» (ITB) des Departements Architektur bestimmt war. Im Gegensatz zum Gebäude AI, das als Betonstruktur ausgeführt wird, war diese spezielle Konstruktion als Stahlbau konzipiert. Bis jetzt noch nicht im Bau, wird vorgeschlagen, diesen Teil nicht zu realisieren, um ein grösstmögliches Erweite- rungspotenzial für die Standardstruktur des Objektes AI offen zu halten, dies unter optimaler Ausnutzung des realisierbaren Bauvolumens. Als Kompensation würde das ITB über eine doppelgeschossige Versuchshalle in be- stehenden Gebäuden im Sektor LESO/LEA oder in den Hallen des Departements für Bauingenieurwesen verfügen.

Umbau des Objektes AI in ein Laborgebäude Der seit 1998 auf zwei halben Geschossen vorgesehene Einbau von Labors für an- gewandte Biowissenschaften («Génie médical» und Biophysik) wird auf das ganze Gebäude ausgeweitet: Bildung vertikaler Schächte, Erweiterung von Dachaufbauten für die Haustechnik, Verteilnetze für die technischen Installationen, vor allem für die Lüftungsbedürfnisse. Das Gebäude war seit Beginn mit Zwischenböden ausge- stattet, was eine gewisse Flexibilität für die Medienverteilung gewährleistet. Diese Flexibilität ist maximal in den obersten Stockwerken, in unmittelbarer Nähe der technischen Zentralen; sie verringert sich mit zunehmender Entfernung der Stockwerke zum Dachgeschoss. Diese Restriktion ist eine Folge der Umgestaltung des Objektes in ein Laborgebäude, wofür es ursprünglich nicht geplant war. Die praktische Konsequenz ist die Notwendigkeit, die höchstinstallierten Labors in den obersten Stockwerken unterzubringen. Bei der Raumzuteilung werden somit wirt- schaftliche und technische Überlegungen (gemeinsame Benutzung der Räume und teurer oder spezieller Einrichtungen) die Oberhand gegenüber rein funktionellen Beziehungen innerhalb oder unter den Forschungseinheiten behalten.

Räume für die Tierhaltung Die optimale Eingliederung der Räume für Tierhaltung (mehrheitlich Mäuse und Ratten) für die Forschungsbedürfnisse ist das Resultat eines sorgfältigen Varianten- vergleichs: Kellergeschoss AI, Erdgeschoss AI, das dem Gebäude AI angeschlosse- ne Erdgeschoss unter dem Place Nord. Die drei Varianten sind weitgehend kosten- neutral, unterscheiden sich aber durch funktionelle Vor- und Nachteile. Die Tier- haltung der ETHL wird enge Kontakte mit der mit der Universität Lausanne gemein- sam geplanten Grossanlage, die im Rahmen der Entwicklung der Life Sciences er- stellt werden soll, unterhalten. Die Räume für die verschiedenen Tierkategorien umfassen Flächen für die Unter- kunft der Tiere und deren Infrastruktur sowie einige direkt angegliederte Labors. Die Raumgruppe wird ihre eigene technische Zentrale besitzen, vor allem für die Be- dürfnisse der Lüftung.

3880

2.2.3.3 Flächenbilanz

Die Raumbewirtschaftungsmassnahmen in den Objekten BP, SG, AA und die Pro- jektänderung des Gebäudes AI ergeben folgende globale Flächenbilanz: Flächenbilanz HNF und NNF nach Ist-Zustand Botschaft Projektänderung März Funktionseinheiten Januar 2000 10. Juni 1996

Departement 10 6001 11 160 9 4001 Architektur Allgemeine Verwaltung 4 000 4 670 1 5502 (lediglich Gebäude BP) Life Sciences 750 0 9 5003

Bemerkungen: Die Summen «Baubotschaft 1996» und «Projekt 2000» sind nicht vergleichbar, da sie unter- schiedliche Anteile von ausserhalb des Quartier Nord gelegenen Räumen beinhalten. 1 inklusive 1600 m 2, die bereits jetzt vom Departement Architektur in Ecublens belegt sind.

2 lediglich die seit März 2000 im BP etablierten Dienste.

3 wovon 2900 m2 bereits zugewiesene Flächen und 6600 m2 Reserveflächen für künftige Entwicklungen.

2.2.3.4 Termine

Die Gebäude AA und SG werden entsprechend der bisherigen Projektplanung ter- mingemäss im Oktober 2001 in Betrieb genommen. Das Departement Architektur kann wie geplant das Wintersemester am neuen Standort beginnen. Auf Grund der Umnutzung des Gebäudes AI erfolgt eine Verlängerung der Fertig- stellungstermine um ungefähr 6 Monate bis Frühling 2002. Diese Verlängerung ist weitgehend auf zusätzliche Bauauflagen sowie Planungs- und Ausführungsfristen der zusätzlichen Bauaufgaben zurückzuführen.

2.2.4 Kostenmatrix

Die Mehrkosten dieser Projektänderung werden auf 13,6 Millionen Franken veran- schlagt. Die erforderlichen Zusatzkredite für das Gebäude AI und deren Aufteilung auf die einzelnen Kosten-Hauptgruppen ist aus nachfolgender Kostenzusammenstel- lung ersichtlich.

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Zusatzkredit Gebäude AI Kostenzusammenstellung gemäss Baukostenplan (BKP) Nr. Hauptgruppen (BKP) Botschaft Projekt-Revision Projekt Zusatzkredit 10. Juni 1996 19981 März 2000 Botschaft 2000

1 Vorbereitungsarbeiten 2 754 000 2 056 000 2 711 000 655 000

2 Gebäude 26 420 000 27 500 000 30 435 000 2 935 000

3 Betriebseinrichtungen 4 333 000 5 033 000 8 373 000 3 340 000

4 Umgebung 230 000 460 000 460 000 –

5 Baunebenkosten 1 401 000 1 159 000 1 219 000 60 000

6 Zentrale Versorgung – – 235 000 235 000

8 Unvorhergesehenes 1 762 000 1 792 000 2 152 000 360 000

1-8 Zwischentotal 36 900 000 38 000 000 45 585 000 7 585 000 abzüglich Verwendung – –740 000 – –1 085 000 Reserve des Projekt- stands vom Juni 1998 1–8 Baukosten 36 900 000 37 260 000 45 585 000 6 500 000

9a Labormöblierung, 1 200 000 1 200 000 4 300 000 3 100 000 Betriebsmaterial für Tierhaltung 9b Wissenschaftliche 2 700 000 2 700 000 6 700 000 4 000 000 Erstausstattung mit Apparaten (1. Etappe)

1–9 Gesamtkosten 40 800 000 41 160 000 56 585 000 13 600 000

Index 1.4.1999 = 112,9 Punkte (1.10.1988 = 100 Punkte) MWSt-Satz 7,5%

1 Ergebnis einer internen Projektoptimierung 1998

Kenndaten Projekt Quartier Nord Botschaft Projekt 10. Juni 1996 März 2000

Rauminhalt (RI) gemäss SIA 116 48 640 m3 52 488 m3 BKP 2 543 Fr./m3 580 Fr./m3 BKP 1–8 759 Fr./m3 868 Fr./m3

Geschossfläche (GF) gemäss SIA 416 11 018 m2 12 592 m2 BKP 2 2398 Fr./m2 2417 Fr./m2 BKP 1–8 3349 Fr./m2 3620 Fr./m2

Hauptnutzfläche (HNF) 6248 m2 6050 m2 BKP 2 4229 Fr./m2 5030 Fr./m2 BKP 1–8 5906 Fr./m2 7535 Fr./m2

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Kenndaten Projektstand März 2000 Flächentypen der HNF Flächen Arbeitsplätze m2/Arbeitsplatz

Büro- und Trocken- 4700 m2  Laborfläche  6600 m2 250 26,4 m2 Nass-Laborfläche 1900 m2  Infrastruktur-, Sozial- und 2900 m2 50 58,0 m2 Lehrfläche

Total 9500 m2 300 31,7 m2

Die vorgesehenen 300 Arbeitsplätze (Büro und Labor) werden von ca. 225 Personen benutzt.

2.2.5 Finanzielle und personelle Auswirkungen

2.2.5.1 Finanzierbarkeit

Sämtliche zur Realisierung dieses Vorhabens erforderlichen Zahlungstranchen sind in der Finanzplanung der ETH Lausanne eingestellt.

2.2.5.2 Betriebskosten

Für das Departement Architektur und die Allgemeine Verwaltung bringt die Pro- jektänderung keine finanziellen Konsequenzen, sodass die seinerzeit erwarteten be- trieblichen Einsparungen weitgehend realisiert werden können. Die Verlegung nach Ecublens wird im Falle des Departements Architektur eine Lö- sung der vorhandenen doppelten Problematik, das heisst der aktuellen räumlichen Zerstreuung und den Lücken in der Informatik-Infrastruktur, bringen. Die Verlegung ist weiterhin möglich, obwohl sich die Lehre und die Forschung teilweise in anderen Gebäuden als den ursprünglich vorgesehenen abspielen wird. Für die Allgemeine Verwaltung muss der Produktivitätsgewinn, der durch das Zu- sammenführen der betroffenen Dienste in ein einziges Gebäude erhofft war, durch andere Mittel erreicht werden, zum Beispiel über die Entwicklung integrierter Infor- matiksysteme. Die derzeitige progressive Einführung der SAP-Systeme öffnet den Weg in diese Richtung, sodass die erwarteten Betriebsoptimierungen über diesen Weg erreicht werden können.

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Gegenüber den bisher geplanten Betriebskosten werden sich durch die Einführung der Life Sciences im Objekt AI, umgebaut in ein Laborgebäude, folgende finanzielle Konsequenzen ergeben: Zusätzliche jährliche Betriebskosten Fr./Jahr

Zusätzliche Energiekosten (Wärme, Elektro, Klima-Kälte) 100 000 Zusatz-Kosten für den technischen Unterhalt (inklusive Personalkosten) 250 000 Betriebskosten Tierhaltung (ohne Personalkosten) 100 000 Mietkosten, die in der vorgängigen Planung aufgehoben wurden 100 000

Total zusätzliche Betriebskosten p.a. 550 000

Diese Mehrkosten werden im Rahmen der vorgesehenen Finanzierungsbeiträge des Bundes für die ETH Lausanne kompensiert.

2.2.5.3 Personal

Für Lehre und Forschung werden die neuen Flächen erlauben, 10 bis 12 zusätzliche Professuren zu installieren. Gesamthaft gesehen werden die neuen Räume ermögli- chen, zwischen 200 und 250 Personen (Forscher, Doktoranden, administratives und technisches Personal) auf dem Gebiet der Life Sciences zu beherbergen. Die Erfah- rung zeigt, dass vor allem im Falle der ETH Lausanne ein Grossteil dieses Personals über Drittmittel, ausserhalb des Globalbudgets der Schule, finanziert werden wird.

2.2.6 Dringlichkeit

Die Dringlichkeit für die ETH Lausanne ist aus folgenden Punkten ersichtlich: – Auf den fortschreitenden Baustellen sind kurzfristig dringende Entscheide anstehend, um unnötige Verzögerungen und allfällige Mehrkosten zu ver- hindern. – Die Life Sciences befinden sich an einem Wendepunkt. Eine starke Be- schleunigung der wissenschaftlichen Entdeckungen und Entwicklungen ist in naher Zukunft zu erwarten, mit den entsprechenden mittelfristigen wirt- schaftlichen Auswirkungen. – Die Schweiz ist heute in diesem weltweiten Wettbewerb gut platziert. Es geht jetzt darum, diese Position durch rasches Handeln zu konsolidieren, um zu verhindern, dass sich das Szenario der verpassten Möglichkeiten wieder- holt, wie vor 25 Jahren im Bereich der Informatik.

2.2.7 Ökologie, Energie und Sicherheit

Die Prinzipien zu diesen drei Aspekten, die im Rahmen der Gesamtplanung für das Quartier Nord aufgestellt wurden, werden für die Projektänderung des Objektes AI beibehalten.

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2.2.7.1 Ökologie

Keine Veränderung

2.2.7.2 Energie

Die neuen Funktionen dieses Gebäudes werden einen Anstieg des Energiever- brauchs mit sich bringen, zur Hauptsache verursacht durch die auszubauenden Lüf- tungssysteme. Die Prinzipien der Energierückgewinnung werden systematisch ange- wendet, ausgenommen der Fall, dass Sicherheitsbestimmungen dies verunmöglichen würden.

2.2.7.3 Sicherheit

Die spezifischen Sicherheitsbestimmungen im Bereich der biologischen Forschung werden gemäss den gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen berücksichtigt (zum Beispiel im Falle einiger Kleinlabors vom Typ P2. Das gleiche Prinzip gilt für die Tierhaltung und deren Betrieb.

3 Projekte bis 10 Millionen Franken

Die nachfolgende Objektliste mit einem Gesamttotal von 100,8 Millionen Franken ist nach den Institutionen des ETH-Bereiches gegliedert. Sie beinhaltet sowohl spe- zifizierte Objektkredite wie auch Rahmenkredite für Vorhaben, deren Einzelwerte bis 10 Millionen Franken liegen. Spezifizierte Objektkredite betreffen Projekte, welche mit einem klar formulierten Bedürfnis und mit einem Kostenvoranschlag hinterlegt sind. Diese werden hier in einer Objektliste als Einzelprojekte mit zugehöriger Kreditnummer angeführt. Eine detailliertere Beschreibung erfolgt im separaten Objektverzeichnis. Rahmenkredite werden anbegehrt zur Realisierung von unvorhergesehenen und dringlichen Bauprojekten sowie für Vorhaben, die beim Erstellen des Baupro- gramms noch nicht bekannt sind oder deren Ausmass noch nicht genau definiert werden kann. Die Höhe der Rahmenkredite sind Schätzungen und beruhen auf Er- fahrungswerten. Alle Abtretungen aus Rahmenkrediten werden detailliert im Ob- jektverzeichnis Stand der Verpflichtungskredite per Ende Jahr abgebildet.

Die Rahmenkredite auf der Stufe des ETH-Rates umfassen die folgenden Katego- rien: – Liegenschaftserwerb Der Erwerb von benötigten Liegenschaften oder Parzellen lässt sich meist nicht auf die Genehmigungsprozesse des Bundes ausrichten und erfordert marktbedingt ein rasches Handeln. Für den ETH-Bereich wird vorsorglich ein neuer Rahmenkredit anbegehrt, der für Liegenschaftskäufe sowie die da- zu gehörenden Vorabklärungen, Gebühren und Honorare zur Verfügung

3885

stehen soll. Die Kreditfreigabe aus diesem Rahmenkredit liegt in der Kom- petenz des ETH-Rates. Die Kredite werden nur objektweise eröffnet. – Teuerungsbedingte Mehrkosten Zur Deckung von zukünftigen Zusatzkreditbegehren für nachweisbar teue- rungsbedingte und nicht gedeckte Mehrkosten von Vorhaben bis 10 Millio- nen Franken wird ein Rahmenkredit in dieser Höhe beantragt. Die Kredit- freigabe aus diesem Rahmenkredit liegt in der Kompetenz des ETH-Rates. Die Kredite werden nur objektweise eröffnet.

Die Rahmenkredite auf der Stufe der Institutionen umfassen folgende Kategorien: – Projektierungen Projektierungskredite werden benötigt, um folgende Vorhaben der Institu- tionen zu finanzieren: Vorabklärungen, Machbarkeitsstudien, Expertisen, Versuche, Vor- und Bauprojekte, Honorare, externe Beraterleistungen usw. im Hinblick auf die Realisierung von Bauprojekten. – Instandsetzungsarbeiten und bauliche Anpassungen Die Institutionen müssen über Objektkredite verfügen, um wichtige und dringliche Instandsetzungsarbeiten und bauliche Anpassungen an Grund- stücken und Objekten in ihren Bereichen zu realisieren. Ferner werden Vor- haben wie Projekte auf Grund von Belegungsänderungen, Sicherheitsvor- kehrungen, Anschlüsse von Apparaten, Gebäudebeschilderungen, Schliess- anlagen, Beschaffung und Installation von Laboreinrichtungen usw. über diesen Rahmenkredit finanziert. Auslöser hierzu sind u.a. die Einrichtung neuer Professuren. – Kosten für Telefonanschlüsse, den Ausbau der Telefonie und umfassen- de Gebäudeverkabelungen Aus kredittechnischen Gründen werden diese Vorhaben von den oben er- wähnten Kategorien losgelöst. Die Realisierung dieser Projekte wird von ei- ner speziellen Fachabteilung begleitet. Die Institutionen benötigen diesen Kredit zur Finanzierung von neuen Teilnehmervermittlungs- und Personen- suchanlagen sowie deren Unterhalt und Wartung. Ferner werden Gebäude- verkabelungen über diesen Rahmenkredit finanziert.

3886

Die Begründungen für die beantragten Kredite sind aus dem Objektverzeichnis der Bauten und Anlagen im ETH-Bereich ersichtlich. Kredit-Nr. Ort Objektkredit Anlagebezeichnung Projektbezeichnung Fr.

Rat der Eidgenössischen Technischen Hochschulen Zürich 30 000 000 (ETH-Rat)

0328.100 Diverse 10 000 000

ETH-Bereich Rahmenkredit für teuerungsbedingte Mehrkosten

0328.200 Diverse 20 000 000

ETH-Bereich Rahmenkredit Liegenschaftserwerb

Eidgenössische Technische Hochschule Zürich (ETHZ) 32 000 000

3011.046 Zürich 2 000 000

ETH Hauptgebäude und Mensa Projektänderung: Vorgezogene Massnahmen zum Gesamtkonzept ETH Hauptgebäude 2005

0330.201 Diverse 30 000 000

Verschiedene Gebäude der ETHZ Rahmenkredit (Projektierungen, Instandsetzungs- arbeiten und bauliche Anpassungen, Kosten für Tele- fonanschlüsse, den Ausbau der Telefonie und umfas- sende Gebäudeverkabelungen)

Eidgenössische Technische Hochschule Lausanne (ETHL) 15 400 000

0347.201 Diverse 15 400 000

Verschiedene Gebäude der ETHL Rahmenkredit (Projektierungen, Instandsetzungs- arbeiten und bauliche Anpassungen, Kosten für Tele- fonanschlüsse, den Ausbau der Telefonie und umfas- sende Gebäudeverkabelungen)

Paul Scherrer Institut (PSI) 6 700 000

0375.201 Diverse 6 700 000

Verschiedene Gebäude des PSI Rahmenkredit (Projektierungen, Instandsetzungs- arbeiten und bauliche Anpassungen, Kosten für Tele- fonanschlüsse, den Ausbau der Telefonie und umfas- sende Gebäudeverkabelungen)

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Kredit-Nr. Ort Objektkredit Anlagebezeichnung Projektbezeichnung Fr.

Eidgenössische Forschungsanstalt für Wald, Schnee und 1 950 000 Landschaft (WSL)

3074.201 Diverse 1 950 000

Verschiedene Gebäude der WSL Rahmenkredit (Projektierungen, Instandsetzungs- arbeiten und bauliche Anpassungen, Kosten für Tele- fonanschlüsse, den Ausbau der Telefonie und umfas- sende Gebäudeverkabelungen)

Eidgenössische Materialprüfungs- und Forschungsanstalt 6 400 000 (EMPA)

3065.105 Dübendorf 2 100 000

Areal EMPA/EAWAG Ersatz Mittelspannungsanlage

3065.201 Diverse 4 300 000

Verschiedene Gebäude der EMPA Rahmenkredit (Projektierungen, Instandsetzungs- arbeiten und bauliche Anpassungen, Kosten für Tele- fonanschlüsse, den Ausbau der Telefonie und umfas- sende Gebäudeverkabelungen)

Eidgenössische Anstalt für Wasserversorgung, 8 350 000 Abwasserreinigung und Gewässerschutz (EAWAG)

3069.201 Diverse 1 350 000

Verschiedene Gebäude der EAWAG Rahmenkredit (Projektierungen, Instandsetzungs- arbeiten und bauliche Anpassungen, Kosten für Tele- fonanschlüsse, den Ausbau der Telefonie und umfas- sende Gebäudeverkabelungen)

3069.501 Diverse 7 000 000

Verschiedene Gebäude der Forschungsanstalten Rahmenkredit zur Finanzierung von unvorhergese- henen und dringlichen Vorhaben der vier Forschung s- anstalten (Projektierungen, Instandsetzungsarbeiten und bauliche Anpassungen, Kosten für Telefonan- schlüsse, den Ausbau der Telefonie und umfassende Gebäudeverkabelungen)

Gesamttotal aller Verpflichtungskredite bis 10 Millionen Franken 100 800 000

3888

4 Zusammenstellung des beantragten neuen

Verpflichtungskredites

4.1 Gliederung nach Projektgrösse

a. Vorhaben für mehr als 10 Millionen Franken Fr. (Projektänderungen) Total 13 000 000 Projektänderung Quartier Nord (Zusatzkredit) Eidgenössische Technische Hochschule Lausanne (ETHL) Projekt-Nr. 3419.163/3419.176 (Ziff. 22) 13 600 000

b. Vorhaben bis 10 Millionen Franken Total 100 800 000 Vorhaben gemäss Objektliste (Ziff. 3)

Gesamttotal des Verpflichtungskredites 114 400 000

4.2 Gliederung nach Institution

Rat der Eidgenössischen Technischen Hochschulen Fr. (ETH-Rat) a. Vorhaben für mehr als 10 Millionen Franken – b. Vorhaben bis 10 Millionen Franken 30 000 000

Total ETH-Rat 30 000 000

Eidgenössische Technische Hochschule, Zürich (ETHZ) Fr. (ETH-Rat) a. Vorhaben für mehr als 10 Millionen Franken – b. Vorhaben bis 10 Millionen Franken 32 000 000

Total ETHZ 32 000 000

Eidgenössische Technische Hochschule, Lausanne (ETHL) Fr.

a. Vorhaben für mehr als 10 Millionen Franken 13 600 000 b. Vorhaben bis 10 Millionen Franken 15 400 000

Total ETHL 29 000 000

Paul Scherrer Institut (PSI) Fr.

a. Vorhaben für mehr als 10 Millionen Franken – b. Vorhaben bis 10 Millionen Franken 6 700 000

Total PSI 6 700 000

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Eidgenössische Forschungsanstalt für Wald, Schnee Fr. und Landschaft (WSL) a. Vorhaben für mehr als 10 Millionen Franken – b. Vorhaben bis 10 Millionen Franken 1 950 000

Total WSL 1 950 000

Eidgenössische Materialprüfungs- und Forschungsanstalt Fr. (EMPA) a. Vorhaben für mehr als 10 Millionen Franken – b. Vorhaben bis 10 Millionen Franken 6 400 000

Total EMPA 6 400 000

Eidgenössische Anstalt für Wasserversorgung, Abwasserrei- Fr. nigung und Gewässerschutz (EAWAG) a. Vorhaben für mehr als 10 Millionen Franken – b. Vorhaben bis 10 Millionen Franken 8 350 000

Total EAWAG 8 350 000

Gesamttotal des Verpflichtungskredites 114 400 000

5 Auswirkungen des Bauprogramms 2001

des ETH-Bereiches

5.1 Finanzielle und personelle Auswirkungen

5.1.1 Finanzierbarkeit

Sämtliche zur Realisierung der Vorhaben erforderlichen Zahlungstranchen sind im Investitionsplan des ETH-Bereiches sowie in der Finanzplanung der Institutionen eingestellt (vgl. Abb. 2). Die Finanzierbarkeit der Vorhaben ist somit nachgewiesen. Der voraussichtliche jährliche Zahlungsbedarf des anbegehrten Verpflichtungskre- dites in der Form eines Sammelkredites ist aus nachfolgender Tabelle 3 ersichtlich.

5.1.2 Betriebskosten

Bei Vorhaben für mehr als 10 Millionen Franken sind die Auswirkungen hinsicht- lich der Betriebskosten einzeln dargelegt. Zusammenfassend wird festgestellt, dass überwiegend alle beantragten Bauvorhaben einen Beitrag zur Senkung der jährlichen Betriebskosten leisten.

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5.1.3 Personal

Die vorliegenden Projekte haben keine Auswirkungen auf den Personalbedarf. Bei Vorhaben für mehr als 10 Millionen Franken sind die personellen Aspekte einzeln dargelegt.

5.2 Dringlichkeit

Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass im Anschluss an die Kredit- bewilligung durch die eidgenössischen Räte mit der Bauausführung ablaufgerecht begonnen wird. Die Bauvorhaben sind jeweils Gegenstand geltender Masterpläne und Belegungs- konzepte der einzelnen Institutionen. Ein zeitlicher Aufschub wäre für Lehre und Forschung nachteilig.

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Tabelle 3 zu 5.1.1 Finanzierbarkeit

Beantragter Verpflichtungskredit und jährlicher Zahlungsbedarf (Stand: Investitionsplan vom 31. März 2000)

Bauvorhaben Institution Objektkredit Jährlicher Zahlungsbedarf (in Franken)

2001 2002 2003 2004 später

a. Vorhaben für mehr als 10 Millionen Franken 13 600 000 1 000 000 6 500 000 4 400 000 1 700 000 0 – Projektänderung Quartier Nord der ETH ETHL 13 600 000 1 000 000 6 500 000 4 400 000 1 700 000 0 Lausanne (Zusatzkredit) b. Vorhaben bis 10 Millionen Franken 100 800 000 35 308 029 21 391 971 6 100 000 4 450 000 31 250 000

Total Verpflichtungskredit Bauprogramm 2001 114 400 000 36 308 029 27 891 971 10 500 000 6 150 000 31 250 000

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5.3 Ökologie, Energie und Sicherheit

5.3.1 Ökologie

Die in den Projekten vorgesehenen Massnahmen hinsichtlich Ökologie betreffen Aspekte: – der fachgerechten Entsorgung und allfälligen Wiederverwendung von Bau- materialien, die bei Umbau-, Abbruch- sowie Sanierungsarbeiten anfallen; – der Verwendung von Baumaterialien nach ökologischen Gesichtspunkten und der Nachhaltigkeit; – der Reduktion der Umweltbelastung durch Emissionen.

5.3.2 Energie

Die Vorhaben verbessern die Energiebilanz der Institutionen im Sinne der Zielset- zungen zur Förderung der sparsamen und rationellen Energienutzung und der erneu- erbaren Energien. Dies geschieht durch gezielte Massnahmen zur Senkung des Be- darfs an Grund- und Prozessenergie.

5.3.3 Sicherheit

Die Anliegen der Sicherheit werden in den Bauvorhaben angemessen berücksichtigt (u.a. durch Erhöhung des Brandschutzes und der Sicherheit am Arbeitsplatz, Ver- besserung des Zutrittsschutzes und Risikoverminderung im Umgang mit Chemika- lien).

6 Rechtliche Grundlagen

6.1 Verfassungs- und Gesetzmässigkeit

Die Zuständigkeit der Bundesversammlung zur Bewilligung der nachgesuchten Kre- dite ergibt sich aus Artikel 167 der Bundesverfassung. Die Vorlage stützt sich auf die allgemeine Befugnis des Bundes, die notwendigen Massnahmen zur Erfüllung seiner Aufgaben zu treffen, sowie für den Bereich des ETH-Rates auf Artikel 63 und Artikel 64 der Bundesverfassung, nach dem der Bund unter anderem zur Führung der Eidgenössischen Technischen Hochschulen und der Forschungsanstalten befugt ist. Im Weiteren sind massgebend: – Artikel 25, 27 und 31 des Finanzhaushaltgesetzes vom 6. Oktober 1989 (SR 611.0); – Artikel 32 der Finanzhaushaltverordnung vom 11. Juni 1990 (SR 611.01); – Artikel 1 Absatz 1 des Bundesbeschlusses vom 6. Oktober 1989 über Ob- jektkreditbegehren für Grundstücke und Bauten (SR 611.017);

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– Artikel 15 der Verordnung über das Immobilienmanagement und die Logis- tik des Bundes (VILB) (SR 172.010.21).

6.2 Erlassform

Dem Erlass ist im Sinne von Artikel 4 Absatz 2 des Geschäftsverkehrsgesetzes vom 23. März 1962 (SR 171.11) die Form eines einfachen Bundesbeschlusses zu geben, der nicht dem Referendum untersteht.

11005

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Verzeichnis der verwendeten Abkürzungen

AP Arbeitsplatz BB Bundesbeschluss BBl Bundesblatt BKP Baukostenplan BRB Bundesratsbeschluss BV Bundesversammlung CRB Schweizerische Zentralstelle für Baurationalisierung EAWAG Eidgenössische Anstalt für Wasserversorgung, Abwasserreinigung und Gewässerschutz EDI Eidgenössisches Departement des Innern EFD Eidgenössisches Finanzdepartement EFV Eidgenössische Finanzverwaltung EMPA Eidgenössische Materialprüfungs- und Forschungsanstalt ETH Eidgenössische Technische Hochschule ETHL Eidgenössische Technische Hochschule Lausanne ETH-Rat Rat der Eidgenössischen Technischen Hochschulen ETHZ Eidgenössische Technische Hochschule Zürich GF Geschossfläche GS EDI Generalsekretariat des Eidgenössischen Departementes des Innern HNF Hauptnutzfläche m2 Quadratmeter m3 Kubikmeter PSI Paul Scherrer Institut RI Rauminhalt RVR Regierungs- und Verwaltungsreform SIA Schweizerischer Ingenieur- und Architekten-Verein SR Schweizerische Rechtssammlung WSL Eidgenössische Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft Ziff. Ziffer

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